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Fiktive Unterbrechung der Betreuung Vergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fiktive Unterbrechung der Betreuung Vergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin Leute, Sachverhalt: alte Betreuung (Heim, mittellos) von abgetauchter Vorbetreuerin übernommen. Nun stellt sich heraus, so die letzten 2 Jahre ...


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Alt 31.07.2024, 13:11   #1
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,106
Standard Fiktive Unterbrechung der Betreuung Vergütung

Moin Leute,


Sachverhalt: alte Betreuung (Heim, mittellos) von abgetauchter Vorbetreuerin übernommen. Nun stellt sich heraus, so die letzten 2 Jahre hat sie nichts gemacht (2 Jahre im Heim, keinen Heimvertrag unterschrieben z.B.). Ergo: ich zahl hier bei den üppigen 102 € wieder mal drauf und (m)eine Mischkalkulation ist für den Eimer. Ich habe langsam die Schnauze voll, da eigentlich nur noch solche Fälle auf meinem Schreibtisch landen.



Mal kaufmännisch kalkuliert:
+ 102 € Brutto im Monat
- 30 € Steuern (grob gerechnet)
- 30 € Krankenkassenanteil
- 30 € Betriebskostenanteil
---------------------------------
12 € (+ 7,50 € stolzer Inflationsausgleich) NETTO im MONAT



Faktisch habe ich eine "neue" Betreuung übernommen, wenn 2 Jahre lang nichts gemacht wurde von der Vorbetreuerin und sollte nach den ersten drei Monaten abrechnen können.


Gibt es dazu einschlägige Rechtsprechung?
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
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Alt 31.07.2024, 14:47   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 110
Standard

Das ist mir auch schon öfters passiert und so habe ich meiner Behörde gesagt, daß ich keine Übernahmen mehr mache.
Ich arbeite gründlich und die Vergütung ist nicht auf Leute ausgerichtet, die gewissenhaft und gründlich arbeiten.
Meine Meinung.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 31.07.2024, 15:19   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
Standard

Hallo Ufzeer,


dein Ärger ist verständlich, aber die bisherige Rechtsprechung geht davon aus das es eben keine Vakanz in der Betreuung gibt und daher auf den ersten Zeitpunkt der Betreuerbestellung abzustellen ist.
Siehe : https://www.lexikon-betreuungsrecht....gsanspruchs.29


Schau dir die Beschlüsse zu § 5 VBVG an.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 01.08.2024, 17:59   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
Standard

Ja, das ist ein Ärgernis, leider. Schon in der Reformarbeitsgruppe beim BMJ vor 5 Jahren hatten mehrere Teilnehmer, darunter auch ich, vorgeschlagen, in begründeten Fällen, zB bei Entlassung des Vorbetreuers wegen Nichteignung, die Vergütung von vorne zu beginnen. Die Ländervertreter waren wegen der befürchteten Mehrausgaben dagegen, es kam dann nur der laue Komprimiss des § 10 Abs. 2 VBVG. Und der Hinweis, dass, wenn gegen den Vorbetreuer (bzw seine Versicherung) Schadensersatz geltend gemacht würde, sei das eine typisch anwaltliche Aufgabe, d.h. das würde vom Betreuer gar nicht selbst durchgeführt. Oder wenn dieser selbst Anwalt ist, könnte er diese Tätigkeiten zusätzlich zur Vergütung geltend machen (§ 1877 Abs. 3 BGB iVm § 11 VBVG und dem RVG).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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