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Aufwendungsersatz Ehrenamtliche, spz. Telefonkosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwendungsersatz Ehrenamtliche, spz. Telefonkosten im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Für das vergangene Jahr muss ich eine hohe km-Pauschale abrechnen, das die jährliche Pauschale für Ehrenamtliche weit übersteigt. Fahrtenbuch dazu ...


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Alt 18.06.2024, 14:10   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 179
Frage Aufwendungsersatz Ehrenamtliche, spz. Telefonkosten

Für das vergangene Jahr muss ich eine hohe km-Pauschale abrechnen, das die jährliche Pauschale für Ehrenamtliche weit übersteigt. Fahrtenbuch dazu liegt vor. Ich möchte daher nach § 1877 BGB "Aufwendungsersatz" abrechnen.

Damit muss ich auch die anderen Kosten einzeln nachweisen. Das gelingt mir per Rechnungsbeleg mit den Portokosten und Büromaterial, auch die Kosten zu einer Rechtsberatung kann ich nachweisen.

Problem sind noch die Telefonkosten. Die Telefonate kann ich zwar auflisten, aber mit der Telefongesellschaft werden wegen der Flatrate nur monatliche Pauschalbeträge abgerechnet. Den Anteil für die Betreuung würde ich zu 20% der Monatsrechnung ansetzen. Reicht dazu die Rechnung der Telefongesellschaft, oder muss zusätzlich eine Liste der durchgeführten Telefonate eingereicht werden?

Beim Porto sieht man das anscheinend streng, zum Nachweis müssen Empfänger und Zweck der Sendung angegeben werden. Ganz schöner Aufwand für Portokosten von einem Euro. Diesen Aufwand würde ich mir gern in Bezug auf die Telefonkosten sparen. Aber bei mir hat man auch schon 300 Seiten Kontoauszüge bei Rechnungslegung nach Ende einer Betreuung akribisch nachgerechnet.
Janapho ist offline  
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Alt 18.06.2024, 14:40   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Natürlich ist auch eine Rechnungslegung mit 300 Seiten zu prüfen.
Die Freude ist sicherlich ganz auf beiden Seiten.

Portokosten und Telefonkosten sind konkret, d. h. mit Nachweis, abzurechnen.
Wenn Du eine Flatrate hast, würde ich mit dem Rechtspfleger sprechen, wie das am besten abgerechnet werden kann. Pauschaliert mit 20% wahrscheinlich nicht.
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Fara ist offline  
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Alt 18.06.2024, 15:09   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
Standard

Bezüglich der Flat würde ich sagen, wenn Du die flat sowieso hast, hast Du keine Auslagen durch die Betreuung.

Anders wäre es, wenn Du die Flat nur wegen der Betreuung angeschafft hättest, das müsstest Du aber glaubhaft machen.
Mächschen ist offline  
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Alt 18.06.2024, 15:22   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 179
Cool

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Bezüglich der Flat würde ich sagen, wenn Du die flat sowieso hast, hast Du keine Auslagen durch die Betreuung.
Dem kann ich nicht folgen.

Bei einer km-Pauschale werden sämtliche mit der Fahrt verbundene Kosten abgegolten. Dazu zählen neben den Benzinkosten für die mit Fahrzeug zurückgelegten Kilometer auch anteilige Kosten für Reparaturen, Steuer, Versicherung und Verschleiß.

Zumindest die Steuern und die Versicherung hätte ich sowieso zahlen müssen, auch wenn ich nicht aufgrund der Betreuertätigkeit unterwegs gewesen wäre. Dennoch deckt die km-Pauschale diese Kosten anteilig ab.

Analog dazu sehe ich die Abrechnung der anteiligen Telefonkosten zur Betreuertätigkeit. Wie hoch der Anteil dabei ausfällt, sei dabei mal offen gestellt.
Janapho ist offline  
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Alt 18.06.2024, 15:42   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.06.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 14
Standard

ich sehe das wie Mächschen. Wenn Du die Telefon-Flat sowieso hast, dann hast Du die Kosten ja auch, wenn Du nicht als Betreuer arbeiten würdest. Nur weil Du jetzt als Betreuer arbeitest, fallen ja deswegen nicht mehr Telefonkosten an, es sei denn Du müsstest Sonderrufnummer anrufen als Betreuer, die extra kosten, aber das denke ich, fällt weg.
Julia1989 ist offline  
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Alt 18.06.2024, 15:57   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 179
Standard

Zitat:
Zitat von Julia1989 Beitrag anzeigen
Wenn Du die Telefon-Flat sowieso hast, dann hast Du die Kosten ja auch, wenn Du nicht als Betreuer arbeiten würdest.
Das kannst du auch anders herum definieren:
Ich habe die Telefon-Flat angeschafft, weil in der Betreuung viele Telefonate anfallen und die Kosten damit geringer ausfallen. Die vergleichsweise in geringer Anzahl anfallenden Gespräche, die dem privaten Bereich zugerechnet werden können, brauchen nicht berücksichtigt werden.

Bei der Einkommensteuer zB. wird die Aufteilung der Telefonkosten dagegen anerkannt:
Telefonkosten (Gesprächsgebühren und monatliche Grundgebühren) können –entgegen dem allgemeinen Aufteilungsverbot gemäß § 12 EStG– entsprechend dem Anteil der beruflichen und privaten Nutzung des Telefonanschlusses aufgeteilt und in Höhe des beruflichen Anteils als Werbungskosten abgezogen werden (s. BFH-Urteil vom 21. November 1980 VI R 202/79, BStBl II 1981, 131).

Warum sollte es in der Betreuung anders sein?
Janapho ist offline  
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Alt 18.06.2024, 16:21   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
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Beiträge: 4,880
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Zitat:
Warum sollte es in der Betreuung anders sein?

Na dann kläre es doch am besten mit dem zuständigen Rechtspfleger. Hier kann dir niemand sagen welche Summen dieser anerkennt.


Wie du gemerkt hast kann es dazu durchaus verschiedene Meinungen geben.
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agw ist offline  
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Alt 18.06.2024, 16:44   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 179
Lächeln

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Wie du gemerkt hast kann es dazu durchaus verschiedene Meinungen geben.
Ja klar. Ich hatte gehofft, dass es einen Präzedenzfall gibt oder einen rechtlichen Hinweis, an dem ich mich anlehnen kann. Wenn ich nichts weiter finde, werde ich mich an den Rechtspfleger wenden und mit ihm etwas aushandeln.
Janapho ist offline  
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Alt 19.06.2024, 09:15   #9
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Mir wäre neu, dass es zusätzlich zur Kilometerpauschale noch Benzingeld gibt ... oder dass man etwas "aushandeln" kann ...

Bitte berichte, ob und was Du für Dich erreichen konntest.
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Fara ist offline  
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Alt 19.06.2024, 10:33   #10
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
Standard

Die Kilometerpauschalen gibt's ja, weil es unmöglich ist, die konkreten Kosten pro Kilometer zu kontrollieren...

All-net Flats gibt's ab einstelligen Euro Beträgen, über was diskutieren wir da?
Mächschen ist offline  
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