Dies ist ein Beitrag zum Thema Merkwürdige Entscheidung zum Betreuerwechsel - was tun? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Foris,
allmählich glaube ich, es muss an mir liegen, dass meine Bekannten immer so die A****karte ziehen.
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Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Hallo liebe Foris,
allmählich glaube ich, es muss an mir liegen, dass meine Bekannten immer so die A****karte ziehen. ![]() Ich hatte hier (http://www.forum-betreuung.de/rechts...ichen-rat.html) von einer Bekannten berichtet, die für sich selbst eine Betreuung beantragt hatte. Nach Vorlage eines Attests wurde die Betreuung eingerichtet. Aufgabenkreise Vermögen, Behörden, Wohnung und Gesundheit. Schade nur, dass die Betreuerin (Anwältin, die neben der Kanzlei auch Betreuungen macht) so gut wie nichts gemacht und überhaupt nichts erreicht hat. Deswegen hat die Betreute einen Betreuerwechsel beantragt. Heute war die Anhörung dazu in der Wohnung der Betreuten. Anwesend: Richterin (eine andere als die bei der Einrichtung der Betreuung), Betreuerin, Betreute und ich. Und wenn ich nicht selbst dabei gewesen wäre, würde ich es nicht glauben. Die Richterin war ganz offensichtlich der Meinung, dass eine Betreuung unnötig sei. Und sie war nicht bereit, sich irgendwelche Erklärungen dazu anzuhören. Sie verhielt sich grob unhöflich, fand, dass die Betreuerin alles richtig gemacht habe usw. und dass sie den Antrag auf Betreuerwechsel ablehnen würde. Es waren noch richtige Klopper dabei, aber das würde zu weit führen... ![]() Nun wollte die Betreuerin aber auch nicht mehr. Die Richterin erklärte, dass die Betreuerin nicht den Betreuerwechsel befürworten/beantragen solle, sondern stattdessen um ihre Entlassung bitten. Den Antrag auf Wechsel lehnt die Richterin ja ab. Sie würde sich dann von der Betreuungsbehörde jemand anderen vorschlagen lassen, außerdem werde sie mittels Gutachten die Notwendigkeit der Betreuung prüfen lassen. Das sieht jetzt so aus, dass da wieder viel Zeit ins Land geht, bevor irgend etwas passiert. Von den Dingen, die schon bei Einrichtung der Betreuung dringend waren, ist noch nichts erledigt, das meiste nicht mal in Angriff genommen. Kann man was machen, um die Sache zu beschleunigen und/oder sich zu wehren? Liebe Grüße, Janina |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
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Zitat:
ganz pragmatisch gesehen ist die Situation derzeit immer noch wie vor der Anhörung. Die Betreuerin ist immer noch bestellt bis zur evtl. Neubestellung eines Betreuers, von daher ist kein Grund für Hektik und es gibt auch keine Handlungsunfähigkeit. Wenn die derzeitige Betreuerin ihren Aufgaben nicht nachkommt setzt sie sich ggfls. Haftungsansprüchen aus. Ansonsten stehen die Rechtsmittel dann auch auf dem Beschluss des Gerichts. Gruß, Andreas
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#3 |
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Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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So, der Beschluss kam an Heiligabend, ein Betreuerwechsel wurde abgelehnt. Das Rechtsmittel der Beschwerde wurde eingelegt, jetzt ist die Sache beim Landgericht.
