Dies ist ein Beitrag zum Thema Berechnung Höhe Pauschale bei Betreuerwechsel im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin zusammen,
Ich habe hier einen Fall abgegeben und verstehe den Gedankengang des Rechtspflegers bei der Berechnung der Pauschale nicht. ...
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#1 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 198
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Moin zusammen,
Ich habe hier einen Fall abgegeben und verstehe den Gedankengang des Rechtspflegers bei der Berechnung der Pauschale nicht. Vielleicht habe ich auch einen Fehler gemacht. Der Abrechnungszeitraum ist 18.09.2024 - 06.06.2025. Nach 1878 Abs. 3 gelten angefangene Monate ja als volle Monate. Ich habe daher 354,17 Euro neben 20,00 Euro Inflationsausgleich beantragt. Das ergibt sich aus meinem Gedankengang aus 10 angefangenen Monaten. Der Rechtspfleger hat einen Beschluss erlassen und die Pauschale auf 283,33 Euro und 16,00 Euro Inflationsausgleich festgesetzt. Zur Begründung ist nachfolgendes angeführt worden: Zitat:
Wenn ich die Monate jeweils nachzähle, komme ich auf 10 Monate. Oder habe ich hier einen Denkfehler? Liebe Grüße |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Es geht nicht um Kalendermonate, sondern Betreuungsmonate. Also hier der erste vom 18.9.24-17.10.24. Usw. Bis zum 17.5.25 sind das 8 volle Monate. Und der angefangene Monat (der auch voll berechnet wird), ist der vom 18.5.25-6.6.25. 9 Monate = 318,75 €. Und 18 € Inflationsausgleich.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 198
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Ah, dann ergibt das natürlich Sinn! Danke für die Hilfe.
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#4 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 106
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Zitat:
warum weicht jetzt aber deine (fettmarkierte) Bemerkung von der Auffassung des Rechtspflegers ab? Den ersten Teil deiner Ausführungen habe ich verstanden, aber der letzte verwirrt mich nun wieder. Suprarenin ist immerhin beruhigt, aber mich lässt es nich los
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Weil der Rechtspfleger 8 volle Kalendermonate bzw. Betreuungsmonate gesehen hat und das unrichtig war.
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 106
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Achso
, danke
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#7 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 198
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Die Ergänzung ist mir nicht mehr aufgefallen. Dem entsprechend würde ein Monat (der angefangene) bei der Berechnung des Rpfl fehlen?
Kurze weitere Frage; Das statthafte Rechtsmittel wäre hier die Erinnerung, da der Beschwerdegegenstand unter 600,00 Euro liegt, korrekt? Die Beschwerde ist nicht ausdrücklich zugelassen worden. Zitat:
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#8 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Selbst wenn Du eine "Beschwerde" einlegst, müsste sie das Gericht als Erinnerung sehen, wenn diese zulässig, die Beschwerde aber nicht ist.
Es geht in dem Fall nur die Erinnerung, welche aber zu einer korrigierten Berechnung führen sollte. Vielleicht reicht aber auch ein Anruf beim Rechtspfleger, weil offensichtlicher Fehler. Ich glaube, das wäre nicht passiert, hättest Du den Antrag korrekt gestellt ![]() Dein Antrag ist genauso unrichtig, wie die Berechnung des Rechtspflegers... |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 198
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Genauso wie mir Fehler passieren dürfen, dürfen Sie ja auch dem Rechtspfleger passieren
![]() Ach Mächschen, ich schätze deinen Rat, aber müssen solche Kommentare sein?.. Ich habe mit dem Rpfl. telefoniert. Er hat es übersehen, möchte aber eine Erinnerung haben. |
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