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Ausstehende Betreuervergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausstehende Betreuervergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von HenryH Ich überlege mir nun ebenfalls einen Verzugsschaden geltend zu machen. Hat jemand so etwas schon mal ...


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Alt 04.06.2025, 13:05   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 201
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Zitat:
Zitat von HenryH Beitrag anzeigen
Ich überlege mir nun ebenfalls einen Verzugsschaden geltend zu machen. Hat jemand so etwas schon mal probiert? Wie sollte eine vorherige Anmahnung aussehen?
Verzögerungsrüge wäre meines Erachtens die richtige Wahl. Eine Formulierung wäre "wird die Dauer des Verfahrens (hier: Auszahlung der beantragten Vergütung) gem. § 198 Abs. 3 S. 1 GVG gerügt."
Suprarenin ist offline  
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Alt 04.06.2025, 14:12   #12
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Was hast Du denn beantragt und bekommen, eine Dauerauszahlung oder eine Dauerfestsetzung?
Mächschen ist offline  
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Alt 04.06.2025, 14:22   #13
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Hallo Henry, ist auf deinen Antrag vom August hin denn überhaupt ein Beschluss erfolgt? Der Weddinger Beschluss betrifft ja nur Fälle, in denen ein DA-Beschluss vorliegt und die in diesem genannten Fälligkeitstermine dann von der Justizverwaltung nicht eingehalten wurden.

Falls in deinem Fall jetzt fast 2 Jahre gar keine Entscheidung vorliegt, wäre das etwas für eine Verzögerungsrüge nach § 198 GVG.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 04.06.2025, 14:29   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
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Danke für die Infos. Tasächlich wurde aufgrund des Dauervergütungsantrages 1x eine Vergütung gezahlt. Dann war Funkstille. Ein Beschluss ist nie ergangen.
HenryH ist offline  
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Alt 04.06.2025, 15:20   #15
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Hattest Du die Fesesetzung oder Auszahlung beantragt?
Mächschen ist offline  
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Alt 04.06.2025, 15:52   #16
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Das hört sich so an, als sei das ein kombinierter Antrag auf Auszahlung des abgelaufenen Quartals - und zugleich ein Antrag auf Dauerauszahlung der künftigen Quartale gewesen - und zwar jeweils aus der Staatskasse.

Eine solche Kombination - statt 2 separater Anträge - beinhaltet aufgrund der Arbeitsteilung innerhalb der Justiz - ein Fehlerpotential. Die Auszahlung des abgelaufenen Quartals (im vereinfachten Verfahren) hat ein Geschäftsstellenbeamter veranlasst. Für die Dauerauszahlung ist aber (einmalig) ein echter Vergütungsbeschluss nötig, dafür ist der Rechtspfleger zuständig.

Die Geschäftsstelle hätte also die Akte nach der ersten Auszahlung an den Rechtspfleger zur Beschlussfassung weitergeben müssen; stattdessen ist sie wohl - fälschlicherseits als erledigt angesehen worden - einfach abgelegt worden.

Natürlich bleibt das ein Bearbeitungsfehler. Diese Ausführungen sollten das auch nicht entschuldigen, aber Licht ins Dunkel bringen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 04.06.2025, 16:08   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Hattest Du die Fesesetzung oder Auszahlung beantragt?

Auszahlung
HenryH ist offline  
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Alt 04.06.2025, 16:10   #18
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Das hört sich so an, als sei das ein kombinierter Antrag auf Auszahlung des abgelaufenen Quartals - und zugleich ein Antrag auf Dauerauszahlung der künftigen Quartale gewesen - und zwar jeweils aus der Staatskasse.

Eine solche Kombination - statt 2 separater Anträge - beinhaltet aufgrund der Arbeitsteilung innerhalb der Justiz - ein Fehlerpotential. Die Auszahlung des abgelaufenen Quartals (im vereinfachten Verfahren) hat ein Geschäftsstellenbeamter veranlasst. Für die Dauerauszahlung ist aber (einmalig) ein echter Vergütungsbeschluss nötig, dafür ist der Rechtspfleger zuständig.

Die Geschäftsstelle hätte also die Akte nach der ersten Auszahlung an den Rechtspfleger zur Beschlussfassung weitergeben müssen; stattdessen ist sie wohl - fälschlicherseits als erledigt angesehen worden - einfach abgelegt worden.

Natürlich bleibt das ein Bearbeitungsfehler. Diese Ausführungen sollten das auch nicht entschuldigen, aber Licht ins Dunkel bringen.

Das ist wohl genau so gelaufen, da es noch ein paar so Fälle gab. Allerdings wurden die dann bereinigt. Man lernt nie aus.
HenryH ist offline  
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Alt 06.06.2025, 09:34   #19
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,060
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Zitat:
Zitat von HenryH Beitrag anzeigen
Ich habe gerade gelesen, dass das Amtsgericht Wedding einen Verzugsschaden hinsichtlich zu spät bezahlter Vergütungen durchgewunken hat:

https://btdirekt.de/betreuungs-sozia...er-verguetung/

Ich kämpfe auch gerade mit einer beantragten Dauervergütung die seit 08/2023 nicht mehr bezahlt worden ist.

Mehrfache Sachstandanfragen blieben unbeantwortet Rechtspflegerin telefonisch nicht erreichbar. Ich überlege mir nun ebenfalls einen Verzugsschaden geltend zu machen. Hat jemand so etwas schon mal probiert? Wie sollte eine vorherige Anmahnung aussehen?

Grüße aus Hessen
Um eine Entschädigung geltend machen zu können, solltest Du vorher die Verzögerungsrüge gem. § 198 GVG erheben.
Michael77 ist offline  
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Alt 06.06.2025, 11:22   #20
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Kommt man da überhaupt hin ohne einen Festsetzungsantrag?
Mächschen ist offline  
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