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Dauervergütung ab 1.1.26

Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauervergütung ab 1.1.26 im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 02.07.2025, 11:11   #1
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Beiträge: 7,124
Standard Dauervergütung ab 1.1.26

Dauervergütung ab 1.1.2026

Eine Anfrage eines Betreuers (außerhalb des Forums) hat mich auf ein Problem gebracht. Ich habe darüber mit Prof. Fröschle diskutiert - und sein Standpunkt scheint logisch.

Es geht darum, dass die neuen Tabellensätze nicht nur erst ab 1.1.26 gelten (bei laufenden Fällen ab Beginn des Abrechnungsmonats, der im Januar beginnt), sondern das auch das Änderungsgesetz dazu selbst erst am 1.1.26 in Kraft tritt.

Gerichte können also Beschlüsse mit der neuen Summe erst ab 2.1.26 erlassen. Das wird zwar terminlich knapp, aber die ersten Quartalsauszahltermine, bei denen mindestens ein neuer Monatsbetrag dabei ist, liegen ja Anfang Februar 2026.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Geändert von HorstD (04.07.2025 um 22:08 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 02.07.2025, 13:08   #2
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Beiträge: 2,364
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Ist das ein redaktioneller Fehler oder so gewollt?
Mächschen ist offline  
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Alt 04.07.2025, 22:08   #3
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Ist das ein redaktioneller Fehler oder so gewollt?
Lässt sich nicht ermitteln.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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