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Vergütung bei verschuldetem Betreuten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung bei verschuldetem Betreuten? im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen! Bei mir geht auch auch um die Vergütung und ich meine, es gab hier einen ähnlichen Fall, aber ...


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Alt 21.05.2026, 08:38   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 154
Standard Vergütung bei verschuldetem Betreuten?

Hallo Zusammen!
Bei mir geht auch auch um die Vergütung und ich meine, es gab hier einen ähnlichen Fall, aber ich finde ihn leider nicht mehr zum nachlesen.
Mein B. (Rentner mit Eigentumswohnung) hatte vor meiner Betreuung einen Kredit aufgenommen um die Heimkosten seiner Frau zu bezahlen, er wusste sich nicht anders zu helfen. Trotzdem ist das Sozialamt dann später mit eingesprungen als er nicht mehr zahlen konnte bzw das Heim hat dann einen Antrag gestellt.
Jetzt kam mein B. selbst ins Heim, die Betreuung bekam ich dann nur für ihn.Die Betreuung der Ehefrau geht über eine Stieftochter. Das war mein erster Vermögender mit Wohnungsverkauf und es ging in so fern einiges schief, weil ich keinerlei Wissen hatte wie ich genau vorgehen muss und alles hat sich ins unendliche gezogen. Ich habe von meiner RPfl. null Hilfe bekommen, da hieß es nur soviel: "ja machen sie mal" oder "ja nee, so können Sie das aber nicht machen!!! Ok, das hat mich schon Nerven und Zeit gekostet.
Jetzt ist fast ein Jahr rum, ich habe noch keinen Cent gesehen weil AG sagt, B. ist vermögend, hols dir da! So. jetzt gibt es endlich einen Notartermin (Verkauf läuft über Bankmakler, ich habe dem AG peinlichst genau alles vorgelegt, vom Gutachten bis jetzt hin zu 7 Interessenten und dem Höchstbietenden habe ich jetzt grünes Licht gegeben.Die Wohnung ist ländlich und ziemlich verwüstet, ich war froh dass es jemand gab der über dem Gutachten einen Preis geboten hat.Und jetzt zu meinem eigentlichen Problem.
Wohnung wird für 130tsd Euro verkauft, es gibt Schulden:
-Heimschulden
-Sozialamt ist für die Ehefrau eingesprungen, die werden auch das Geld zurück haben wollen
-Easy Kredit
und lauter kleine Posten....und meine Vergütung, deren Anspruch ich jetzt auch für ein Jahr einreiche.
Wie ist die Verteilung? Wenn Heimkosten alles aufgegessen haben??
Unabhängig davon habe ich mir schon einen Vermerk gemacht, dass ich nie wieder einen Vermögenden B. von diesem AG übernehme. Ich habe so oft um Rat oder Hilfe gebeten wie sonst noch nie, und ich melde mich selten beim Rpfl.Aber das hat mich zusätzlich richtig geärgert.
Ok, sorry fürs ausheulen, jetzt geht es mir um die Vergütung.
Danke fürs lesen.
Liebe Grüße
Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 21.05.2026, 09:09   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 106
Standard

Das Sozialamt sollte in dieser Konstallation nachrangig sein. Erst mal solltest du alle Rechnungen deines Betreuten bezahlen, inklusive deiner Vergütung.


Sind zumindest die eigenen Schulden von den 130 000 € gedeckt? Dann hättest du ja erst mal kein Problem.


Vom Rest kann das Sozialamt etwas fordern, muss aber das Schonvermögen lassen, also insgesamt 20 000 € für beide Ehepartner zusammen.
MPock ist offline  
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Alt 21.05.2026, 09:14   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 154
Standard

Ah danke, das habe ich garnicht berücksichtigt mit dem Schonvermögen.
Wenn es nur erst mal um seine Schulden geht wird es wahrscheinlich gerade so passen, wenn aber die Heimkosten von der Ehefrau angerechnet werden wird es nicht reichen.
Aber ich habe gelesen, dass ich meinen Anspruch zusätzlich zum AG auch dem Notar dann einreichen muss?
Danke schon mal im voraus
Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 21.05.2026, 09:34   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 106
Standard

Zitat:
Zitat von Nicole F. Beitrag anzeigen
Aber ich habe gelesen, dass ich meinen Anspruch zusätzlich zum AG auch dem Notar dann einreichen muss?
Danke schon mal im voraus
Nicole

Das klingt für mich unplausibel. Der Notar kümmert sich nur um Ansprüche, die über eine Grundschuld abgedeckt sind. Diese potentiellen Gläubiger bekommen ihr Geld zuerst. Was übrig bleibt, wird deinem Betreuten aufs Konto überwiesen, und er bzw. du in Vertretung kannst dann nach eigenem Ermessen über das Geld verfügen.
MPock ist offline  
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