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Betreuung nach Beendigung einer Kontrollbetreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung nach Beendigung einer Kontrollbetreuung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe eine Frage zu Vergütung. Ich war zunächst Kontrollbetreuerin und wurde anschließend (ca. ein Jahr später) zu "Vollvetreuerin" ...


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Alt 23.04.2024, 20:22   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.10.2017
Ort: NRW; Münsterland
Beiträge: 8
Standard Betreuung nach Beendigung einer Kontrollbetreuung

Hallo,

ich habe eine Frage zu Vergütung.
Ich war zunächst Kontrollbetreuerin und wurde anschließend (ca. ein Jahr später) zu "Vollvetreuerin" bestellt.
Ich meine gelesen zu haben, dass ich jetzt als "Neubetreuerin" abrechnen kann. Stimmt das?
Salander ist offline  
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Alt 24.04.2024, 13:52   #2
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 468
Standard

Ausschlaggebend ist die erstmalige Bestellung einer Betreuung.
Also nur "Gebraucht"Betreuer abrechenbar
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 24.04.2024, 14:07   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Leider nein. Auch der Kontrollbetreuer ist ein normaler Betreuer, nur mit einem ungewöhnlichen Aufgabenkreis. Es könnte nur dann anders kommen, wenn zunächst die Kontrollbetreuung aufgehoben wird. Und nicht gleichzeitig, sondern erst später - nach einer Lücke - ein Betreuer mit anderen Aufgabenbereichen bestellt wird
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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