Dies ist ein Beitrag zum Thema Änderung Vermögensstatus Staatskasse-gegen das Vermögen? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zum einen musst Du prüfen, wann das Einkommen zu Vermögen wird.
Zum anderen musst Du den Antrag entweder gegen die ...
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30.09.2024, 15:51 | #11 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
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Zum einen musst Du prüfen, wann das Einkommen zu Vermögen wird.
Zum anderen musst Du den Antrag entweder gegen die Staatskasse oder aber gegen den Betroffenen richten und dies auch berichtigen, sobald sich der Status ändert. |
30.09.2024, 16:14 | #12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
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Die Rente ist doch gar kein Vermögen (sondern Einkommen nach § 82 SGB XII). Nur der Teil, der binnen eines Monats nicht ausgeben, sondern - zusammen mit bereits vorhandenem Guthaben angespart wird, wird sie zu Vermögen nach § 90 SGB XII. Man darf den Kontostand nicht mit dem Vermögen nach dem vorgenannten § verwechseln.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
30.09.2024, 17:35 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 231
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Aja, das versteh ich.
Danke |
31.10.2024, 13:13 | #14 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.10.2023
Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beiträge: 51
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Hab bei mir grad einen ähnlichen Fall...
Bei der letzten Vergütungsabrechnung war der letzte Monat dann vermögend. Programm hat aber noch gegen die Staatskasse geschrieben weil ich es nur bei den einzelnen Monaten angepasst habe. Ich gehe davon aus das wir weiterhin dauerhaft über den 10.000 € bleiben werden. Kurze Absenkungen bis die Beihilfe zahlt, aber alles in allem eher weit drüber. Wie teile ich dem Gericht die Änderung mit? Kurze Sachstandsmitteilung und aktuelle Saldenbestätigung dazu? Freue mich über eure Hilfe ;o) |
01.11.2024, 12:20 | #15 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
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Bei mittellos/bemittelt muss man 2 Sachen unterscheiden:
A) Monatstabellenbetrag, für jeden Abrechnungsmonat am letzten Tag zu berechen; es reicht aus, wenn der Vermögenden-Tabellenbetrag für genau diesen Monat von der Summe über 10.000 gezahlt werden könnte (das ändert sich bei späteren Änderungen nicht mehr) B) Vergütungsschuldner für den ganzen Antrag (der 3,6,9,12 oder 15 Monate umfassen kann, § 16 Abs. 3 VBVG): Kann die Gesamtsumme am Tag des Antrags aus dem Vermögen oberhalb der 10.000 gezahlt werden; wenn ja ist der Betreute der Schuldner, ansonsten die Staatskasse. Wenn sich danach an B etwas ändert, dann unverzüglich an das Gericht melden und den Antrag bez des Schuldners abändern (denn eigentlich ist das Beschlussdatum maßgeblich).
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04.11.2024, 15:50 | #16 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.10.2023
Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beiträge: 51
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Danke für die Hilfe! War tatsächlich das ganze Quartal vermögend. Hab jetzt nen aktuellen Kundenfinanzstatus und die korrigierte Vergütung an das Gericht gesendet und es nochmal begründet.
Nochmal danke an die schnelle und unkomplizierte Hilfe hier ;o) Meistens reicht es schon wenn ich den Suchbegriff eingebe und nachlese und dann weiß ich was ich zu machen habe ;o) |
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