Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung bei Verhinderungsbetreuung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe zum ersten Mal eine Verhinderungsbetreuung übernommen.
Die eigentliche Betreuerin war im Urlaub und nicht erreichbar, um (zumindest ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.03.2022
Ort: Brandenburg
Beiträge: 14
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Hallo,
ich habe zum ersten Mal eine Verhinderungsbetreuung übernommen. Die eigentliche Betreuerin war im Urlaub und nicht erreichbar, um (zumindest laut Richter) unaufschiebbare Angelegenheiten zu besorgen. Nach knapp 4 Wochen, als die Betreuerin aus dem Urlaub zurück war, ist die Verhinderungsbetreuung wieder aufgehoben worden. Beantrage ich die Pauschalvergütung tatsächlich für den gesamten Zeitraum der Verhinderungsbetreuung? Könnte die verhinderte Betreuerin die Vergütung für den Zeitraum der Verhinderungsbetreuung beantragen, wenn ich quasi auf meine Vergütung verzichten würde? |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,363
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Hier ist üblich, dass mehr als zwei Betreuer gegenseitig dauerhaft als Verhinderungsbetreuer bestellt sind und immer nur der Hauptbetreuer die Vergütung beansprucht, weil das mehr oder weniger auf das gleiche hinausläuft und für alle Beteiligten weniger Arbeit ist.
In deinem Einzelfall würde ich mich mit dem Hauptbetreuer und Rechtspfleger kurzschließen und vorschlagen, dass Du ab Wirksamkeit des Bestellungsbeschlusses bis zur Übernahme durch den eigentlichen Betreuer Vergütung beantragst und der eigentliche Betreuer den Zeitraum ausklammert. So ist es meiner Meinung nach richtig, aber kurzschließen deshalb, weil es sonst durch abweichende Zeiträume der beiden Betreuer zu mehreren Rückfragen kommen kann. |
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