Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsantrag ausfüllbar im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
gibt es schon ausfüllbare PDF-Versionen des neuen Abrechnungsvordrucks? Ab spätestens 1.4. wird ja bei elektron. Übermittlung nur PDF ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 105
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Hallo zusammen,
gibt es schon ausfüllbare PDF-Versionen des neuen Abrechnungsvordrucks? Ab spätestens 1.4. wird ja bei elektron. Übermittlung nur PDF akzeptiert.
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Das Leben ist kein Problem, das es zu lösen, sondern eine Wirklichkeit, die es zu erfahren gilt. |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Wie wärs damit?
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung Aber elektronisch akzeptiert werden soll gegenwärtig bereits ausschließlich PDF... |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Auf der obigen Seite gibts den neuen Vordruck noch nicht. Wahrscheinlich steht der dort ab 1.4.26. Man findet ihn schon als Anlage zur Verordnung im GVBL (auf das Wort „Anlage“ klicken):
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_...nu=0&vd_back=N Aufpassen: solange in einem Quartalsantrag noch ein Monat nach altem Recht dabei ist (also der Abrechnungsmonat, der am 1.1.26 läuft), kann der neue Vordruck NICHT verwendet werden. Das gilt auch, wenn der Antrag nach dem 1.4.26 gestellt wird - und dafür gilt auch nicht zwingend der elektronische Weg.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 105
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Danach gilt bis Ende Januar noch "Formularfreiheit" - jedenfalls reichen die BetreuerInnen hier bisher ihre eigenen Abrechnungsvordrucke ein.
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Das kann auch noch 15 Monate so gehen, so lange die Ausschlussfrist für Ansprüche aus Ende 25/Anfang 26 noch läuft. Man muss ja nicht zwingend nur ein Quartal beantragen, es gehen bis zu 5.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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