Der Gutachter war da und hat in einem langen und guten Gespräch erklärt, dass er den Hilfebedarf sehe. Er selbst habe innerhalb der eigenen Familie aber so schlechte Erfahrungen mit Betreuungen gemacht, dass er geraten hat, das Gericht unbedingt rauszuhalten und die Angelegenheiten lieber mit Hilfe des Sozialbeistands zu regeln... Das geht aber nicht, dafür reichen weder deren Kapazitäten, noch das Geld.Derweil wurde die Betreuerin (nach der Anhörung zu so etwas wie Leben erwacht) vom Landgericht um eine Stellungnahme gebeten, danach die Betreute ebenfalls (Stellungnahme zur Stellungnahme). Der Ton wird gereizter, man schenkt sich nichts. Die Betreuerin erklärt ihre Untätigkeit damit, dass die Betreuung unnötig sei, und spricht sich für eine Aufhebung der Betreuung aus. Erstaunlicherweise fällt ihr das erst jetzt ein, da die Betreuung Arbeit macht. Als ihr die Aufgabenkreise inklusive Vergütung übertragen wurden, hatte sie keine Einwände. Und demnächst schaut noch jemand von der Betreuungsbehörde vorbei - wohl auch zwecks Feststellung des Betreuungsbedarfs. Oder zur Auswahl eines anderen Betreuers? Kann man bei Einschaltung der Betreuungsbehörde damit rechnen, dass es zum Betreuerwechsel kommt und nicht zur Aufhebung der Betreuung? Die Betreuung als solche ist nämlich erwünscht, nur das gegenseitige Vertrauensverhältnis beidseits zerrüttet. Mit Haftungsansprüchen wird's schwierig. Die Betreuerin versäumt v.a. die Dinge, die nicht 08/15 sind (also das, wofür sie gebraucht wird). Da müsste z.B. ein Monat finanziell überbrückt werden (wegen vor- vs. nachschüssiger Zahlung und eines Irrtums der RV), aber es passiert nichts. Wenn die Betreute meine, ein Darlehen vom Jobcenter zu brauchen, solle sie es selbst beantragen. Die stand dann zur Monatsmitte mit 4 Euro da. Und wie's mit außerordentlichen Sozialleistungen so ist - nachträglich gibt's nichts, ergo auch keine Haftung. Oder irre ich mich da? Bei allen Angelegenheiten verhält sich die Betreuerin so. Zwar hat sie nach einem mutmaßlichen Anschiss nach der Anhörung etwas Fahrt aufgenommen und wenigstens ein paar Anträge gestellt. Routinemäßig wird bei KV und Jobcenter aber alles erstmal abgelehnt, was Geld kostet. Dementsprechend wäre es doch die Aufgabe der Betreuerin, Widerspruch einzulegen. Macht sie aber nicht. Sie teilt nur mit, dass der Antrag eben abgelehnt wurde, dass die Sätze eben so sind und überhaupt... Nichts ist so dringend, dass es nicht noch dringender werden kann. Das beschreibt die Situation wohl ganz gut. Außer den Nerven der Betreuten ist aber noch nichts so richtig an die Wand gefahren worden. Theoretisch droht zwar eine Räumungsklage, aber der Vermieter wird diese Kosten hoffentlich vermeiden wollen. Soll heißen: Wenn's gut geht, ist das ganz und gar nicht Verdienst der Betreuerin. Kann man eine solche Betreuerin realistischerweise irgendwie zur Rechenschaft ziehen? Liebe Grüße, Janina |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.08.2011
Beiträge: 101
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Janina,
ursprünglich war mein Text etwas anders, aber das Forum hat mir den zwischendurch rausgehauen und unwiederbringlich gelöscht. ![]() Der Fall Deiner Bekannten ist meinem so unglaublich ähnlich - auch in den konkreten Einzelheiten. Auch meine Betreuerin fühlte sich nicht zuständig, als ich letztes Jahr 1,5 Monate ohne jedes Einkommen überbrücken musste, als mein Arbeitgeber einen Fehler machte. Es hat sie nicht mal interessiert. Miete, etc. konnte ich nur zahlen, da ich mir privat dann Geld leihen konnte. Und dass ich die Betreuung nicht brauche, fiel ihr auch erst ein, als sie eine fehlerhafte Rechnung des Stromanbieters beanstanden sollte, was ich selbst nicht tun konnte, weil der gesamte Schriftverkehr dazu in der Kanzlei war. Zu Deiner Bekannten Ich kenne