Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausstehende Betreuervergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Dieser „kombinierte“ Antrag, um den es geht, war ja zumindest für die zukünftige Vergütung ein Antrag auf einen Beschluss. Weil ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#21 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
|
Dieser „kombinierte“ Antrag, um den es geht, war ja zumindest für die zukünftige Vergütung ein Antrag auf einen Beschluss. Weil ohne einen solchen die Dauervergütung nicht geht. Im übrigen kommts nicht auf den Wortlaut von „Anträgen“ im Betreuungsrecht an. Weil es keine echten Anträge nach § 23 FamFG sind, sondern Anregungen nach § 24.
Das Gericht muss selbst klären, was gemeint sein könnte, ggf durch Rückfragen (Amtsermittlung, § 26 FamFG). Es ist noch nicht lange her, da war das am weitesten verbreitete Betreuerprogramm falsch programmiert, da wurde ein „Kostenfestsetzungsbeschluss“ beantragt. Ist wohl inzwischen berichtigt worden. Aber den Unterschied zwischen einem Vergütungsbeschluss und einer Auszahlungsanordnung kennen wohl viele Betreuer immer noch nicht.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#22 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
|
Ich habe erneut an meinen Dauervergütungsantrag, mit dem Hinweis das die Verzögerungsrüge nach § 198 erwogen wird, erinnert. Das ist nun etwa 4 Wochen her. Wieder keinerlei Reaktion. Zwischenzeitlich hatte ich die Vergütungsanträge, wegen der angesprochenen Fehlerbehaftung von kombinierten Anträgen, nochmal im alten Modus eingereicht. Der Rückstand für die einzelne Betreuung beträgt nun ca. 4000.- Euro.
Ich frage mich, ob anstatt einer Rüge nicht eine Mitteilung an den aufsichtsführenden Richter (in dem Fall wahrscheinlich der Direktor oder die Direktorin) vorab zielführender wäre. Was meint die Schwarmintelligenz dazu? Gruß aus Hessen |
|
|
|
|
|
#23 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
|
Ich würde eher in die Richtung Antrag auf Entlassung wegen Unzumutbarkeit gehen, aber da würde ich vielleicht noch ein paar Tage warten.
|
|
|
|
|
|
#24 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,375
|
Ich habe die meisten lange ausstehenden Vergütungen mittlerweile "eintreiben" können. Ich habe jedem neuen Vergütungsantrag die vorherigen, noch offenen beigefügt, dann kam es ins Laufen.
Es würde mich nun interessieren, ob sich bei anderen BetreuerInnen die Situation nun ebenfalls entspannt hat und vor allem, ob die Vergütungen insgesamt schneller und regelmäßiger fließen. |
|
|
|
|
|
#25 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
|
Sobald die Dauervergütung mal läuft ist es ok. Das Problem ist, dass diese nun auslaufen und der Zirkus von neuem beginnt. Ich werde das mit ein paar Betreuungen mal testen. Die anderen werden erst mal klassisch abgerechnet.
Gruß aus Hessen |
|
|
|
|
|
#26 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
|
Dauervergütungen laufen nicht aus, diese werden nur amtswegig überprüft und amtswegig angepasst, z.B. an den Inflationsausgleich und die Reform ab 2026.
Ansonsten musst Du nur Änderungen mitteilen. Wenn natürlich ein Betroffener während der laufenden Dauervergütung zum Grenzfall wird, ist eine Dauervergütung nicht mehr sachgerecht. |
|
|
|
|
|
#27 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
|
Meine Beschlüsse sind alle für 2 Jahre mit einer konkreten Summe und einem letzten Datum festgesetzt worden. Ich bin ging bisher davon aus, dass ich diese erneuern muss. (?)
|
|
|
|
|
|
#28 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
|
Im Beschluss müsste allenfalls sinngemäß stehen, dass das Gericht bis Tag X prüfen muss, ob die Voraussetzungen noch vorliegen.
Da ich mir nicht vorstellen kann, dass Du deinen Dauervergütungsantrag befristet hast, müsste der Antrag fortgelten. |
|
|
|
|
|
#29 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
|
Auszug aus dem Beschluss, siehe Anhang.
|
|
|
|
|
|
#30 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
|
Anhänge kann dieses Forum leider nicht so gut...
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|