Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausstehende Betreuervergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bericht über ausstehende Vergütungszahlungen in Hessen.
https://www.tagesschau.de/inland/reg...alarm-100.html...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,375
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Bericht über ausstehende Vergütungszahlungen in Hessen.
https://www.tagesschau.de/inland/reg...alarm-100.html |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 219
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waren lange ausstehende Vergütungen noch nie Thema bei Reformvorschlägen? Ist mir noch nicht aufgefallen, aber vielleicht habe ich was übersehen.
In anderen Rechtsbereichen sind Fristen, die einzuhalten sind normal. Gab es da noch nie einen Vorschlag von den Verbänden? |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Ich habs mal ins passende Unterforum verschoben. Zunächst mal: das ist seit langem immer wieder vor Ort ein Problem - und hat sich in den letzten Jahren verschärft. Ist auch in den Arbeitsgruppen zur Reform seit 2018 immer wieder Thema gewesen - und von den Verbänden als Hauptproblem (neben dem zu niedrigen Vergütungsniveau) immer wieder kritisiert worden. U.a. sollten ja Vereinfachungen der Vergütungssystematik und die Möglichkeit der Dauerauszahlung Maßnahmen zur Problemlösung sein.
Ursachen sind aber vielschichtiger: - Auf Betreuerseite: unklar formulierte Anträge, zB wurde von at work bis vor kurzem immer der „Kostenfestsetzungsbeschluss“ beantragt (ein Begriff aus der Anwaltsvergütung). Und nicht die schnellere „Auszahlungsanordnung“, die sich bei Staatskassenfällen meist anbietet. - Auf Gesetzesseite: der Grundsatz, dass in erster Linie der Betreute selbst zahlungspflichtig ist bzw die Erben - und die Staatskasse nur nachrangig. Das heißt: bisweilen langwierige Anhörungen, bei Erben erst mal deren Ermittlung, vergebliche Pfändungen, nachfolgende Hilfsanträge gegen die Staatskasse. Sinnvoller wäre eine generelle Zahlungspflicht der Staatskasse, würde auch die komplizierte Berechnung bei indifferenten Fällen vermeiden. - untaugliche Software bei Landesjustizverwaltungen: keine Einheitlichkeit, fehlende Funktionen, die jedes Bankingprogramm beherrscht (keine Dauerauftragsfunktion, keine Stammdatenverwaltung…) - zu wenig und zu schlecht ausgebildetes Justizpersonal, keine Vertretung bei Erkrankungen, folgend Aktenberge - zu wenig Haushaltsmittel für die Vergütung aus der Staatskasse; wird die Prognose überschritten, muss der Landtag erst mal einen Nachtragshaushalt beschließen - und das bei der Schuldenbremse. Das waren nur die Sachen, die mir auf die Schnelle eingefallen sind.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Bezüglich der Fristen: dass Behörden bestimmte Fristen einhalten müssen (meist 3 Monate, im Sozialrecht aber 6 - und auch das klappt ja oft nicht mehr), kann von Gerichten beanstandet werden. Aber bei Gerichten selbst war das lange undenkbar - wer hätte das tun können? Der Justizminister? Wäre ein Eingriff in das Grundgesetz (Unabhängigkeit der Richter, Art 97 GG). Erst durch EU-Vorgaben hat sich langsam die Erkenntnis durchgesetzt, dass „überlange Verfahrensdauern“ irgendwie sanktioniert werden, denn das ist ja das Gegenteil von Rechtsprechung. Allerdings spricht § 198 GVG von „Jahren“ der Verzögerung.
M.E. Ist die Vergütungsgewährung aber ohnehin keine echte Rechtsprechung, sondern eine Verwaltungsmaßnahme - und wäre daher bei den Betreuungsbehörden besser aufgehoben. Die Kommunen laufen aber Sturm bei dem dann nötigen zusätzlichen Personal.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Beantragt sofern sinnvoll Dauervergütungen, macht auf beiden Seiten weniger Arbeit und geht schneller.
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 64
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Zitat:
Ich bevorzuge inzwischen nur noch die regelmäßige Antragstellung. Da habe ich dank eBO inzwischen die Beschlüsse / Auszahlungen oft schon am nächsten Tag; spätestens nach einer Woche. |
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Auch im Saarland: https://www.sr.de/sr/home/nachrichte...hlung_100.html
Ich frage mich, was die „falsch ausgefüllten“ Vergütungsanträge sein sollen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 281
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Klappt hier bestens. Eine echte Arbeitserleichterung!
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Viele Grüße Fridel
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 201
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
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Ich habe gerade gelesen, dass das Amtsgericht Wedding einen Verzugsschaden hinsichtlich zu spät bezahlter Vergütungen durchgewunken hat:
https://btdirekt.de/betreuungs-sozia...er-verguetung/ Ich kämpfe auch gerade mit einer beantragten Dauervergütung die seit 08/2023 nicht mehr bezahlt worden ist. Mehrfache Sachstandanfragen blieben unbeantwortet Rechtspflegerin telefonisch nicht erreichbar. Ich überlege mir nun ebenfalls einen Verzugsschaden geltend zu machen. Hat jemand so etwas schon mal probiert? Wie sollte eine vorherige Anmahnung aussehen? Grüße aus Hessen |
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