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Vergütungszeitrqum bei fehlendem 29.2.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungszeitrqum bei fehlendem 29.2. im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ist der Zeitraum 01.03.–28.03. nach einem fehlenden 29. Februar ein voller Abrechnungsmonat? Hintergrund: Gericht hat von Software erstellten Vergütungsantrag (wahrscheinlich ...


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Alt 22.07.2026, 22:30   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.05.2025
Ort: Eisenach
Beiträge: 23
Standard Vergütungszeitrqum bei fehlendem 29.2.

Ist der Zeitraum 01.03.–28.03. nach einem fehlenden 29. Februar ein voller Abrechnungsmonat?
Hintergrund: Gericht hat von Software erstellten Vergütungsantrag (wahrscheinlich zu Recht) zurückgewiesen.
Software hat 1.3.-31.5. abgerechnet…. (Betreungsbeginn 28.5.)

Ich rechne jetzt
1.3.-28.3.
29.3.-28.4.
29.4.-28.5.
NickySantoro ist offline  
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Alt 22.07.2026, 22:44   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
Standard

Wann wurde der Bestellungsbeschluss wirksam?

Geht man vom 28.05.2025 aus, läuft das erste Quartal vom 29.05. bis 28.08., das zweite vom 29.08. bis 28.11., das dritte vom 29.11. bis 28.02. und das vierte vom 01.03. bis 28.05.
Mächschen ist offline  
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Alt 22.07.2026, 22:47   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.05.2025
Ort: Eisenach
Beiträge: 23
Standard

Ja am 28. wirksam geworden.

Bin nur über den Monat 1.-28.3. gestolpert, was aber dann wohl trotzdem als voller Monat zählt
NickySantoro ist offline  
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Alt 24.07.2026, 08:32   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 68
Standard

Betreuungsbeginn oder Vergütungsbeginn am 28.05.?
28.05. bis 27.08.
28.08. bis 27.11.
28.11. bis 27.02.
28.02. bis 27.05.

oder (Vergütungsbeginn 29.05.)
29.05. bis 28.08.
29.08. bis 28.11.
29.11. bis 28.02.
29.02./01.03. bis 28.05.
Rpfline ist offline  
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