Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Weiterleitung Vergütungsabrechnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Weiterleitung Vergütungsabrechnung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, ich betreue eine vermögende und demente Person. Bei der Vergütungsabrechnung gibt es immer wieder das Problem, dass meine ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 24.02.2025, 09:33   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.09.2024
Ort: Brandenburg
Beiträge: 34
Standard Weiterleitung Vergütungsabrechnung

Guten Morgen,
ich betreue eine vermögende und demente Person. Bei der Vergütungsabrechnung gibt es immer wieder das Problem, dass meine Abrechnung durch das Gericht der Betreuten zur Kenntnisnahme zugeschickt wird. Das ist ja ein normales Prozedere und auch in Ordnung. Nach Rückmeldung der im Haus ansässigen Krankenpflege bringt sie diese Post völlig durcheinander. Auf Grund der Demenz kann Sie die Post nicht deuten und wird dann hysterisch bzw. glaubt Schulden gemacht zu haben. Die Pflegeschwestern sind dann wohl den ganzen Tag damit beschäftigt sie wieder zu beruhigen. Ich habe dies dem Gericht bereits mehrfach mitgeteilt (auch mit Stellungnahme der Hauskrankenpflege). Dann wurde einmalig die Weiterleitung ausgesetzt. Nun ist wieder alles beim alten und die Pflege beschwert sich weiter bei mir. Den Briefkasten kann ich nicht abmontieren . Das selbständige leeren ist ihr weiter wichtig. Gibt es diesbezügliche Erfahrungswerte und was kann ich machen?
Schuhguru ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2025, 10:31   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,579
Standard

Eigentlich ist die (zumindest schriftliche) Anhörung bei jedem Vergütungsantrag verpflichtend, § 292 Abs. 4 FamFG. Ein Ausweg könnte evtl § 34 Abs. 2 FamFG sein, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Gesundheitszustand dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Als Folge muss für das Vergütungsverfahren dann aber ein Verfahrenspfleger bestellt werden, § 276 Abs. 1 Nr. 1 FamFG.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:59 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40