Dies ist ein Beitrag zum Thema Rückzahlung der Betreuervergütung im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
wer kann mir eine Frage beantworten.
Ich bin als gesetzlicher Betreuer tätig.
ich habe letztens ein Schreiben vom Gericht ...
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20.12.2009, 20:41 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 2
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Rückzahlung der Betreuervergütung
Hallo,
wer kann mir eine Frage beantworten. Ich bin als gesetzlicher Betreuer tätig. ich habe letztens ein Schreiben vom Gericht bekommen, darin heißt es: Ich wäre nicht berechtigt nach meinem Bildunsabschlüssen die Rechnungen in Höchstsatz zu stellen. Deswegen muss ich die Betreuervergütung auf niedrigsten Basis stellen und die zuviel Bezahlten Beträge zurückzahlen und das seit 2007. Ist das rechtens? Wer kann mir helfen. |
20.12.2009, 20:50 | #2 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Die Frage kann so nicht beantwortet werden, weil es davon abhängt, welcher Bildungsabschluss vorhanden ist und wie hoch abgerechnet wurde. Wenn zu Unrecht zu hoch abgerechnet wurde, ist eine Rückforderung zumindest nicht abwegig.
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21.12.2009, 00:57 | #3 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Das ist ja mal ulkig...
Hat das Gericht Dich denn irgendwann mal nach Deiner Qualifikation gefragt...? Kamen vielleicht irgendwann mal entsprechende Fragen, nachdem Du Rechnungen eingereicht hast...? Welchen Bildungsabschluss hast Du - und auf welcher Vergütungsstufe hast Du bislang abgerechnet...? Fragen über Fragen...
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21.12.2009, 11:18 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 2
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Betreuervergütung
Ich bin als Diplom Ing. der elektrischen Energietechnik ausgebildet gewesen.
Das Gericht hat nach meinem Unterlagen nicht gefragt. Ich komme aus einer Migrantenfamilie, weil es in diesem Bereich wenig Bereufsbetreuer gibt, wurde ich eingesetzt. Ich habe Stundensatz in 44 Euro abgerechnet. Jetzt wil das Gericht mir nur 27 Euro vergüten. |
21.12.2009, 11:26 | #5 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,250
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Hmmm...das klingt zumindest danach, als hättest Du fortan schlechte Karten, was den höchsten Stundensatz betrifft.
Wurden die bisherigen Vergütungen festgesetzt oder ohne Beschluss ausgezahlt? Grüße, Flafluff. P.S.: ich fände es besser, wenn Du Fragen gleich direkt ins Forum posten würdest |
26.12.2009, 07:01 | #6 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,392
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Die Entscheidung trifft der Bezirksrevisor.
Gemäß § 4 Abs 1 VBVG setzt eine Erhöhung der Vergütung über den Grundbetrag von 27,00 € hinaus nicht nur voraus, dass der Betreuer eine abgeschlossene Lehre, usw durchlaufen hat, sondern diese Lehre usw. besondere Kenntnisse vermittelt hat, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind. siehe auch, "Die Vergütung des Betreuers" von Deinert/Lütgens Gruß aus Gehrden bei Hannover thomzim |
26.12.2009, 10:02 | #7 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Es ist zumindest damit zu rechnen, dass die zu viel gezahlte Vergütung der letzten 15 Monate zurückgefordert werden kann.
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26.12.2009, 12:25 | #8 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
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Hallo,
das stimmt so auch nicht denn die Entscheidung trifft letztendlich der Rechtspfleger. Der Revisor ist Beteiligter im Vergütungsverfahren. Aber es ist natürlich schon ziemlich verwunderlich das nach einigen Jahren auf einmal das Gericht der Meinung ist das sie bisher zu viel gezahlt haben. Wie wird das denn begründet? Schöne Feiertage noch, Andreas |
26.12.2009, 17:15 | #9 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Hallo,
letztendlich entscheidet der Richter und das Landgericht. Siehe Grundsatzurteile zum VBVG. Gruß Heiner |
26.12.2009, 22:50 | #10 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
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Hallo Heiner,
Vergütungsentscheidungen sind Rechtspflegeraufgabe, die Richter haben damit in der Regel nichts zu tun. Im Beschwerdeverfahren landet es natürlich beim LG. Die Richter haben in der Regel von Vergütungsfragen auch grundsätzlich wenig Ahnung, da dieses Thema für sie auch ohne Belang ist. Gruß, Andreas |
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berufsbetreuer, vergütung, vergütungsstufe |
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