Dies ist ein Beitrag zum Thema Bereuung übernehmeen im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum,
ich versuche derzeit die Betreuung meiner Schwägerin (mit Einverständnis von deren Ehemann) von einem amtlichen Betreuer zu übernehmen.
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Neuer Gast
Registriert seit: 04.02.2015
Beiträge: 1
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Hallo Forum,
ich versuche derzeit die Betreuung meiner Schwägerin (mit Einverständnis von deren Ehemann) von einem amtlichen Betreuer zu übernehmen. Der amtliche Betreuer ("Ich weine dieser Betreuung keine Träne nach") ist damit einverstanden. Das Gericht at den Wechsel abgelehnt, da der Richter mit der zu Betreuenden gesprochen hat - sie kann nicht sprechen, schreiben oder auch nur deuten. Der Richter behauptet die zu Betreuende habe gesagt sie möchte mich nicht als Betreuer und ziehe den amtlichen Betreuer vor. Hat nun eine Beschwerde gegen den Beschluss beim gleichen Gericht Sinn? |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,298
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Moin RuFri
Wenn Du einen ablehnenden, rechtsmittelfährigen Beschluss bekommst, hast Du die darin genannte Frist Zeit, eben das Rechtsmittel einzulegen. Ob es sinnvoll ist (sprich: ob Du damit Erfolgsaussichten hast) wird Dir kaum jemand beantworten können. Die Gründe warum der Richter so oder so entscheidet, sind hier nicht bekannt. Er wird sich wahrscheinlich nicht nur auf das "Gespräch" mit der Betreuten beziehen, sondern auch auf weitere Informationen durch den Betreuer, Gutachter und Stellungnahme der Betreuungsstelle. Unabhängig davon: Auch wenn ein Mensch nicht mehr sprechen oder nicht mal mehr den kleinen Finger bewegen kann - so lange er/sie noch hören und halbwegs verstehen kann, dann ist es immer noch möglich eindeutige Emotionen hervorzulocken, um Zustimmung oder Ablehnung zu herauszufinden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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