Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung nach Beendigung einer Kontrollbetreuung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe eine Frage zu Vergütung.
Ich war zunächst Kontrollbetreuerin und wurde anschließend (ca. ein Jahr später) zu "Vollvetreuerin" ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.10.2017
Ort: NRW; Münsterland
Beiträge: 8
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Hallo,
ich habe eine Frage zu Vergütung. Ich war zunächst Kontrollbetreuerin und wurde anschließend (ca. ein Jahr später) zu "Vollvetreuerin" bestellt. Ich meine gelesen zu haben, dass ich jetzt als "Neubetreuerin" abrechnen kann. Stimmt das? |
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#2 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 468
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Ausschlaggebend ist die erstmalige Bestellung einer Betreuung.
Also nur "Gebraucht"Betreuer abrechenbar
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--> Das Leben bleibt spannend |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Leider nein. Auch der Kontrollbetreuer ist ein normaler Betreuer, nur mit einem ungewöhnlichen Aufgabenkreis. Es könnte nur dann anders kommen, wenn zunächst die Kontrollbetreuung aufgehoben wird. Und nicht gleichzeitig, sondern erst später - nach einer Lücke - ein Betreuer mit anderen Aufgabenbereichen bestellt wird
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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