Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen Berechnung Abrechnungszeitraum im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Just
Bei den Zeitstufen hat sich nichts geändert: die Betreuung wurde am 19.11.2024 erstmalig eingerichtet und ich ...
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#11 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Zitat:
Die Quotelung kommt dann im kommenden Vergütungsquartal 16.11.-15.2.26. Da wirds richtig kompliziert (weil ab Anfang 2026, in diesem Fall am 16.1.) ein neues Vergütungsrecht gilt. Es gilt dann: 16.11.-20.11. 5/30 der Stufe 1. Jahr, 2. Hj 21.11.-15.12. 25/30 der Stufe 2. Jahr 16.12.-15.1.26 30/30 der 2. Stufe 2. Jahr (alles noch VBVG 2023) Und 16.1.-15.2.26 30/30 der Stufe Folgejahre nach VBVG 2026 Für die ersten beiden Monate gibts dann noch die o.g. Inflationspauschale.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#12 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Gehören nicht 4x Inflationsausgleich zum ersten Quartal und 1x Inflationsausgleich zum zweiten Quartal, weil der am Kalendermonat hängt?
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#13 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Es gibt Argumente für beides. Ist aber egal, weil unterm Strich immer die gleiche Anzahl Inflationspauschalen zu zahlen sind.
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