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Fragen Berechnung Abrechnungszeitraum

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen Berechnung Abrechnungszeitraum im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Just Bei den Zeitstufen hat sich nichts geändert: die Betreuung wurde am 19.11.2024 erstmalig eingerichtet und ich ...


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Alt 22.11.2025, 14:10   #11
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Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Bei den Zeitstufen hat sich nichts geändert: die Betreuung wurde am 19.11.2024 erstmalig eingerichtet und ich habe am 15.08.2025 übernommen. Daran dürfte es nicht liegen.
Dann ist dein Vergütungsquartal von 16.8.-15.11.25 und liegt noch komplett im 1. Betreuungsjahr (2. Halbjahr). Und 3x Inflationspauschale a 7,50 €.

Die Quotelung kommt dann im kommenden Vergütungsquartal 16.11.-15.2.26.

Da wirds richtig kompliziert (weil ab Anfang 2026, in diesem Fall am 16.1.) ein neues Vergütungsrecht gilt.

Es gilt dann:
16.11.-20.11. 5/30 der Stufe 1. Jahr, 2. Hj
21.11.-15.12. 25/30 der Stufe 2. Jahr
16.12.-15.1.26 30/30 der 2. Stufe 2. Jahr (alles noch VBVG 2023)

Und 16.1.-15.2.26 30/30 der Stufe Folgejahre nach VBVG 2026

Für die ersten beiden Monate gibts dann noch die o.g. Inflationspauschale.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 22.11.2025, 14:45   #12
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Gehören nicht 4x Inflationsausgleich zum ersten Quartal und 1x Inflationsausgleich zum zweiten Quartal, weil der am Kalendermonat hängt?
Mächschen ist offline  
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Alt 22.11.2025, 16:28   #13
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Gehören nicht 4x Inflationsausgleich zum ersten Quartal und 1x Inflationsausgleich zum zweiten Quartal, weil der am Kalendermonat hängt?
Es gibt Argumente für beides. Ist aber egal, weil unterm Strich immer die gleiche Anzahl Inflationspauschalen zu zahlen sind.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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