Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuervergütung ab 2026 im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe leider nichts konkretes gefunden, daher hier meine Frage.
Wie wird denn zum Jahreswechsel die neue Vergütung berechnet?
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Forums-Azubi
Registriert seit: 26.03.2023
Ort: Bayern, Würzburg
Beiträge: 53
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Hallo,
ich habe leider nichts konkretes gefunden, daher hier meine Frage. Wie wird denn zum Jahreswechsel die neue Vergütung berechnet? Jeder angefangene Monat des alten Jahres zu Ende (incl. Inflationsausgleich), oder tageweise? Beispiel: Vergütungszeitraum 08.11.25 bis 06.02.2025: 2 Monate nach alter Fassung und 2 Monate Inflationsausgleich? 1 Monat nach neuer Fassung? Ich habe leider keine Info gefunden - Danke schonmal
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Die Hälfte von wenig, ist mehr, als alles von Nichts
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Ja, genau so. Der Quartalslauf bleibt unverändert. Die 3 Monate innerhalb des Quartals werden separat gesehen. Der Abrechnungsmonat, der den 1.1.2026 überschneidet, ist der letzte nach altem Vergütungsrecht (inkl Infl.ausgleich und ggf inklusive gesonderte Pauschalen nach dem alten § 10 VBVG.
Also in dem Beispiel die ersten 2 Monate, der 3. Monat nach neuem Recht. Das ergibt sich aus § 18 VBVG in der Fassung, die ab 1.1.2026 gilt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Den Inflationsausgleich gibt's bei dem Beispielzeitraum aber nur einmal, den für November gab es schon im vorherigen Quartal...
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