Dies ist ein Beitrag zum Thema Gerichtsgebühren vermögende Betreute im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
eine Rechtspflegerin nimmt von einer Rentenversicherung das Deckungskapital (488.000 Euro) einer Rentenversicherung als Berechnungsgrundlage für die Gerichtsgebühren der Betreuung. Die ...
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26.06.2024, 19:20 | #1 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 95
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Gerichtsgebühren vermögende Betreute
eine Rechtspflegerin nimmt von einer Rentenversicherung das Deckungskapital (488.000 Euro) einer Rentenversicherung als Berechnungsgrundlage für die Gerichtsgebühren der Betreuung. Die Rente beträgt rund 1.700 Euro. Es gibt KEINEN Rückkaufswert, die Versicherung kann nicht aufgelöst werden. Ist das korrekt so?
Falls der Beitrag hier falsch ist, bitte verschieben. Grüße Manavgat |
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