Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsbeschluss und -bestellung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, wie weit meine Befugnisse und Risiken gehen, wenn ich tätig werde: Der Beschluss ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 103
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Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, wie weit meine Befugnisse und Risiken gehen, wenn ich tätig werde: Der Beschluss liegt vor, aber die Bestellungsurkunde noch nicht. Bin ich bei einem Termin, z.B. mit der Bank im Rahmen der Vermögenssorge, unter Vorlage des Beschlusses ausreichend legitimiert und handlungsfähig? |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Der Beschluss in Ausfertigung reicht aus.
Bitte die Gründe nicht bekannt geben. Das heißt, Ausfertigung ohne Gründe vom Gericht geben lassen oder Ausfertigung vorlegen und Kopie ohne Gründe bei der Bank hinterlassen. Betreuerausweis (Bestallungsurkunde heißt das nur in anderen Bereichen) bekommst Du entweder zugeschickt oder im Verpflichtungsgespräch.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 103
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Hallo Fara,
danke für die umgehende Info! Dann kann ich ja jetzt loslegen und hoffe, dass das in dieser Form allseits so akzeptiert wird.
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo beisammen,
wäre vorgestern gerade über den Grundsatz "Bitte die Gründe nicht bekannt geben." gestolpert. Die demente Betreute will weiterhin ihr gesamtes Vermögen ihrem privaten Pflegehelfer zuschieben. Das Gericht hat die kürzlich erstellte Vorsorge nicht anerkannt, da der Gutachter feststellte, daß die Betreute zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung nicht mehr geschäftsfähig war. Ich hab die Bank ausdrücklich auf die Geschäftsunfähigkeit hingewiesen und deshalb den gesamten Beschluss mit obiger Begrünung vorgelegt. Innenrevision der Bank meint übrigens immer noch, daß sie auszahlen dürfen, da ja kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist . Da die Betreute gestern meinte sie wolle Geld von dem Tagesgeldkonto abheben, habe ich heut morgen gleich mal den Großteil als Festgeld für ein Monat angelegt ![]() und morgen wird dann noch der Einwilligungsvorbehalt beantragt. fwu |
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#5 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
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Hallo fwu
Wenn Du der Bank die Gutachterliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit der Betreuten schriftlich mitgeteilt hast, dann kannst Du sie auch noch mal schriftlich davor warnen, wenn sie (die Bank) das Vermögen der Betreuten auf deren Willen hin tatsächlich dem Pflegehelfer zuschiebt. Auf den folgenden Prozess würde ich mich mit Vergnügen einlassen... ![]() ![]() ![]() MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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wegen der Warnung hab ich der bank ja den Beschluss gegeben. Gutachten hab ich noch nicht.
und mit meiner Hausbank mag ich mich nicht unbedingt streiten , weil die wirklich nett und unkompliziert sind . fwu |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 103
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Jetzt muss ich doch nochmal auf die Ausgangssituation zurück kommen: Tatsächlich wird nach meinen bisherigen Erfahrungen der Betreuungsbeschluss von den bisher aufgesuchten Geldinstituten (2 Banken, 1 Sparkasse mit zwischenzeitlich mehreren Betreuten) nicht als Legitimation für die Betreuung -hier im Aufgabenkreis Vermögenssorge- anerkannt. Es wird ausschließlich auf die Bestellungsurkunde abgestellt. Dies auch nach Gesprächen mit Vorgesetzten bei Sparkasse und Bank... Ich kann das nicht nachvollziehen, musste das zähneknirschend hinnehmen. Da nützt mir der Hinweis des Gerichts, dass das nicht rechtens ist, wenig. Hintergrund: Hier wartet man stets einige Wochen -im aktuellen Fall bisher fast 8 Wochen- nach Beschlusszusendung auf die Bestellungsurkunde. Erinnerungen bei Gericht waren bisher erfolglos mit der Begründung, dass erhebliche Arbeitsrückstände bestehen. Somit sind mir die Hände in einigen wichtigen Belangen gebunden, auch wenn das Pflegeheim im aktuellen Fall Druck macht wegen z.B. SH-Antrag, Anschaffungen für den Betreuten.
Gibts dazu Tipps, wie ich diesen Knoten auflösen kann?
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Das Leben ist kein Problem, das es zu lösen, sondern eine Wirklichkeit, die es zu erfahren gilt. |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich würde dir vorschlagen dem Gericht ganz offiziell Mitteilung vom Verhalten der Bank zu machen, bei Deinert nochmal nachschlagen was da steht, das dann der Bank zu kopieren und vorsorglich Regress anzukündigen wegen der Nicht- Akzeptanz.
Bei uns setzt sich der Rechtspfleger dann selbst mit der Bank aussereinder- das war bisher aber nur ein einiges Mal in 15 Jahren nötig. Viel Erfolg, Gruss. Michaela |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 103
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DANKE für die Info!
Den Anlauf nehme ich gern, denn es handelt sich ja um eine durchgängige Erfahrung aus mehreren Einzelfällen und Geldinstituten! Ich frage mich bloß, warum das trotz wohl vieler Betreuter und auch einer Reihe anderer Betreuer hier noch immer so läuft. Da haben offenbar wohl alle bisher diesen doch überschaubaren Kraftakt gescheut...
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#10 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
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Moin moin
Zitat:
Das liegt m.E. an der innerbetrieblichen Demenz der Banken. MfG Imre
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