Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung vermögend (keine liquiden Mittel, aber Grundbesitz) im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Ich bin ratlos.
Meine Betreute hat wenig liquide Mittel (2.000 EUR), ist aber Besitzerin von Ackerflächen.
Wie ist ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
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Beiträge: 90
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Hallo zusammen,
Ich bin ratlos. Meine Betreute hat wenig liquide Mittel (2.000 EUR), ist aber Besitzerin von Ackerflächen. Wie ist das richtige Vorgehen bei den Vergütungsanträgen? Meine komplette Literatur beantwortet diese Frage nicht. Muss ich vermögend abrechnen gegen die Staatskasse und die Staatskasse bitten, sich das Geld bei ihr nach dem Verkauf der Ackerfläche wieder zu holen? Gruß + Danke, KKS |
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#2 |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
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Beiträge: 90
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Sie ist Eigentümerin und der Acker liegt brach. Unter das Schonvermögen fällt das Eigentum nicht.
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#4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
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Würde denn ein Verkauf das Guthaben auf über 10.000 € erhöhen?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 90
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Ja. Der Acker ist grob 40.000 EUR wert.
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#6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Was spricht denn dann gegen einen Verkauf?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 90
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Die Betreuung wurde vor wenigen Tagen beendet und ich habe etwas mehr als 6 Monate abzurechnen.
Generell spricht nichts dagegen, den Grundbesitz zu verkaufen. Die Betreute ist jedoch nicht entscheidungsfreudig. Sie hat keine richtige Zielsetzung. Sie hat weder ein Ziel vor Augen, noch weiß sie welche Hilfemaßnahme derzeit gut wäre (pädagogische Alltagsunterstützung, Psychotherapie, medikamentöse Behandlung. Ich könnte noch mehr inhaltlich berichten. Rein Vergütungstechnisch sehe ich das so. Solange es nicht verkauft ist, steht mir doch dennoch Vergütung zu. Kann ich es gegen die Staatskasse abrechnen und die sollen einen Regress anmelden? |
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#8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 90
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Einen ähnlichen Fall hat ein Kollege gerade. Dort soll das nicht selbst bewohnte Haus verkauft werden. Der Vorgang dauert ewig und er bekommt keine Vergütung.
Diese Fallkonstellation sollte doch öfters vorkommen. Also vermögend, wegen Grundbesitz, aber keine liquiden Mittel… |
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#9 |
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Registriert seit: 25.06.2021
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Geht's hier um mehr als 750 Euro Vergütung?
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#10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
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Ja, es sind mehr als 750 Euro Vergütung.
Ich muss etwas mehr als 6 Monate bei Neubetreuung abrechnen. Wenn ich die Anträge einzeln stellen würde sind sie jeweils über 750 Euro. Zusammengefasst deutlich über dem Betrag. |
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