Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung vermögend (keine liquiden Mittel, aber Grundbesitz) im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Während der Laufzeit der Betreuung und für Restansprüche gegen den ehemals (aber lebenden) Ex-Betreuten richtet sich der Vergütungsanspruch gegen diesen ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#31 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,532
|
Während der Laufzeit der Betreuung und für Restansprüche gegen den ehemals (aber lebenden) Ex-Betreuten richtet sich der Vergütungsanspruch gegen diesen (ggf vertreten durch einen Nachfolgebetreuer oder Bevollmächtigten). Gegen die Staatskasse ist ja Gesetzeslogik die Ausnahme.
Nach dem Tod des Betreuten kommts halt darauf an (sofern der Aktivnachlass reicht): bekannter Erbe (mit Adresse - einfachste Konstellation), mehrere bekannte Erben, teilweise bekannte Erben (da muss dann mit rein „sowie die unbekannten Erben“ oder nur unbekannte Erben. In den beiden letzten Fällen sollte ein Antrag auf Nachlasspflegschaft beim NachlG vorausgehen (§ 1961 BGB). Darauf hat man als Nachlassgläubiger einen Rechtsanspruch, es liegt nicht im Ermessen des Gerichts (nicht mit der Anregung nach § 1960 BGB verwechseln), man muss deutlich machen, dass man Gläubiger ist. Und in den nachfolgenden Vergütungsantrag kommt dann Name und Adresse des Nachlasspflegers als Vertreter der unbekannten Erben rein.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#32 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,635
|
Darüber hinaus ist es recht sinnfrei, direkt nach Tod einen Festsetzungsantrag gegen Erben zu stellen, wenn weder die Erben bekannt sind, noch ein Nachlasspfleger bestellt ist.
|
|
|
|
|
|
#33 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 282
|
Danke für die Erläuterung, Horst.
Wann wäre der Zeitpunkt erreicht, an dem ich die Vergütung bzw. Pauschale gegen die Staatskasse geltend machen kann? Wie würde die Formulierung dazu lauten? "oder hilfsweise gegen die Staatskasse festzusetzen"? Mächschen, ich habe deine "Bemerkung" zur Kenntnis genommen?.. Meine Frage war ja nicht, ob es sinnvoll ist, sondern welche alternativen Lösungen es gibt. |
|
|
|
|
|
#34 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,532
|
Den Hilfsantrag kann man sofort stellen, aber auch später. Die Frist dafür ist bereits mit dem Ursprungsantrag eingehalten. Ich persönlich würde damit warten, bis klar wird, ob sich das Ganze länger hinzieht.
Im übrigen: der Erbe ist ja wohl bekannt. Und es geht wohl nur um die Aufwandspauschale für Ehrenamtler? Schon mal den Erben angesprochen, es „freiwillig“ zu überweisen?
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#35 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,635
|
Wenn die "freiwillige" Zahlung erfolgt ist, müsste man den Festsetzungsantrag für erledigt erklären, richtig?
|
|
|
|
|
|
#36 | ||
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 282
|
Zitat:
Die Erben möchten aber eben einen Festsetzungsbeschluss, "damit alles seine Richtigkeit hat" Zitat:
|
||
|
|
|
|
|
#37 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,635
|
Irgendwas wird da unklar sein, wenn ein eröffnetes Testament der Bank vorgelegt wurde, darf sie nur dann einen Erbschein verlangen, wenn Zweifel bestehen.
Nein, der Festsetzungsbeschluss stellt nur etwas fest, wenn der Betroffene, also hier Erbe ohne diesen geleistet hat und meint zu viel gezahlt zu haben, muss er halt einen Festsetzungsantrag beim Betreuungsgericht stellen... Andererseits, wenn Du das Geld hast, fehlt Dir der Grund für eine Festsetzung... |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|