Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

§ 10 VBVG Übernahme aus Ehrenamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema § 10 VBVG Übernahme aus Ehrenamt im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, § 10 Abs. 2 VBVG. Wenn nur Aufgabenbereiche aus der Ehrenamtlichkeit übernommen werden (sprich die Ehrenamtler bleiben nur noch ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 09.10.2024, 15:18   #1
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,123
Standard § 10 VBVG Übernahme aus Ehrenamt

Moin,


§ 10 Abs. 2 VBVG. Wenn nur Aufgabenbereiche aus der Ehrenamtlichkeit übernommen werden (sprich die Ehrenamtler bleiben nur noch bei z.B. Gesundheitssorge mit drin, alle anderen Aufgaben gehen an den Berufsbetreuer), besteht dann der Anspruch auf die 200 € Pauschale?
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2024, 16:21   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 1,946
Standard

Ich würde sie beantragen, dann wirst Du ne entsprechende Antwort bekommen.
Mächschen ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2024, 09:59   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,123
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Ich würde sie beantragen, dann wirst Du ne entsprechende Antwort bekommen.
Die entsprechende Antwort habe ich ja bekommen, daher meine Frage ... ;-)


Es wird selbst bei so mickrigen Pauschalen rumgeknickert.



Lernkurve: keine Fälle mehr annehmen, die ausgelutscht sind, wo der Ehrenamtler aber noch im Dienst bleibt, mit dem Ergebnis viel zu tun, wie neuer Fall bei gleichzeitiger Entlohnung wie alten Fall ....
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2024, 21:58   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 51
Standard

Darf ich mal fragen, warum es Fälle gibt, wo ein Ehrenamtler weiterhin bestellt bleibt?

Das scheint mir für beide Seiten viel Aufwand (da z. B. Abstimmungen erfolgen müssen) und nur einer eine Pauschale für diesen Aufwand geltend machen kann?


Auch spart die Justizkasse da ja nicht wirklich Geld ein, wenn die Ehrenamtspauschale und die Vergütung des Berufsbetreuers ausgezahlt werden muss? (bei mittellosen Betreuten zumindest) ergo bedeutet dies für einen vermögenden ja mehr Kosten.

Also wann kommt es zu so einem Fallkonstrukt?
1aFussel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2024, 23:12   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 913
Standard

Zitat:
Zitat von 1aFussel Beitrag anzeigen
Darf ich mal fragen, warum es Fälle gibt, wo ein Ehrenamtler weiterhin bestellt bleibt?

Das scheint mir für beide Seiten viel Aufwand (da z. B. Abstimmungen erfolgen müssen) und nur einer eine Pauschale für diesen Aufwand geltend machen kann?


Auch spart die Justizkasse da ja nicht wirklich Geld ein, wenn die Ehrenamtspauschale und die Vergütung des Berufsbetreuers ausgezahlt werden muss? (bei mittellosen Betreuten zumindest) ergo bedeutet dies für einen vermögenden ja mehr Kosten.

Also wann kommt es zu so einem Fallkonstrukt?

Ich habe zwei Fälle, wo beispielsweise ich als Berufsbetreuer Vermögen + Behörden haben, die Angehörigen aber die Gesundheitssorge übernehmen wollen, denen der Behördenkram aber über die Ohren wächst.


Dann haben sie immer noch eine gewisse Verantwortung und der Papierkram wird dann vom Berufsbetreuer erledigt.
Michael77 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2024, 10:15   #6
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,123
Standard

Nunja, es geht ja zu allererst um die Rechte der Betreuten.


Ich finde so "Tandem-Betreuungen" nicht unbedingt verkehrt.


Ich habe z.B. einen Fall, da hat der Sohn eine negativen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, also ungeeignet für Vermögenssorge, die nun ich inne habe.


Im Großen und Ganzen macht es aber in der Tat mehr Arbeit, da auch dann immer kommt "ja aber sie sind doch der Betreuer" ....
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2024, 10:55   #7
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 1,946
Standard

Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
Ich habe z.B. einen Fall, da hat der Sohn eine negativen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, also ungeeignet für Vermögenssorge, die nun ich inne habe.
Das Schuldnerverzeichnis vergisst aber auch, wenn man sich kümmert...

Also gerade sowas kann sich auch ändern.
Mächschen ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2024, 18:04   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,034
Standard

Moin moin


Solche Betreuungen habe ich den Öfteren mal.

Mal sind die Angehörigen noch MitbetreuerInnen und
mal werden sie es erst.



Im ersten Fall ist es durchaus hilfreich, wenn die Angehörigen die Gesundheitssorge und Aufenthalt übernehmen. Sie halten den Kontakt zu den Betreuten, ersparen mir den einen oder anderen Hausbesuch (ich mache natürlich trotzdem welche - ganz ohen geht nicht) und halten mich auf dem Laufenden.


Im zweiten Fall - also wenn es sich gut mit den Angehörigen zusammenarbeiten läßt - lade ich sie auch ein, einen Teil der Betreuung zu übernehmen. Und wenn die Betreuung gut läuft, können sie diese nach einiger zeit auch ganz übernehmen. Ihr Einteigen in die Betreuung ist dementsprechend die Vorbereitung auf die Übernahme. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn die Betreuten z.B. in der Nähe der Verwandten untergebracht werden, was aber für mich eine weitere Strecke bedeuten würde. Wenn es gut läuft, sind alle und hoffentlich als erstes die betreute Person zufrieden.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40