Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Abrechnung Verfahrenspflegschaft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung Verfahrenspflegschaft im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich wurde vor einiger Zeit zur Verfahrenspflegerin bestellt. Die Betroffene wollte die Betreuung aufheben lassen, die Betreuerin war ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 26.08.2025, 01:02   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.10.2018
Ort: Seelze
Beiträge: 12
Standard Abrechnung Verfahrenspflegschaft

Hallo zusammen, ich wurde vor einiger Zeit zur Verfahrenspflegerin bestellt. Die Betroffene wollte die Betreuung aufheben lassen, die Betreuerin war (zurecht) dagegen. Ich habe die Betroffene besucht, meinen Bericht geschrieben und meine Pauschale abgerechnet. Heute, vier Monate später, ruft der Richter an und teilt mit, dass nun noch eine Aufgabenkreiserweiterung und Unterbringung im Raum steht. Ich möchte die Betroffene bitte erneut aufsuchen und eine Stellungnahme abgeben.
Ich frage mich nun, ob dies noch im Zusammenhang mit der ursprünglichen Beauftragung steht oder ob dies neu zu werten ist und auch entsprechend vergütet werden muss. Hat jemand Erfahrung mit dieser Konstellation und kann mir Auskunft geben?
Vielen Dank schon einmal!
Steffi170978 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2025, 08:08   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
Standard

Ich würde sagen, dass das ein neuer Fall ist.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2025, 08:22   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Ich auch. Hast du belm ersten Male denn überhaupt einer Pauschale zugestimmt? Eigentlich ist die Verfahrenspflegervergütung ja eine Zeitvergütung, § 277 FamFG.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2025, 08:26   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.10.2018
Ort: Seelze
Beiträge: 12
Standard

Bei uns (AG Hannover und AG Neustadt a. Rbge.) werden tatsächlich Pauschalen festgesetzt. Direkt im Bestellungsbeschluss.
Steffi170978 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2025, 08:53   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Zitat:
Zitat von Steffi170978 Beitrag anzeigen
Bei uns (AG Hannover und AG Neustadt a. Rbge.) werden tatsächlich Pauschalen festgesetzt. Direkt im Bestellungsbeschluss.
Und in welcher Höhe? Betrachtest du sie als auskömmlich? Inkl der ja seit 2023 vorgeschriebenen persönlichen Kontaktaufnahme zum Betreuten?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2025, 09:54   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.10.2018
Ort: Seelze
Beiträge: 12
Standard

Die persönliche Vorstellung ist aus meiner Sicht unumgänglich. Das AG Hannover zahlt 130 EUR. Das ist in Ordnung, denke ich.
In Neustadt wurden zuletzt 82 EUR gezahlt. Da ging es um eine Kontoschließung. Das fand ich schon sehr wenig, da die Betreute hoch dement ist und ich trotzdem hingefahren bin.
Steffi170978 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2025, 10:07   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

In unterstelle mal, du bist in der 3. Vergütungsstufe (des § 3 VBVG, also 39 €/std). Das wären bei 130 € ja 3,3 Stunden, bei 82 € knapp über 2. Wie soll man denn in der Zeit:
-die Akte lesen (inkl Gutachten und Sozialbericht)
- den Betreuten aufsuchen, über das Verfahren informieren und dessen Standpunkt erfragen (ist seit 1.1.23 zwingend, siehe § 276 Abs. 3 FamFG)
-an der Anhörung teilnehmen
- und dann ggf auch noch Beschwerde einlegen (oder ist das völlig undenkbar)?

Unter 4 Stunden geht doch gar nix. Eher mehr. Denn die Fahrtzeiten (und Fahrtkosten 0,42 €/km) gehören ja mit dazu. Warum wird sowas akzeptiert? Haben da alle, die als Verfahrenspfleger in Frage kommen, keinen A… in der Hose? Oder wird aufstockend Bürgergeld bezogen? Man glaubt es nicht.

Übrigens: ab 1.1.26 erhöht sich auch die Verfahrenspflegervergütung (um 13 %, von 39 auf 44 € in der 3. Stufe). Und es kommt (nach dem neuen § 16 VBVG) dann noch ein Zuschlag für Dienst zu ungünstigen Zeiten dazu, das sind wochentags zwischen 18 Uhr und 6 Uhr morgens sowie ganztätig an Wochenenden und Feiertagen. Und zwar von 25 %, also statt 44 dann 55 €. Da das dann nur einzelne Arbeitsschritte betrifft, kann m.E. da gar nicht mehr mit Pauschalen gearbeitet werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40