Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zum Vermögensstatus bzw. Vergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bitte um Rückmeldung zu folgendem Sachverhalt:
Betreuungsmaßnahme beginnt als nicht vermögend. Dann wird nach ca. 3 Monaten ein Vermögenszuwachs durch ...
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24.07.2024, 18:46 | #1 |
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Beiträge: 8
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Frage zum Vermögensstatus bzw. Vergütung
Bitte um Rückmeldung zu folgendem Sachverhalt:
Betreuungsmaßnahme beginnt als nicht vermögend. Dann wird nach ca. 3 Monaten ein Vermögenszuwachs durch Einzahlung bei einer Bank bekannt. Betreuer informiert das AG über diesen Umstand. AG teilt mit, dass Rückforderung der Vergütung für die ersten 3 Monate gem. § 1881 BGB beabsichtigt ist. Wie ist das einzuordnen ? Es ist nicht bekannt, zu welchem Zeitpunkt der Vermögenszuwachs vor Bankeinzahlung bereits existent war. |
24.07.2024, 19:17 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,892
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Moin moin
Es ist egal, wie lange der Vermögenszuwachs schon vorgelegen hat. Dass das Vermögen da ist, ist für das Gericht interessant, da es seine Forderung auch rückwirkend erheben kann. Wenn die Forderug für mehr als drei Jahre wäre, kannst Du Widerspruch einlegen, weil ältere Forderungen verfristet sind. Das ist aber in Deinem Fall nicht notwendig, wenn es sich nur um die Vergütung von den letzten 3 Monaten handelt. MfG Imre
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