Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwendungsersatz Ehrenamtliche, spz. Telefonkosten im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Mächschen
All-net Flats gibt's ab einstelligen Euro Beträgen, über was diskutieren wir da?
Es handelt sich um ...
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19.06.2024, 11:07 | #11 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 179
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Es handelt sich um eine Festnetz-Flatrate inklusive Internet zu 25 Euro / Monat für 12 Monate. In dieser Zeit sind ca. 300 Gespräche angefallen, jede Menge Emails, Zugang zu Internetportalen (Justiz, städtische Behörden, DRV, Banken, etc.). Anteilige Kosten für die Betreuung schätze ich auf 20%. Weiterhin sind Portokosten in unterschiedlicher Höhe für ca. 90 Schreiben angefallen, und Fahrkosten für ca. 2000 km. Wie bereits beschrieben, alles einzeln nachweisbar. Der Kostenaufwand ist mit der Jahrespauschale für Ehrenamtliche nicht abzudecken.
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19.06.2024, 11:36 | #12 |
Moderator
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Beiträge: 6,297
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Neben den 0,42 €/km zuzügl quittierte Parkkosten gibts nichts. Das ist ja schon die höhere Pauschale, Zeugen bekommen nur 0,35 €.
Bei Bahnfahrten gibts auch nur den Fahrpreis + Sitzplatz, nicht aber anteilige Kosten für eine Bahncard. Wie das mit dem 49-€-Ticket aussieht, ist wohl noch nicht entschieden. Ich befürchte mal, es gilt das Gleiche wie bei der BC. Bei Telefonflatrate dito. Steuerlich kann das natürlich anders - und großzügiger aussehen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
19.06.2024, 11:52 | #13 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Zitat:
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19.06.2024, 12:57 | #14 |
Forums-Geselle
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Bei Haufe habe ich einen Kommentar von Prof. Dr. Bauer bezüglich § 1877 BGB gefunden, in denen ersatzfähige Aufwendungen unter "Rn 2" aufgelistet werden. Darunter auch Telefonkosten, die jedoch nicht näher aufgeschlüsselt werden. Leider fehlen mir die Rechte, den vollständigen Kommentar zu lesen.
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19.06.2024, 13:00 | #15 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,563
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Ja, natürlich. Telefonkosten. Speziell und aufgelistet.
Hast Du aber nicht. Und bevor wir uns hier im Kreis drehen: Antrag stellen, ggfs. mit dem Rechtspfleger Rücksprache halten, rechtsmittelfähigen Bescheid abwarten, ggfs. Rechtsmittel einlegen, Stellungnahme des Bezirksrevisors abwarten (so es denn aus der Staatskasse zu zahlen ist), Rechtsmittelentscheidung abwarten. Es wurden Gründe geliefert, warum Du mit 20% Telefonkostenpauschale nicht erfolgreich sein wirst. Ein ständiges "Ja, aber ..." bringt niemanden weiter.
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19.06.2024, 15:00 | #16 |
Routinier
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Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
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Mit ja, aber kann man auf jedes Argument hauen, das ist aber kein diskutieren bzw. austauschen mehr
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19.06.2024, 15:11 | #17 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 179
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Die Gespräche kann ich auflisten:
Woran es hapert, ist, den einzelnen Gesprächen einen spezifischen Betrag zuzuweisen. Lediglich einen Gesamtbetrag, in dem auch andere, nicht der Betreuung zugehörige Kosten enthalten sind. |
20.06.2024, 08:44 | #18 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,563
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Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
Mach doch einfach Deinen Antrag fertig und berichte hinterher hier im Forum, wie es ausgegangen ist.
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10.10.2024, 22:23 | #19 |
Forums-Geselle
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Ort: NRW
Beiträge: 179
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Keine Beanstandung durch das Betreuungsgericht
Ich befürchte, eine endgültige Antwort muss ich schuldig bleiben.
Ich habe meinen Antrag auf Aufwendungsersatz inklusive des pauschalierten Ansatzes zu den Telefonkosten beim Betreuungsgericht innerhalb der Frist nach § 1877 BGB Abs. 4 eingereicht und auch nach drei Monaten noch keine Antwort erhalten. Also auch keine Zurückweisung oder Beanstandung meines Antrags. Da die betreute Person vermögend ist und mir der Aufgabenkreis der Vermögenssorge zusteht, habe ich den Aufwendungsersatz entsprechend des Antrags innerhalb von 15 Monaten nach der Entstehung aus dem Vermögen der betreuten Person entnommen. |
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