Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsantrag und Steuer-ID im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Achtung: alle Vergütungsanträge von Berufsbetreuern sollten ab sofort aufgrund der Änderung der Mitteilungsverordnung die Steuer-ID des Betreuers und sein Geburtsdatum ...
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#1 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
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Achtung: alle Vergütungsanträge von Berufsbetreuern sollten ab sofort aufgrund der Änderung der Mitteilungsverordnung die Steuer-ID des Betreuers und sein Geburtsdatum enthalten. Denn die Gerichte haben die Zahlungen ab 1.1.2025 der Finanzverwaltung zu melden. Ansonsten wird es zu Rückfragen kommen, die den Auszahlungsvorgang verzögern.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin moin
Das mit der Steuer-ID finde ich nachvollziehbar. Die Steuernummer wird ja auch schon lange angegeben. Aber das Geburtsdatum? Ist das eine Neuerung, die alle betrifft, die eine Rechnung schreiben und egal an wen? Oder ist das wieder ein Lex-WieknebeleichdieBetreuerInnen? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
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Das betrifft doch nur Auszahlungen aus der Landeskasse oder habe ich das falsch verstanden?
Jedenfalls sind nach meinem Verständnis auch ehrenamtler betroffen, die die Auszahlung der Pauschale aus der Landeskasse beantragen. Im Umkehrschluss, bei Festsetzung gegen den Betroffenen sind SteuerID und Geburtsdatum nicht erforderlich oder? |
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
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-> im Rechtspflegerforum habe ich dazu was gefunden:
„Das müsste aus dem neuen § 93c Absatz 1 Nummer 2 Buchst. c und d AO resultieren. Das Bundesfinanzministerium hat Folgendes veröffentlicht: Rd.Nr. 28: Nach § 2 Absatz 1 Satz 3 MV gilt die Ausnahmeregelung in Satz 2 Nummer 1 nicht für Zahlungen an Berufsbetreuer im Sinne von § 292 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie für Vergütungen an Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer im Sinne von Abschnitt 3 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes. Solche Zahlungen sind deshalb auch dann mitzuteilen, wenn sie der Zahlungsempfänger aufgrund einer hauptberuflichen Tätigkeit erhalten hat und sie auf das Geschäftskonto des Zahlungsempfängers überwiesen werden. Diese Mitteilungspflicht gilt allerdings erstmals für nach dem 31. Dezember 2024 geleistete Zahlungen. Rd-Nr. 58 Folgende Daten sind zur Identifizierung des von der Mitteilung betroffenen Steuerpflichtigen zu übersenden: - bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Identifikationsnummer nach § 139b AO.“ Ende Zitat. Aus dem Gesamtzusammenhang schließe ich, dass das wohl nur für Staatskassenzahlungen gelten soll. Obwohl die Zahlungen von Selbstzahlern genau so steuerpflichtig sind. Und wie unausgegoren das ist, sieht man daran, dass offenbar Zahlungen an Berufsvormünder, - pfleger und Verfahrenspfleger vergessen wurden.
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
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Und noch was, für Betreuungsvereine:
Wenn ich den § 7 Abs. 1 der MittV richtig verstehe, wären Zahlungen an Betreuungsvereine (§ 7 Abs. 2, § 13 VBVG) seitens der Justiz nicht an das Finanzamt mitzuteilen. Denn in allen 16 Bundesländer sind in den Landesausführungsgeetzen Ergänzungen zu § 14 BtOG in Richtung Gemeinnützigkeit enthalten. Betreuungsvereine sind daher von der Körperschaftssteuer befreit.
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 287
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Vielen Dank HorstD und auch dank an mich selbst, dass ich vor dem antworten bis zum Ende lesen gewartet habe, denn für uns als Betreuungsverein hätte ich das auch so gesehen.
Mächschens Frage finde ich auch aber wichtig, selbst wenn es mich in jedem Fall persönlich nicht betreffen würde, würde ich mich dagegen verwehren wollen, dass solch persönliche Daten Betreuten/Rechtsnachflgern vorgelegt werden. |
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
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Und noch was: bei laufenden Dauervergütungsauszahlungen sollten auch dringend rechtzeitig vor der ersten Zahlung im Kalenderjahr 2025 die genannten Daten übermittelt werden. Sonst ist damit zu rechnen, dass der Auszahlungsvorgang gestoppt wird.
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#8 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.09.2024
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3
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Zitat:
Kann es sein das es hier unter anderem um das künftige Vermögensregister geht - da rechtliche Betreuer u. A. Vermögensverwaltung machen und somit Wirtschaftlich berechtigte sind. Und in diesem Teil dann die Daten zusätzlich erfasst werden - zumindest erklärt sich damit für mich die Angabe des Geb.-Dat. |
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#9 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
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Es geht ja gar nicht nur um Betreuer, sondern auch andere Berufsgruppen. Die alle gemeinsam haben, dass es bisher keine zentrale Mitteilung ans Finanzamt bzw das Bundeszentralamt für Steuern gibt. Bislang werden ja Arbeitnehmereinkünfte zentral vom Arbeitgeber gemeldet, Renten und Pensionen sowie Zinserträge. Offenbar gehts darum, die „Lücken“ bei den Selbstständigen zu schließen.
Im übrigen sind ganz viele Details unklar. Eigentlich sollte pro Betreuer eine einmalige Meldung reichen. Aber es gibt halt bei den Stammbehörden kein zentrales Berufsbetreuerregister - und die Sammelakte nach § 29 Abs. 4 Aktenordnung, die Gerichte für Berufsbetreuer führen, gibts halt nicht für jeden. Und wenn man für mehrere Gerichte arbeitet, wirds eh unübersichtlich. Eigentlich sollten die Gerichte auch gar nicht die einzelnen Zahlen melden, sondern die Gesamtsumme einmal im Jahr. Das klappt aber überhaupt nicht, wie mir von Rechtspflegerseite übermittelt wurde. Es gibt dazu auch gar nichts Einheitliches. Es ist zB unklar, was mit Vormündern oder Verfahrenspflegern ist. Meine Empfehlung, die Daten ja (in der nächsten Zeit) auf die Vergütungsanträge zu schreiben, hatte ja hauptsächlich den Grund, der Justiz keinen weiteren Vorwand für eine Verzögerung der Auszahlung zu liefern.
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#10 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
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Hallo, ich höre gerade, die Mitteilungspflicht der Gerichte an das Finanzamt soll um 1 Jahr verschoben werden (Anfang 2027 die 2026er Zahlungen).
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