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Fragen Berechnung Abrechnungszeitraum

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen Berechnung Abrechnungszeitraum im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, habe eine Betreuung vom Vorbetreuer übernommen. Heute erste Abrechnung geschickt. Kam zurück mit der Bitte um Korrektur, der ...


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Alt 21.11.2025, 17:14   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
Standard Fragen Berechnung Abrechnungszeitraum

Hallo zusammen,


habe eine Betreuung vom Vorbetreuer übernommen.
Heute erste Abrechnung geschickt.
Kam zurück mit der Bitte um Korrektur, der Zeitraum des Vorbetreuer wäre maßgebend.
Vorbetreuer war der Zeitraum bis zum 27. eines Monats, er hat abgerechnet vom 27- 26 etc.
Bei mir begann die Betreuung am 20. des Monats - ich habe bis zum 19. des Folgemonats abgerechnet. Angeblich hätte ich aber bis zum 26. abrechnen müssen. Das hatte ich bei nem Betreuerwechsel noch nie. Für mich war immer meine Bestellung und von dort gerechnet dann die Monate. Jetzt muss ich mich an den Vorbetreuer halten??
Just ist offline  
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Alt 21.11.2025, 18:20   #2
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 124
Standard

Das Wirksamkeitsdatum deines Beschlusses ist entscheidend.

Eine Abstimmung mit dem alten Betreuer ist nicht notwendig.

Wenn die Wirksamkeit durch Zustellung erfolgt sein sollte, kann das Ende Datum des alten Betreuers von deinem Startdatum abweichen.
KKS ist offline  
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Alt 21.11.2025, 18:27   #3
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
Standard

Oder geht's um den untetmonatigen Tabellensprung?
Mächschen ist offline  
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Alt 21.11.2025, 19:41   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,973
Standard

Siehe mal hier:
https://www.lexika.de/arbeitsrecht/b...treuerwechsel/
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 21.11.2025, 20:08   #5
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 124
Standard

Du rechnest ab dem Folgetag der Wirksamkeit ab und beachtest den ersten Tag der Betreuung.
KKS ist offline  
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Alt 22.11.2025, 08:31   #6
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
Standard

Zitat:
Zitat von KKS Beitrag anzeigen
Du rechnest ab dem Folgetag der Wirksamkeit ab und beachtest den ersten Tag der Betreuung.

Das habe ich auch immer so gemacht aber nun soll abgerechnet werden bis zum Ende des Vergütungsmonats des Vorbetreuers.
Just ist offline  
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Alt 22.11.2025, 09:49   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,431
Standard

Die Zeitstufen der Erstanordnung der Betreuung laufen weiter. Das vereinfacht sich nächstes Jahr, weil es dann statt der 5 Zeiträume nur noch 2 gibt: erstes Jahr und Folgejahre.

Die Quartalsabrechnung (§ 15 Abs. 1 VBVG) beginnt mit der Rechtswirksamkeit der Nachfolgebestellung neu (§ 287 Abs. 1 FamFG oder Absatz 2 - letzteres wenn im Beschluss „sofortige Wirksamkeit“ drinsteht. Ab dem Folgetag (§ 187 Abs. 1 BGB) beginnt das Abrechnungsquartal. Das kann dann natürlich mittendrin einen Break bei der Zeitstufe haben, das muss dann tageweise ausgerechnet werden.

Nur hast du normalerweise mit dieser Berechnung nichts zu tun. Das macht die Betreuersoftware. Vorausgesetzt, du hast die beiden Termine korrekt eingetragen: Rechtswirksamkeit der Erstanordnung und deiner Bestellung. Das ist NICHT das Datum des Beschlusses. Wann die Erstanordnung wirksam wurde, kannst du, wenn das aus den übernommenen Unterlagen (§ 1872 Abs. 4 BGB) nicht klar erkennbar ist, beim Rechtspfleger nachfragen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 22.11.2025, 09:59   #8
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die Zeitstufen der Erstanordnung der Betreuung laufen weiter. Das vereinfacht sich nächstes Jahr, weil es dann statt der 5 Zeiträume nur noch 2 gibt: erstes Jahr und Folgejahre.

Die Quartalsabrechnung (§ 15 Abs. 1 VBVG) beginnt mit der Rechtswirksamkeit der Nachfolgebestellung neu (§ 287 Abs. 1 FamFG oder Absatz 2 - letzteres wenn im Beschluss „sofortige Wirksamkeit“ drinsteht. Ab dem Folgetag (§ 187 Abs. 1 BGB) beginnt das Abrechnungsquartal. Das kann dann natürlich mittendrin einen Break bei der Zeitstufe haben, das muss dann tageweise ausgerechnet werden.

Nur hast du normalerweise mit dieser Berechnung nichts zu tun. Das macht die Betreuersoftware. Vorausgesetzt, du hast die beiden Termine korrekt eingetragen: Rechtswirksamkeit der Erstanordnung und deiner Bestellung. Das ist NICHT das Datum des Beschlusses. Wann die Erstanordnung wirksam wurde, kannst du, wenn das aus den übernommenen Unterlagen (§ 1872 Abs. 4 BGB) nicht klar erkennbar ist, beim Rechtspfleger nachfragen.

Das heißt, bei Betreuerwechsel würde das Quartal z.B. am 15. des Monats neu starten, das alte Quartal ging bis zum 29. des Monats, dann müssen 14 Tage draufgerechnet werden und das nächste Quartal würde dann am 30. des Monats beginnen? Also erstes Quartal = 14 Tage + einen Monat?
Just ist offline  
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Alt 22.11.2025, 10:06   #9
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
Standard

Nein.

Angenommen die Betreuung war am 16.08.2023 wirksam und am 30.07.2025 wurde der Betreuerwechsel wirksam:

Dann hast Du dein Quartal vom 31.07. bis 30.10.2025, aber musst im ersten Monat quoteln, wegen Tabellensprung.
Mächschen ist offline  
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Alt 22.11.2025, 10:23   #10
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Nein.

Angenommen die Betreuung war am 16.08.2023 wirksam und am 30.07.2025 wurde der Betreuerwechsel wirksam:

Dann hast Du dein Quartal vom 31.07. bis 30.10.2025, aber musst im ersten Monat quoteln, wegen Tabellensprung.

Bei den Zeitstufen hat sich nichts geändert: die Betreuung wurde am 19.11.2024 erstmalig eingerichtet und ich habe am 15.08.2025 übernommen. Daran dürfte es nicht liegen.
Just ist offline  
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