deren Hilfebedürftigkeit ja nicht, weshalb ich hier nur unter Vorbehalt meine Meinung äußern kann. Aber mein persönlicher Ratschlag: Lasst es gut sein und die Betreuung aufheben. Es gibt ja noch andere Hilfen, die sicher noch nicht ausgeschöpft wurden. Bis jetzt ist noch kein richtiger Klops passiert, schreibst Du. Das wird aber früher oder später sicher eintreffen, zumal sich ein solcher "Klops" ja auch schon außerhalb der 0815-Fälle, in nachlässigem und nicht engagiertem Verhalten verwirklicht. Sprich: Es wurden z.B. nicht eindeutig Fristen versäumt, aber es erfolgen auch keine engagierten Widersprüche im Sinne des Betreuten. Diese Form von Nachlässigkeit wird aber so gut wie nie berechtigte Schadensersatzansprüche provozieren. Und selbst wenn... will man den Ärger zusätzlich auch noch haben? Man muss ja dann immer nachweisen, dass aus dem "Fehlverhalten" tatsächlich Schaden entstanden ist. Ich gehe gerade alle Vorfälle durch, die bei mir schiefgelaufen sind. Da sind da z.B. einige, in denen durch Nichtprüfung und Stundungsvereinbarungen in Bezug auf Forderungen, diese immer wieder durch die Kanzlei anerkannt wurden und darüber hinaus Verjährung gehemmt bzw. komplett verhindert wurde. Damit kann ich mich jetzt z.B. neben vielen anderen Dingen rumschlagen. Verantwortlich machen, werde ich aber niemanden können. Der Schaden ist nicht nachweisbar. Die Regressforderungen an mich musste ich ja auch selbst durch die Instanzen abwehren, obwohl die Bescheide zunächst ganz offensichtliche Rechenfehler enthielten. Das hat Kraft, Zeit und auch Geld gekostet. Aber nun beweis mal, dass dies nicht so eingetreten wäre, wenn die Betreuerin gewissenhafter die Bescheide gelesen und diesen engagiert entgegengetreten wäre? Was ich sagen will... Es wird nicht besser werden, sondern sich die Vorfälle nur mehren. Ihr habt eine Richterin, die erkennbar nicht auf der Seite der Betreuten steht. Das ist auch schlecht und wird sich wohl auch nicht mehr ändern. Gibt es einen Betreuerwechsel und es läuft wieder nicht rund, dann ist Deine Bekannte endgültig die Querulantin, die sich immer nur beschwert - und wird auch genau so behandelt werden. Aus diesem Grund habe ich selbst zuvor keinen Betreuerwechsel angeregt. Mir war die Gefahr zu groß, dass ich vom Regen in die Traufe komme. Bitte versuche abzuschätzen, ob Deine Bekannte wirklich einer gesetzlichen Betreuung bedarf oder es nicht noch andere Möglichkeiten der Hilfe gibt? Und eine Frage noch: Du schreibst, die Richterin will ein Gutachten einholen. Andererseits hattest Du aber auch geschrieben, dass bereits ein Gespräch mit dem Gutachter stattgefunden hat. Kannst Du das noch aufklären? Zur Betreuungsstelle: Bei mir ging es ja um die Aufhebung der Betreuung. Dementsprechend arbeitete der freundliche Herr erst mal einen Fragenkatalog ab, um herauszufinden, ob ich orientiert und dieser Welt ansässig bin. ![]() Vorher hatte ich ihm allerdings schon 'nen Kaffee angeboten. Also, dass ich zumindest die Kaffeemaschine bedienen kann, wusste er dann schon. Der Herr ist dann sehr schnell zu dem Schluss gekommen, dass die Betreuung wohl von Anfang an nicht die beste Idee war und er auf jeden Fall die Aufhebung empfehlen wird. Dabei kam auch recht deutlich zum Ausdruck, dass dabei alleinig sein objektiver Eindruck zählt und nicht, was ich möchte. Wäre ich also nicht einverstanden gewesen, hätte ich schon simulieren müssen. Konkret bedeutet das, dass durchaus auch die Betreuungsstelle zu dem Schluss kommen kann, dass die Betreuung nicht notwendig ist und damit der Richterin noch mehr Futter gibt, insbesondere wenn der Auftrag vom Gericht lautet, dies zu überprüfen bzw. entsprechende Andeutungen enthält. Allerdings denke ich, dass es wie mit allen Instanzen im Betreuungsprozess ganz unterschiedliche Beteiligte gibt. Die Betreuungsstellen werden ebenso wenig vergleichbar sein wie Richter, Rechtspfleger und Betreuer. |
