Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung (TV-Beitrag zu Rückständen) im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Da kann man ja von Glück reden, dass Bayern den amtlichen Vergütungsvordruck aus NRW auch einführen will (wahrscheinlich 2027). Irgendwie ...
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Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 7,451
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Da kann man ja von Glück reden, dass Bayern den amtlichen Vergütungsvordruck aus NRW auch einführen will (wahrscheinlich 2027). Irgendwie scheint es Probleme zu geben, Gesetze noch korrekt im Sachzusammenhang zu verstehen. Zur Meldung der Gerichte an die Finanzämter sieht man dass das mit der heißen Nadel gestrickt wurde, auch daran, dass nur die Summe der Staatskassenzahlungen an das FA übermittelt werden soll (aber weder die Summen von Selbstzahlern, auch nicht die Zahlungen an (Verfahrens-)pfleger oder Vormünder (da übrigens weder Staatskassensachen noch Selbstzahler). Bedeutet: für das Finanzamt sind die Zahlen völlig nutzlos, kein einziger Steuerhinterzieher könnte dadurch enttarnt werden.
Übrigens: Bearbeitungszeiten nach Antragseingang: wenn alles da ist, müssten Staatskassenauszahlungen wohl spätestens nach 2 Wochen da sein, Selbstzahlerfälle brauchen deshalb länger, weil sie dem Betreuten (oder dessen Verfahrenspfleger) zur Stellungnahme übersandt werden müssen (§ 37 Abs. 2 FamFG). Deshalb gehören da auch keine Steuernummern rein. Ich empfehle, ab sofort jeden künftigen Vergütungsantrag (egal ob Staatskasse oder Selbstzahler) um die künftige Dauervergütung zu ergänzen. Die Software kann das.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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