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Ergänzungsbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ergänzungsbetreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag Betreuungsgericht teilt mit das Verfahrenspflergerin mitgeteilt hat Betreute verkümmert zu Hause. Sie fordert die Unterbringung in einer Einrichtung. ...


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Alt 03.02.2015, 14:25   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.04.2013
Beiträge: 10
Standard Ergänzungsbetreuer

Guten Tag
Betreuungsgericht teilt mit das Verfahrenspflergerin mitgeteilt hat Betreute verkümmert zu Hause. Sie fordert die Unterbringung in einer Einrichtung. Rechtlich umgesetzt werden soll dies durch die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers mit Aufgabenkreis ,Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen im Verhältniss zu den Betreuern ,besonders ihre Intressen im Bereich der Aufenthaltsbestimmung ,der Aufnahme in den Haushalt und der Hilfe zur sozialen Integration. Die Betroffene lebt in unsern Haus hat Wohnrecht auf Lebenszeit ,die Pflege ist sichergestellt und möchte nicht in eine Einrichtung , darf ein Betreuter gegen seinen Willen aus der vertrauten Umgebung herausgenommen werden ? wie kann man sich rechtlich dagegen wehren ?
Kieselstein ist offline  
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Alt 03.02.2015, 14:48   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
Standard

Hallo Kieselstein,

von solch einer Ergänzungsbetreuung habe ich ja noch nie gehört.
Entweder der Betreuer ist geeignet die Interessen des Betreuten zu vertreten oder er ist es nicht .
Wenn die Eignung dafür nicht mehr vorliegt kann das Betreuungsgericht einen Betreuerwechsel vornehmen.

Zitat:
darf ein Betreuter gegen seinen Willen aus der vertrauten Umgebung herausgenommen werden ?
Eine Unterbringung gegen den Willen des Betreuten ist mit hohen rechtlichen Hürden verbunden. Inwieweit die Betreute ihren Willen frei bilden kann müsste vor Ort geklärt werden.

Zitat:
wie kann man sich rechtlich dagegen wehren ?
Wer ist "man", in welcher Beziehung stehst du zu der Betreuten? Grundsätzlich kann die Betreute natürlich jederzeit Erklärungen zu beabsichtigten Maßnahmen abgeben. Inwieweit du involviert bist ist mir noch unklar.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 03.02.2015, 15:20   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.04.2013
Beiträge: 10
Standard Ergänzungsbetreuer

Hallo Andreas die Betreute ist meine Tochter sie ist Opfer einer Gewaltat geworden und spricht nicht mehr sie wird einfach als Geschäftsunfähig erklärt ,das Recht auf Rechtsanwaltliche Vertretung wird ihr genommen. Ergänzungsbetreuer sollte eigentlich nur bestellt werden für den Mietvertrag da ich die Betreuung übernehmen möchte. Die Verfahrenspflegerin meint das ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden sollte um die Betroffene unterzubringen da sie verkümmert.
Kieselstein ist offline  
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Alt 03.02.2015, 20:18   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,298
Standard

Moin Kieselstein

Dadurch wird zumindest die Einsetzung des Ergänzungsbetreuers deutlich: Da Du der Vater der Betreuten bist und sie bei Dir wohnt, besteht durch das Wohn- und Abhängigkeitsverhältnis ein Interessenkonflikt für Dich als Betreuer einerseits und Vater (und Wohnungszurverfügungsteller) einerseits und als Betreuer andererseits.
In dem Fall ist es völlig normal, dass das Gericht diesen Intressenkonflikt durch einen Ergänzungsbetreuer löst.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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