Dies ist ein Beitrag zum Thema Mittellosigkeit am Stichtag - gilt 0 Uhr oder 23:59 im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde,
wenn meine Betreute im Laufe des Stichtages mittellos wird - gilt dann für den Vergütungsantrag
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Einsteiger
Registriert seit: 19.11.2020
Ort: Potsdam / Brandenburg
Beiträge: 12
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Hallo in die Runde,
wenn meine Betreute im Laufe des Stichtages mittellos wird - gilt dann für den Vergütungsantrag a) der Stand 0 Uhr - nicht mittellos oder b) 23:59 mittellos? Ich hatte diesen Fall jetzt zum ersten Mal und bin unsicher. Viele Grüße Micha Geändert von mi-ko (26.04.2024 um 14:33 Uhr) |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 201
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Da der Stichtag ja auch zum Abrechnungszeitraum gehört, wäre mein Tipp, mit Ablauf des entsprechenden Tages.
Fristen enden ja auch immer um 23:59 und nicht schon um 0:00. |
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