Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuervergütung 2026 im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
meiner Meinung nach sieht die Abrechnung in den Februar 2026 hinein so aus (Zeitraum: 06.08.2025 - 05.02.2026):
06.08.2025 - ...
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#11 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.10.2019
Beiträge: 40
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Hallo,
meiner Meinung nach sieht die Abrechnung in den Februar 2026 hinein so aus (Zeitraum: 06.08.2025 - 05.02.2026): 06.08.2025 - 05.01.2026 alt: C5 (ab dem 25. Monat) 06.01.2026 - 05.02.2026 neu: Stufe 2 06.08.2025 - 31.12.2025 Inflationssonderzahlung (4 Monate) Ich bitte um Hinweise, falls ich hier falsch liege... vG H. |
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#12 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Wenn Du die Inflationsausgleichspauschale für August schon bekommen hast, sieht das gut aus, nur der Zeitraum verwirrt.
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#13 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Ich nehme mal an, die Betreuung ist am 5.8.25 begonnen worden und das ist jetzt für das 1. Halbjahr? Dann wären 5 Inflationspauschalen fällig. Und ja, streng genommen, ist das bis 31.12.25.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#14 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.10.2019
Beiträge: 40
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#15 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.10.2019
Beiträge: 40
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#16 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 294
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Ich schließe mich mit einer Frage an:
Betreuervergütung 15.12.2025 - 14.03.2026 Umzug von Wohnung in Heim am 6.1.26 1. Monat 102 Euro 2. Monat 120 Euro 3. Monat 120 Euro Ist dies korrekt? Theoretisch hätte es ja taggenau gequotelt werden müssen, wenn kein neues Gesetz in Kraft getreten wäre: 15.12.2025 bis 05.01.2026 - Wohnung 06.01.2026 bis 14.01.2026 - stationär Nun wird die niedrigere Vergütungshöhe (altes Recht - zu meinen Lasten) und keine Quotelung (neues Recht - zu meinen Lasten) berechnet? Das kann doch eigentlich nicht richtig sein. Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen. |
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#17 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
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Die Quotelung wegen des Aufenthaltsstatus gibt es doch m.E schon seit 2023 nicht mehr.
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#18 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Zur Ergänzung: das sollte eigentlich (seit 1.1.23) nur eine Vereinfachung darstellen. Von Heim (oder auch Knast oder Forensik) nach Hause - also der umgekehrte Weg - funktioniert genau so. Vermutlich ziehen aber mehr Leute in Richtung Heim.
Die neuen Monatsbeträge sind 130, nicht 120 €.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#19 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 294
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Danke!
Da war jetzt viel in meiner Berechnung verquer! |
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#20 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Hier ist noch eine Kurzübersicht zur Vergütung 2026:
https://www.fms.nrw.de/justiz/resour...47_01.2026.pdf
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