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Vergütung 30 Tage pro Abrechnungsmonat

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung 30 Tage pro Abrechnungsmonat im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen zusammen, dass Amtsgericht hat sich bei mir gemeldet und meinen Vergütungsantrag beanstandet, da nur 30 Tage pro Monat ...


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Alt 05.05.2025, 09:38   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.06.2024
Ort: Wupppertal - NRW
Beiträge: 7
Standard Vergütung 30 Tage pro Abrechnungsmonat

Guten Morgen zusammen,

dass Amtsgericht hat sich bei mir gemeldet und meinen Vergütungsantrag beanstandet, da nur 30 Tage pro Monat berücksichtigt werden können.
Für mich klingt das ganz logisch. In meiner Software kann ich das jedoch nicht ändern (BT-Pro).
Was sagt ihr zu dem Vergütungsantrag?


Abrechnungszeitraum
13. - 24. Monat : 25.01. - 13.02 = 20 Tage
ab 25.: 14.02. - 24.02 = 11 Tage
ab 25.: 25.02 - 24.03 = 1 Monat (30 Tage)
ab 25.: 25.03 - 24.04 = 1 Monat
jschmand ist offline  
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Alt 09.05.2025, 09:49   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 47
Standard

Die Tage sind korrekt berechnet ("Zähler" bei Bruchrechnung).
Der jeweilige Monat wird immer mit 30 Tagen angesetzt ("Nenner")
§ 9 Abs. 4 Satz 4 VBVG, § 191 BGB.
(Ganze Vergütungsmonate sowieso immer mit der vollen Pauschale.)
Das sollten die einschlägigen Programme aber eigentlich berücksichtigen.
Rpfline ist offline  
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Alt 09.05.2025, 11:07   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,700
Standard

Das ist auch vom BGH entschieden: echte Tage im Zähler, 30 Tage im Nenner: BGH, 16.06.2021 - XII ZB 208/20
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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