Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnform Jugendhaus? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Betreuter, 18, wohnt (noch) in einem AWO- Jugendhaus, dort eigene Whg. Und versorgt sich auch selbst. Es sind Sozialarbeiter ...
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Mein Betreuter, 18, wohnt (noch) in einem AWO- Jugendhaus, dort eigene Whg. Und versorgt sich auch selbst. Es sind Sozialarbeiter rund um die Uhr vor Ort. Denke ein Grenzfall, wo würdet Ihr das in der Vergütung einordnen?
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Wohnung
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