Dies ist ein Beitrag zum Thema Online-Vergütungsrechner: Vergleich vor bzw. nach der geplanten Änderung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe mich in letzter Zeit intensiver mit dem Referentenentwurf zur Vergütungsanpassung für rechtliche BetreuerInnen beschäftigt.
Da das ...
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07.10.2024, 19:12 | #1 |
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Beiträge: 8
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Online-Vergütungsrechner: Vergleich vor bzw. nach der geplanten Änderung
Hallo zusammen,
ich habe mich in letzter Zeit intensiver mit dem Referentenentwurf zur Vergütungsanpassung für rechtliche BetreuerInnen beschäftigt. Da das Ganze ja durchaus komplex sein kann, habe ich einen Online-Rechner entwickelt, der mir bei der Berechnung der Vergütung nach dem alten und neuen Modell hilft. So kann man schnell einen Überblick bekommen, ob man zukünftig mehr oder weniger erhält. Falls es jemanden interessiert: Den Rechner habe ich kostenlos online gestellt. Er berechnet einmal die bisherige Vergütung und die Vergütung gemäß der geplanten Änderungen des BMJ. Ihr müsst euch auch nicht anmelden und keine Email hinterlegen. Es wäre aber interessant mal mehrere Beispiele zu hören. Ich habe nämlich die Vergütung einmal nach dem "durchschnittlichen Betreuer" berechnet, wie er in der Statistik beim BMJ steht und bin auf ein leichtes Plus gekommen. Wenn man aber Berichte aus der Praxis hört, sind selten positive Beispiele zu vernehmen. Geht es nur mir so oder kann es ein, dass etwas mit der Berechnung nicht stimmt? Meine Mutter hat z.B. aktuell 25 Betreuungen aber nur 3 Betreute in stationärer Wohnform. Folglich wird sie mit einer Kürzung zu rechnen haben. Hier ist der Link, falls das für jemanden von euch nützlich ist: https://www.karedo.io/verguetungsrechner Viele Grüße Jannis |
07.10.2024, 20:29 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
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Hallo Jannis, ich nehme an, du meinst die Musterberechnung aus dem Evaluationsbericht auf S. 17/18. Davon abgesehen, dass man in der Praxis keine 0,36 Betreuung führen kann: wenn man die Fallanteile nimmt, kommt man auf ein Plus von ca. 11 % (vor Inflationspauschale) bzw ca 7% (nach Inflationspauschale, jeweils Tabelle C). Sehr verkürzt: hat deine Mutter einen Heimanteil von nur 3 von 25, landet sie zwangsläufig im Minusbereich. Um in den Plusbereich zu kommen, muss der Heimanteil über einem Viertel liegen. Lt. der BMJ-Evaluation sollen ja Heim/Nichtheimfälle im Verhältnis 40:60 vorhanden sein. Das wird bestritten von allen mit einer höheren Nicht-Heimquote. Und vermutlich melden sich (fast) nur die „Verlierer“ öffentlich. Es kann aber auch ein Fehler in der Auswertung des BMJ liegen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
07.10.2024, 22:12 | #3 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 50
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Zitat:
Mir fehlt dabei allerdings die - ich nennen es mal - Zukunftsperspektive. Also die Frage: wenn ich am 01.01.2026 genau die Konstellation an Betreuung hätte, wie ich sie jetzt habe, wie sieht dann mein Gewinn / Verlust am 31.12.2026 aus? Also wie entwickelt sich z.B. mein Einkommen, wenn ich einen Betreuten mittellos, andere Wohnform im Abrechnungszeitraum 4-6 habe. Was ändert sich dann für mich am Jahresende? Ich habe das mal über eine sehr verschachtelte Excel versucht nachzubilden und bin auf das Ergebnis gekommen, dass meine Jahreseinnahmen bei der jetzigen Betreuungskonstellation im Vergleich zur alten Vergütung um ca. 10.000 € sinken werden. |
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07.10.2024, 23:05 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.12.2023
Ort: NRW
Beiträge: 10
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Unsere Software bietet ebenso einen Rechner an. Das sieht nicht gut aus. Auch wenn ich bei plus minus Null rauskäme, habe ich - Stand heute - die gestiegenen Kosten seit 2019 von rund 20 % immer noch an der Backe. Zudem ist die Dynamisierung weiter kein Thema.
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