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Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Liebe Grüße, Janina |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.08.2011
Beiträge: 101
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Bei Euch hilft ja dann nur "Weiterkämpfen". Man sollte dann mit der Betreuungsstelle die aktuellen bzw. vergangenen Probleme mit der Berufsbetreuung erörtern und nochmal sehr genau formulieren, welche Art Aufgabenkreis/Thematik bei der Betreuung dominiert. Dann kann die Betreuungsstelle gezielter einen Betreuer raussuchen, der vielleicht besser passt. Zitat:
Zitat:
Ich denke, ich würde jetzt tatsächlich aktiv nochmal das Gespräch mit der Betreuungsstelle suchen. Das Landgericht hat ja manchmal sehr viel Zeit... es sollte den Beteiligten nochmal dargelegt werden, dass das Verhältnis zur aktuellen Betreuerin inzwischen so zerstört ist, dass bereits jetzt keine effektive Zusammenarbeit mehr möglich ist. Dies ergibt sich meist ja schon automatisch, wenn der Betreute einen Betreuerwechsel wünscht. Da liegt eben auch ein Knackpunkt. Danach kann man die Beziehung dann wohl meist endgültig nicht mehr retten. Da das Gutachten ja wohl bereits eine Betreuung befürwortet, verstehe ich allerdings gerade ohnehin nicht, warum die Richterin trotzdem den Betreuerwechsel abgelehnt hat. Gibt es auch zumindest bereits eine Stellungnahme dazu von der Betreuungsstelle? |
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Club 300
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Beiträge: 313
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![]() Der Gutachter wurde erst nach der Anhörung beauftragt und das Gutachten lag zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht vor. Aber von Seiten der Betreuten ging es ja eh um einen Betreuerwechsel und der war nicht Gegenstand des Gutachtens. Gestern war eine Dame von der Betreuungsbehörde da, weil sie sowohl vom Landgericht (wegen der Beschwerde) als auch vom Betreuungsgericht (wegen Betreuungsbedarf) um ihre Stellungnahme gebeten wurde. Sie war nett, die Sache dauerte zwei Stunden und sie erklärte, dass sie eine andere Betreuerin vorschlagen werde. Sie hat auch beraten und "verhandelt", dass man die Gesundheitssorge z.B. streichen könne. Sie meinte zwar, es sei ein "Grenzfall", weil die Betreute durchaus in der Lage ist, Vollmachten zu erteilen. Das nutzt aber nix, wenn niemand da ist, den sie bevollmächtigen könnte. Bei einigen Sachen wurde sie "hellhörig" - z.B. hier: Zitat:
Liebe Grüße, Janina |
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Club 300
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Update:
Es kam Post vom Landgericht mit der Frage, ob die Betreute mit der von der Betreuungsbehörde vorgeschlagenen neuen Betreuerin einverstanden sei. Das ist sie, also steht dem Betreuerwechsel wohl nichts mehr im Wege. Aber noch eine Frage: Wird die neue Betreuerin quasi automatisch Einblick in die Stellungnahmen rund um den Betreuerwechsel bekommen oder hat sie damit gar nichts zu tun? Liebe Grüße, Janina |
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Gesperrt
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
![]() Wenn die neue Betreuerin sich die Akte durchliest- etwas, was ich z.B. bei einem Wechsel grundsätzlich mache- dann hat sie Einblick. Ansonsten wohl eher nicht. Gruss Michaela |
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Club 300
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Zitat:
Von der Papierform her gibt die neue Betreuerin Anlass zur Hoffnung: keine Anwältin, sondern jemand, der vom Ehrenamt in die Berufsbetreuung hineingewachsen ist. Lieben Gruß, Janina |
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