Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung (TV-Beitrag zu Rückständen) im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
https://www.hessenschau.de/tv-sendun...tm_id=66000262
MfG Florian...
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#1 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
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....... ein wesentlicher Satz in diesem Beitrag: Es gibt auch Gerichte, die dies gut hinkriegen.
mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
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Ja guck' mal
Hier klappt's eigentlich in 80-90 % der Fälle auch ganz gut, manchmal hakt es ein wenig. Aber die dort in dem Beitrag geschilderten Dimensionen habe ich so gar nicht auf dem Schirm gehabt, das ist ja schon 'ne Hausnummer...MfG Florian |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 61
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Hier habe ich eine generelle Frage:
Mir wurde gesagt, dass es früher Probleme mit Rückständen gab, die aber schon lange und sehr effektiv beseitigt wurden. Bundesweit! Stimmt das? Also könnt ihr sagen, dass die Probleme mit Zahlungsrückständen sich generell (also abgesehen von Spezialfällen) wirklich erledigt haben? Oder sagt ihr: Das ist unverändert, und kommt drauf an. |
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#6 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,431
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Das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich und hängt auch an der konkreten Personalstärke der Rechtspfleger sowie an individuellen Faktoren, wie Langzeiterkrankung des zuständigen Rpfl.
Wenn du wissen willst, wie es bei Euch vor Ort läuft, frag bitte die dortigen Kolleg/innen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Also ich hab auch so meine Probleme mit dem Eintreiben meiner Vergütung, die Rechtspfleger fordern z.T. immer neue Unterlagen ( zB. Rentenbescheid,Kontoauszug genau zum Stichtag) ein, nachdem ich meine Rechnung eingereicht hatte.
Du mußt auch auf jede Rechnung Deine Steuer ID und Dein Geburtsdatum eintragen, fehlt eins bekommst Du ein Schreiben, daß Du das schriftlich nachreichen musst, das hat mir ( bin ja auch erst seit 4 Monaten aktiv) keiner so genau gesagt und auch die Software, die ja meine Rechnungen erstellt, hat mich nicht extra darauf hingewiesen. Der Unterschied zwischen Geld vom Staat bekommen und Rechnungen in der freien Wirtschaft stellen ist schon gewaltig, in der freien Wirtschaft mußt Du v.a. nicht 3 Monate vorarbeiten, ehe Du deine 1. Rechnung stellen darfst und normalerweise bekommt man dort binnen 1 Woche sein Geld ( war schon viele Jahre als Coach selbständig und hatte nie diese Probleme wie heute an meine Kohle zu kommen).Wenn sich das nicht ändert bin ich bald aus der Betreuertätigkeit raus ( geht vielen Kollegen so, gerade Anfänger sind sehr frustriert, weil wir mußten ja schon die teuren Sachkundewebinare bezahlen und diese Kosten ,zzgl. Software,Pflichtvers,etc sind bei den meisen nach 6 Monaten noch nicht wieder reingehot,selbst wenn sie dann irgendwann die ausstehenden Rechnungen bezahlt bekommen haben. Das Image des Betreuers ist noch schlechter als das des Versicherungsvertreters ( im Hinblick auf Zufriedenheit mit dem Job), |
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#8 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,431
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Ich verschiebe das an die richtige Stelle.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#9 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,431
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Zitat:
MaW: wer wirklich arm oder reich ist (und nicht in dieser nerkwürdigen Zwischenwelt aus beiden liegt), für den muss man das beim VA auch nicht angeben. Mitteilungspflichten (hier nach § 292 Abs. 3 FamFG) sind kein Selbstzweck. In den meisten Fällen müsste ein Verweis auf die letzte Rg.legung reichen und den Hinweis, dass die 10.000 weiter nicht tangiert sind. Wo es etwas genauer sein muss, ist bei der Frage, wer der Vergütungsschuldner ist. Das ergibt sich aus §§ 1879, 1880 BGB. Auch hier kommts auf die 10,000 an, aber jetzt geht es darum, dass die ganze Antragssumme (für 3 bis max 15 Monate, siehe § 16 Abs. 3 VBVG) in einer Summe aus dem 10.000 übersteigenden Vermögen entnommen werden kann. Es kann also vorkommen, dass die Monatspauschale für einzelne Monate vermögend sein kann, der Vergütungsschuldner für alles aber dennoch die Staatskasse (und umgekehrt). Das wissen sogar manche Rechtspfleger nicht. Und übrigens: die laufenden Monatseinkünfte rechnen bei keiner der Summen mit. Sie sind Einkünfte nach § 82 SGB XII und kein Vermögen nach § 90 SGB XII. Deshalb müssen ggf beim Kontoauszug noch Abzüge vorgenommen werdem, zB weil für Strom und Telefon, die erst zur Monatsmitte abgebucht werden, noch Geld auf dem Girokonto über gelassen ist. Wissen auch viele nicht. Das mit der Steuer-ID stimmt auch nicht. Muss dem Gericht nur einmal mitgeteilt werden. Das Gericht übermittelt dem Finanzamt keine Einzelzahlungen, sondern sämtliche Staatskassenzahlungen an den Betreuer (Gesamtsumme für alle Betreuten). Zwischendrin müssen die eine Excel-tabelle oder sowas anlegen. Der neue amtliche Vergütungsvordruck aus NRW hat das Feld deshalb auch nicht. Wurde auf meinen Einwand (Verletzung Datenschutz, wenn zB der Betreute oder andere den VA zur Stellungnahme bekommen) wieder aus dem Entwurf entfernt. Was ist das denn da für ein Troll von Rechtspfleger? Man schämt sich ja. P.S. bitte ergänze dein Profil noch um dein Bundesland (nimm dafür das Feld „Ort“, letzterer kann frei bleiben).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Horst,
ich habe bei 3 Amtsgerichten dasselbe erfahren ( alle wollten Geb.datum,Steuer ID), das hab ich dann nachgereicht und warte trotzdem noch auf mein Geld. Ob die Rechtspfleger alle Ahnung haben oder nicht kann ich als Anfänger natürlich nicht so beurteilen, was mir aber aufgefallen ist, ist das sich manche wie der liebe Gott vorkommen.Sie fordern und fordern, aber wenn es ums Bezahlen geht, dann lassen sie sich Zeit. Eine Rechtspflegerin sagte zu mir am Tel. ( nachdem ich mich beschwert hatte, daß ich schon 1 Monat auf mein Geld warte ) : " Das muss erst von ihr geprüft werden ( und sie hat ja sooooo viel zu tun), dann geht das zur nächsten Prüfstelle" - meine Antwort : "Ich werde jetzt auch genau prüfen,ob ich den Aufgabenbereich überhaupt habe, danach werde ich prüfen ob es meine Zeit erlaubt den Klienten zu besuchen"- fand sie dann empörend. Es sollten mal alle Betreuer streiken, dann bricht alles zusammen und danach werden die Rechtspfleger unsere Arbeit mehr schätzen. |
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