Dies ist ein Beitrag zum Thema Beweis der Mittellosigkeit im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein Amtsgericht fordert mich bei jedem Vergütungsantrag erneut auf, die Mittellosigkeit zu belegen (bei einem Klienten, wo ich die Vermögenssorge ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2025
Beiträge: 19
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Ein Amtsgericht fordert mich bei jedem Vergütungsantrag erneut auf, die Mittellosigkeit zu belegen (bei einem Klienten, wo ich die Vermögenssorge nicht habe) Ist dies zwingend erforderlich? schließlich habe ich ja im gesamten Zeitraum keine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse angezeigt. Sollte das nicht ausreichend sein?
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Gibts einen aktuellen Sozialhilfebescheid? Der sollte als Beweis reichen. Oder ist die Vermögenslage hart an der Freigrenze? Dann kann ein genaueres Hinschauen für den Betreuer nützlich sein, durch den Vermögenden-Tabellenbetrag für einzelne Abrechungsmonate. Betreuer verschenken da gerne Geld.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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