Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbe Abrechnung vermögend im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
hatte ein Gespräch mit einem Rechtspfleger: Erbfall schon vor Betreuung angefallen, Auszahlung aber erst Mitte Juni. Rechtspflger meint, ...
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#1 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 428
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Hallo zusammen,
hatte ein Gespräch mit einem Rechtspfleger: Erbfall schon vor Betreuung angefallen, Auszahlung aber erst Mitte Juni. Rechtspflger meint, vermögend ab Betreuungsbeginn und dann später Regress. Ich habe gesagt, vermögend erst ab Zufluss der Erbschaft. Vorher nicht vermögend. Wer liegt da richtig? |
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#2 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Zitat:
Was als unüblich anzusehen ist, hängt vom Einzelfall ab. Länger als 1 Jahr würde ich auf jeden Fall darunter fassen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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