Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauervergütung ab 1.1.26 im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Dauervergütung ab 1.1.2026
Eine Anfrage eines Betreuers (außerhalb des Forums) hat mich auf ein Problem gebracht. Ich habe darüber mit ...
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#1 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 7,124
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Dauervergütung ab 1.1.2026
Eine Anfrage eines Betreuers (außerhalb des Forums) hat mich auf ein Problem gebracht. Ich habe darüber mit Prof. Fröschle diskutiert - und sein Standpunkt scheint logisch. Es geht darum, dass die neuen Tabellensätze nicht nur erst ab 1.1.26 gelten (bei laufenden Fällen ab Beginn des Abrechnungsmonats, der im Januar beginnt), sondern das auch das Änderungsgesetz dazu selbst erst am 1.1.26 in Kraft tritt. Gerichte können also Beschlüsse mit der neuen Summe erst ab 2.1.26 erlassen. Das wird zwar terminlich knapp, aber die ersten Quartalsauszahltermine, bei denen mindestens ein neuer Monatsbetrag dabei ist, liegen ja Anfang Februar 2026.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (04.07.2025 um 22:08 Uhr) |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Ist das ein redaktioneller Fehler oder so gewollt?
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Lässt sich nicht ermitteln.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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