Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuter verstorben, Vergütungsanspruch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter verstorben, Vergütungsanspruch im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, vermögende Betreute ist im Februar 2025 verstorben. Rechnungslegung hab ich trotzdem gemacht und dem Gericht mit dem Vergütungsantrag mir ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 18.06.2025, 15:33   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.07.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 130
Standard Betreuter verstorben, Vergütungsanspruch

Hallo,

vermögende Betreute ist im Februar 2025 verstorben. Rechnungslegung hab ich trotzdem gemacht und dem Gericht mit dem Vergütungsantrag mir dem üblichen blabla .....aus dem Vermögen des Betreuten zu entnehmen.... an das Gericht gesendet.
Den Sohn bzw. vorauss. Erben habe ich darauf schriftlich hingewiesen, dass er die Rechnungslegung einfordern kann und den Nachweis dazu habe ich ebenfalls ans Gericht gesendet.

Nun ist mein Vergütungsantrag noch immer nicht bezahlt. Was tun?? Dank
__________________
Berufsbetreuerin (Start 11/19)
Alexa2018 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2025, 16:33   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,252
Standard

Mahnen, Frist setzen. Notfalls zwangsvollstrecken.
Wenn die Forderung uneinbringlich ist, Vergütung aus der Staatskasse beantragen.
Garfield ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2025, 17:50   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,838
Standard

Liegt denn schon ein Beschluss gegen den/die (namentlich) benannten Erben vor?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2025, 08:00   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.07.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 130
Standard

Hallo Horst,

ich denke nein, mir ist kein Beschluss zugestellt worden.

Liebe Grüße
__________________
Berufsbetreuerin (Start 11/19)
Alexa2018 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2025, 08:55   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
Standard

Hat sich das Gericht in irgendeiner Form gerührt?

Wenn nicht, solltest Du klarstellen, gegen wen sich dein Festsetzungsantrag richtet.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2025, 11:36   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.07.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 130
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Hat sich das Gericht in irgendeiner Form gerührt?

Wenn nicht, solltest Du klarstellen, gegen wen sich dein Festsetzungsantrag richtet.
Hallo, nein das Gericht hat sich nicht gerührt.

LG Alexa
__________________
Berufsbetreuerin (Start 11/19)
Alexa2018 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2025, 12:33   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,838
Standard

Bitte etwas mehr Infos. Du hast also im Februar (vermutlich gleichzeitig mit dem Schlussbericht) einen Vergütungsantrag für die letzten Monate eingereicht, gegen den von dir erwähnten Sohn als vermutlichen Alleinerben? Und seitdem ist Funkstille?

Ist irgendwas bekannt, dass der Sohn die Erbschaft binnen 6 Monaten ausgeschlagen hätte, oder dass es weitere Erben gibt? Als Nachlassgläubiger kannst du in die Akte des Nachlassgerichtes Einsicht nehmen (§ 13 FamFG).

Daran könnte man erkennen, ob es eine Ausschlagung oder eine Testamentseröffnung gegeben hat - sowie ob der Erbe einen Erbschein beantragt hat. Obwohl letzteres für das Vergütungsverfahren uninteressant ist. Da der Erbe ja vom Betreuungsgericht selbst informiert wird (§ 292 Abs. 4 FamFG), könnte er unmittelbar mitteilen, dass er nicht der Erbe ist oder es weitere Erben gibt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2025, 19:55   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,138
Standard

Moin moin


so einen ähnlichen Fall habe ich auch gerade:
Der vermögende Betreute ist Ende Dezember verstorben. Abschlusbericht, Rechnungslegung und Vergütungsantrag gegen den Nachlass ging Anfang Januar an das Betreuungsgericht. Inklusive Mitteilung der Erbprätendenten laut Testament und pflichtteilsberechtigtem Sohn.
Bis heute: kein Beschluss.
Erinnerung eingelegt und eine Antwort erhalten, dass die Erben unbekannt seien.
Den Sohn gibt es, den habe ich schon getroffen.
Bei den Erbprätendenten im Testament kann ich nicht sagen, ob es die gibt. Das Testament war über 20 Jahre alt.


Kann ich selber eine Nachlasspflegschaft anleiern, oder bin ich nicht dazu berechtigt, weil ich noch keinen Vergütungsbeschluss habe?
Oder muss ich den Rechtspfleger anschieben, eine Nachlasspflegschaft anzuleiern?


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2025, 20:10   #9
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
Standard

Könntest eine Nachlasspflegschaft anleiern.

Aber einen Vergütungsantrag gegen den mutmaßlichen Erben hattest Du noch nicht gestellt, also hat der Rechtspfleger offenbar so verstanden.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2025, 21:44   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,138
Standard

MOin moin
Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Könntest eine Nachlasspflegschaft anleiern.
Kann ich das denn schon? Ohne einen Vergütungsbeschluss habe ich ja noch keinen rechtskräftigen Anspruch gegen den Nachlass, der mich dazu berechtigen würde. Oder sehe ich das falsch.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40