Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Abrechnung vermögend (keine liquiden Mittel, aber Grundbesitz)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung vermögend (keine liquiden Mittel, aber Grundbesitz) im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Während der Laufzeit der Betreuung und für Restansprüche gegen den ehemals (aber lebenden) Ex-Betreuten richtet sich der Vergütungsanspruch gegen diesen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 01.05.2025, 11:02   #31
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,532
Standard

Während der Laufzeit der Betreuung und für Restansprüche gegen den ehemals (aber lebenden) Ex-Betreuten richtet sich der Vergütungsanspruch gegen diesen (ggf vertreten durch einen Nachfolgebetreuer oder Bevollmächtigten). Gegen die Staatskasse ist ja Gesetzeslogik die Ausnahme.

Nach dem Tod des Betreuten kommts halt darauf an (sofern der Aktivnachlass reicht): bekannter Erbe (mit Adresse - einfachste Konstellation), mehrere bekannte Erben, teilweise bekannte Erben (da muss dann mit rein „sowie die unbekannten Erben“ oder nur unbekannte Erben. In den beiden letzten Fällen sollte ein Antrag auf Nachlasspflegschaft beim NachlG vorausgehen (§ 1961 BGB). Darauf hat man als Nachlassgläubiger einen Rechtsanspruch, es liegt nicht im Ermessen des Gerichts (nicht mit der Anregung nach § 1960 BGB verwechseln), man muss deutlich machen, dass man Gläubiger ist. Und in den nachfolgenden Vergütungsantrag kommt dann Name und Adresse des Nachlasspflegers als Vertreter der unbekannten Erben rein.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2025, 11:33   #32
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,635
Standard

Darüber hinaus ist es recht sinnfrei, direkt nach Tod einen Festsetzungsantrag gegen Erben zu stellen, wenn weder die Erben bekannt sind, noch ein Nachlasspfleger bestellt ist.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2025, 22:52   #33
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 282
Standard

Danke für die Erläuterung, Horst.
Wann wäre der Zeitpunkt erreicht, an dem ich die Vergütung bzw. Pauschale gegen die Staatskasse geltend machen kann? Wie würde die Formulierung dazu lauten? "oder hilfsweise gegen die Staatskasse festzusetzen"?

Mächschen, ich habe deine "Bemerkung" zur Kenntnis genommen?.. Meine Frage war ja nicht, ob es sinnvoll ist, sondern welche alternativen Lösungen es gibt.
Suprarenin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2025, 12:41   #34
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,532
Standard

Den Hilfsantrag kann man sofort stellen, aber auch später. Die Frist dafür ist bereits mit dem Ursprungsantrag eingehalten. Ich persönlich würde damit warten, bis klar wird, ob sich das Ganze länger hinzieht.

Im übrigen: der Erbe ist ja wohl bekannt. Und es geht wohl nur um die Aufwandspauschale für Ehrenamtler? Schon mal den Erben angesprochen, es „freiwillig“ zu überweisen?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2025, 15:44   #35
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,635
Standard

Wenn die "freiwillige" Zahlung erfolgt ist, müsste man den Festsetzungsantrag für erledigt erklären, richtig?
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2025, 18:28   #36
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 282
Standard

Zitat:
Schon mal den Erben angesprochen, es „freiwillig“ zu überweisen?
Die Erben würden, können aber nicht. Es gibt noch keine Verfügungsbefugnis über das Girokonto, weil seitens Gericht noch kein Erbschein erteilt worden ist. Die Bestattungskosten gingen wohl auf Kulanz bei der Bank unter Vorlage Testament und Rechnung des Bestatters noch durch.
Die Erben möchten aber eben einen Festsetzungsbeschluss, "damit alles seine Richtigkeit hat"
Zitat:
Wenn die "freiwillige" Zahlung erfolgt ist, müsste man den Festsetzungsantrag für erledigt erklären, richtig?
Nein. Der Festsetzungsbeschluss ist doch die Grundlage für die Zahlung. Eine freiwillige Zahlung wäre eben freiwillig und im Zweifelsfall eine Zahlung ohne Rechtsgrund, die zurückverlangt werden könnte, soweit mir bekannt ist.
Suprarenin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2025, 18:59   #37
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,635
Standard

Irgendwas wird da unklar sein, wenn ein eröffnetes Testament der Bank vorgelegt wurde, darf sie nur dann einen Erbschein verlangen, wenn Zweifel bestehen.

Nein, der Festsetzungsbeschluss stellt nur etwas fest, wenn der Betroffene, also hier Erbe ohne diesen geleistet hat und meint zu viel gezahlt zu haben, muss er halt einen Festsetzungsantrag beim Betreuungsgericht stellen...

Andererseits, wenn Du das Geld hast, fehlt Dir der Grund für eine Festsetzung...
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:37 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40