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Abrechnung vermögend (keine liquiden Mittel, aber Grundbesitz)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung vermögend (keine liquiden Mittel, aber Grundbesitz) im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, Ich bin ratlos. Meine Betreute hat wenig liquide Mittel (2.000 EUR), ist aber Besitzerin von Ackerflächen. Wie ist ...


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Alt 28.03.2025, 13:47   #1
KKS
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Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 90
Standard Abrechnung vermögend (keine liquiden Mittel, aber Grundbesitz)

Hallo zusammen,

Ich bin ratlos.

Meine Betreute hat wenig liquide Mittel (2.000 EUR), ist aber Besitzerin von Ackerflächen.

Wie ist das richtige Vorgehen bei den Vergütungsanträgen? Meine komplette Literatur beantwortet diese Frage nicht.

Muss ich vermögend abrechnen gegen die Staatskasse und die Staatskasse bitten, sich das Geld bei ihr nach dem Verkauf der Ackerfläche wieder zu holen?

Gruß + Danke,
KKS
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Alt 28.03.2025, 14:13   #2
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Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 1,999
Standard

Ist die Betroffene nun Besitzer (= Bewirtschafter) oder Eigentümer oder beides der Ackerflächen?

Wenn die Flächen zum Betriebsvermögen gehören, sind diese möglicherweise Schonvermögen, § 1880 BGB i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 5 SGB XII
Mächschen ist offline  
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Alt 28.03.2025, 15:16   #3
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 90
Standard

Sie ist Eigentümerin und der Acker liegt brach. Unter das Schonvermögen fällt das Eigentum nicht.
KKS ist offline  
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Alt 28.03.2025, 16:45   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,684
Standard

Würde denn ein Verkauf das Guthaben auf über 10.000 € erhöhen?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 28.03.2025, 18:45   #5
KKS
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Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 90
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Ja. Der Acker ist grob 40.000 EUR wert.
KKS ist offline  
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Alt 28.03.2025, 18:59   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,684
Standard

Was spricht denn dann gegen einen Verkauf?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 28.03.2025, 19:07   #7
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 90
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Die Betreuung wurde vor wenigen Tagen beendet und ich habe etwas mehr als 6 Monate abzurechnen.

Generell spricht nichts dagegen, den Grundbesitz zu verkaufen. Die Betreute ist jedoch nicht entscheidungsfreudig. Sie hat keine richtige Zielsetzung. Sie hat weder ein Ziel vor Augen, noch weiß sie welche Hilfemaßnahme derzeit gut wäre (pädagogische Alltagsunterstützung, Psychotherapie, medikamentöse Behandlung.

Ich könnte noch mehr inhaltlich berichten.

Rein Vergütungstechnisch sehe ich das so. Solange es nicht verkauft ist, steht mir doch dennoch Vergütung zu. Kann ich es gegen die Staatskasse abrechnen und die sollen einen Regress anmelden?
KKS ist offline  
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Alt 28.03.2025, 19:14   #8
KKS
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Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 90
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Einen ähnlichen Fall hat ein Kollege gerade. Dort soll das nicht selbst bewohnte Haus verkauft werden. Der Vorgang dauert ewig und er bekommt keine Vergütung.

Diese Fallkonstellation sollte doch öfters vorkommen. Also vermögend, wegen Grundbesitz, aber keine liquiden Mittel…
KKS ist offline  
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Alt 28.03.2025, 21:21   #9
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Ort: Balkonien
Beiträge: 1,999
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Geht's hier um mehr als 750 Euro Vergütung?
Mächschen ist offline  
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Alt 29.03.2025, 08:28   #10
KKS
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 90
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Ja, es sind mehr als 750 Euro Vergütung.

Ich muss etwas mehr als 6 Monate bei Neubetreuung abrechnen. Wenn ich die Anträge einzeln stellen würde sind sie jeweils über 750 Euro. Zusammengefasst deutlich über dem Betrag.
KKS ist offline  
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