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Erbe Abrechnung vermögend

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbe Abrechnung vermögend im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, hatte ein Gespräch mit einem Rechtspfleger: Erbfall schon vor Betreuung angefallen, Auszahlung aber erst Mitte Juni. Rechtspflger meint, ...


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Alt 21.08.2025, 18:01   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 428
Standard Erbe Abrechnung vermögend

Hallo zusammen,


hatte ein Gespräch mit einem Rechtspfleger: Erbfall schon vor Betreuung angefallen, Auszahlung aber erst Mitte Juni. Rechtspflger meint, vermögend ab Betreuungsbeginn und dann später Regress. Ich habe gesagt, vermögend erst ab Zufluss der Erbschaft.
Vorher nicht vermögend.
Wer liegt da richtig?
Just ist offline  
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Alt 26.08.2025, 13:15   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

hatte ein Gespräch mit einem Rechtspfleger: Erbfall schon vor Betreuung angefallen, Auszahlung aber erst Mitte Juni. Rechtspflger meint, vermögend ab Betreuungsbeginn und dann später Regress. Ich habe gesagt, vermögend erst ab Zufluss der Erbschaft.
Vorher nicht vermögend.
Wer liegt da richtig?
Grundsätzlich hat der Rechtspfleger Recht. Das Erbe fällt mit dem Sterbefall an. Und eigentlich ist es dann auch verfügbar. Man braucht also eigentlich auch keinen Erbschein. Der ist was für die moderne Zeit, wo einem ja irgendwie nichts mehr geglaubt wird. Lug und Trug wohin man schaut. Es kann aber Verzögerungen geben, die eben nicht mehr als üblich angesehen werden können. ZB wenn einer aus der Erbengemeinschaft quer schießt und nun erst mal eine gerichtliche Auseinandersetzung zu führen ist.

Was als unüblich anzusehen ist, hängt vom Einzelfall ab. Länger als 1 Jahr würde ich auf jeden Fall darunter fassen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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