Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausstehende Betreuervergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von HenryH
Ich überlege mir nun ebenfalls einen Verzugsschaden geltend zu machen. Hat jemand so etwas schon mal ...
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#11 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 201
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Zitat:
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#12 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Was hast Du denn beantragt und bekommen, eine Dauerauszahlung oder eine Dauerfestsetzung?
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#13 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Hallo Henry, ist auf deinen Antrag vom August hin denn überhaupt ein Beschluss erfolgt? Der Weddinger Beschluss betrifft ja nur Fälle, in denen ein DA-Beschluss vorliegt und die in diesem genannten Fälligkeitstermine dann von der Justizverwaltung nicht eingehalten wurden.
Falls in deinem Fall jetzt fast 2 Jahre gar keine Entscheidung vorliegt, wäre das etwas für eine Verzögerungsrüge nach § 198 GVG.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#14 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
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Danke für die Infos. Tasächlich wurde aufgrund des Dauervergütungsantrages 1x eine Vergütung gezahlt. Dann war Funkstille. Ein Beschluss ist nie ergangen.
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#15 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Hattest Du die Fesesetzung oder Auszahlung beantragt?
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#16 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Das hört sich so an, als sei das ein kombinierter Antrag auf Auszahlung des abgelaufenen Quartals - und zugleich ein Antrag auf Dauerauszahlung der künftigen Quartale gewesen - und zwar jeweils aus der Staatskasse.
Eine solche Kombination - statt 2 separater Anträge - beinhaltet aufgrund der Arbeitsteilung innerhalb der Justiz - ein Fehlerpotential. Die Auszahlung des abgelaufenen Quartals (im vereinfachten Verfahren) hat ein Geschäftsstellenbeamter veranlasst. Für die Dauerauszahlung ist aber (einmalig) ein echter Vergütungsbeschluss nötig, dafür ist der Rechtspfleger zuständig. Die Geschäftsstelle hätte also die Akte nach der ersten Auszahlung an den Rechtspfleger zur Beschlussfassung weitergeben müssen; stattdessen ist sie wohl - fälschlicherseits als erledigt angesehen worden - einfach abgelegt worden. Natürlich bleibt das ein Bearbeitungsfehler. Diese Ausführungen sollten das auch nicht entschuldigen, aber Licht ins Dunkel bringen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#17 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
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#18 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
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Das ist wohl genau so gelaufen, da es noch ein paar so Fälle gab. Allerdings wurden die dann bereinigt. Man lernt nie aus. |
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#19 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,060
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Zitat:
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#20 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Kommt man da überhaupt hin ohne einen Festsetzungsantrag?
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