Dies ist ein Beitrag zum Thema Mittellos oder nicht? Frage wg Immobilie im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin zusammen,
Ein Betreuter von mir ist Mit - Eigentümer (50% er, 50% seine Exfreundin) eines Doppelhauses. Die eine Hälfte ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 53
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Moin zusammen,
Ein Betreuter von mir ist Mit - Eigentümer (50% er, 50% seine Exfreundin) eines Doppelhauses. Die eine Hälfte bewohnt er selber mit seinem Sohn, die andere Hälfte ist vermietet. Das liquide Vermögen ist deutlich unter 10.000 Euro. Ist der Betreute als mittellos einzustufen? |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 224
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Klar. Das ist sowas von nicht veräußerbar. Stich: selbstbewohnt.
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 53
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Das Gericht stellt die vermietete DHH zur Disposition.
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,505
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Wie sind die Eigentumsverhältnisse konkret?
Ungeteiltes Doppelhaus? Bruchteilseigentum? Wer bekommt die Miete? Was sagt der Sozialhilfeträger dazu? |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 53
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Auf dem Grundstück stehen 2 Häuser, die durch einen gemeinsamen Heizungsraum (mit gemeinsamer Therme) verbunden sind. Meinem Betreuten gehört das nicht abbezahlte Objekt zu 50%. Er lebt von einer Erwerbsminderungsrente zusammen mit seinem behinderten Sohn (Pflegegrad 3) in einem der Häuser. Er sagt, die Immobilie könnte nur im Ganzen verkauft werden.
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#6 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,046
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Wer bekommt die Miete?
Dein B. lebt alleine von seiner EM-Rente, braucht also NICHT mit Bürgergeld vom Sozialamt aufstocken? Der Sohn, wie alt und wovon lebt der? Vom Pflegegeld alleine kann (und darf) man ja nicht (über)leben. |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 53
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Der Betreute bekommt auch noch Geld aus einer Berufsunfähigskeitsversicherung, aufstocken muss er nicht. Die Miete wird verrechnet, mit einer fiktiven Miete, die er an die Miteigentümerin bezahlt. Wovon der Sohn lebt, weiß ich gerade nicht.
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#8 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,505
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Warum teilt man die Immobilie nicht, Realteilung scheidet wohl aus, aber nach WEG müsste möglich sein.
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 53
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Der Betreute hat sein Vermögen nach Maßgabe des § 90 SGB XII einzusetzen. Knackpunkt ist das angemessene Hausgrundstück. Das ist es nicht, es handelt sich um zwei Häuser, von denen eins vermietet ist.
Faktisch ist das Grundstück nicht verwertbar, weil ja auch die Ex mitwirken müsste. Ich löse die Fälle so, dass ich von Mittellosigkeit ausgehe und die Vergütung (mittellos) aus der Staatskasse auszahle. Danach Rückforderungsbeschluss nach § 1881 BGB, § 292a FamFG, beschränkt auf das Grundstück, nebst Eintragung einer Sicherungshypothek (sofern der "nicht angemessene Grundstücksteil" den Wert von 10.000,00 € übersteigt). |
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#10 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,505
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Müsstest Du in diesem Fall, wenn Du es so machst nicht die Vergütung nach Tabelle vermögend aus der Landeskasse zahlen und Sicherungshypothek erst, wenn 750 Euro zusammengekommen sind?
Wie erhebst Du Gerichtskosten? |
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