Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vergütung bei Aufenthalt in Psychiatrie

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung bei Aufenthalt in Psychiatrie im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe zwar einige Urteile im Betreuerlexikon gefunden, bin mir jedoch immernoch nicht sicher, wie ich es einzuordnen habe. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 16.09.2026, 11:50   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.04.2026
Ort: München
Beiträge: 5
Standard Vergütung bei Aufenthalt in Psychiatrie

Hallo,


ich habe zwar einige Urteile im Betreuerlexikon gefunden, bin mir jedoch immernoch nicht sicher, wie ich es einzuordnen habe.


Meine Betreute befindet sich in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie seit Übernahme der Betreuung. Zuerst nach PsychKG, inzwischen auf freiwilliger Basis. Ich stelle jetzt bald den ersten Vergütungsantrag, d.h. sie ist seit über 3 Monaten dann in der Klinik. Sie war davor in einer Wohnungslosenunterkunft, hat also auch keinen anderen Lebensmittelpunkt.


Ich würde es jetzt so einschätzen, dass ich sie als stationär abrechnen muss. Oder meint ihr, es gibt eine realistische Chance, dass es als andere Wohnform durchgeht?


Danke und viele Grüße
Y_Betreuerin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2026, 22:50   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 98
Standard

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 VBVG ist der "gewöhnliche Aufenthalt" maßgebend. Laut Urteil des BGH vom 5. Februar 1975 – IV ZR 103/73 ist gewöhnlicher Aufenthalt an dem Ort gegeben, an dem der Betroffene sich nicht nur vorübergehend, sondern für eine längere Dauer aufhält. Der Ort muss der Lebensmittelpunkt sein, der Ort also, zu dem die stärkeren beruflichen, familiären und sozialen Bindungen bestehen als zu jedem anderen Ort. Gewöhnlicher Aufenthalt ist platt gesprochen der Ort, an dem sich der Betroffene "gewöhnlich aufhält".

Laut eines jüngsten und in vergütungsrechtlicher Hinsicht wegweisenden Beschlusses des BGH vom 14. August 2024, XII ZB 440/23 kann eine Klinik „nur in besonderen Ausnahmefällen“ als stationäre Einrichtung gelten, nämlich nur dann, wenn „der
Aufenthalt erkennbar auf längere Zeit und nicht lediglich auf einen vorübergehenden Verbleib zu Behandlungszwecken ohne nachhaltige soziale Integration angelegt ist“ (Rn. 24).

Deine Betreute hat ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" i.S.d. VBVG meiner Auffassung nach in der Wohnungslosenunterkunft. Ein Klinikaufenthalt begründet in der Regel keinen gewöhnlichen Aufenthalt. Ich würde auf der Basis all dessen die Vergütung für "andere Wohnform" beantragen. Und das bei Ablehnung versuchen durchzufechten.
Habakuk Tibatong ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2026, 11:11   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
Standard

Sehe ich grundsätzlich genau so. Problem in diesem Fall könnte abet sein, dass es wohl keinen anderen gA = Lebensmittelpunkt gibt. Die Wohnung im Obdach ist wohl nicht mehr da? Ist das eine Langzeitpsychiatrie, in der die Betroffene sich aufhält (ähnlich einer Wohngruppe?) Oder gibts da jetzt schon ein Höchstzeitraum? Zahlt den Aufenthalt die Krankenkasse oder läuft das über den SHT?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2026, 10:36   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.04.2026
Ort: München
Beiträge: 5
Standard

Ja, der fehlende andere gewöhnliche Aufenthalt gibt mir auch zu denken.
Die Wohnungslosenunterkunft wird bei Psychiatrieaufenthalt hier sofort abgemeldet. Es ist eine Akutpsychiatrie, Aufenthaltsdauer unbekannt je nach Behandlungsverlauf. Wird von der Krankenkasse übernommen.


Ich werde dann vll. einfach versuchen andere Wohnform zu beantragen und mal schauen, was sie dazu sagen.


Danke für die Antworten
Y_Betreuerin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
psychiatrie, stationär, vergütung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:42 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40