Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungen nach dem Tod des Betreuten im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo allerseits,
nach einiger Zeit habe ich mal wieder eine Frage.
Wie handhabt Ihr es, wenn nach dem Tode des ...
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 15.09.2012
Ort: Klettgau
Beiträge: 59
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Hallo allerseits,
nach einiger Zeit habe ich mal wieder eine Frage. Wie handhabt Ihr es, wenn nach dem Tode des Betreuten, welcher keine Angehörigen hatte, noch offene Rechnungen bei euch eingehen. Schickt Ihr diese an das Nachlassgericht ? Gibt Ihr sie wieder als unzustellbar zurück ? Grüße Karsten |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,298
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Moin Karsten
Wenn ich weiß, dass es eine Nachlasspflegschaft gibt, ist der NL-Pfleger die richtige Adresse. Gibt es keine, dann faxe ich den Adressaten an und teile mit, das die Betreuung beendet ist und ich deshalb nicht mehr überweisen kann. Dazu der Hinweis, dass die Rechnung an die Erben weitergeleitet wird, sobald diese bekannt sind. Und die Bitte, mich nicht mit Anfragen zuzuschütten, weil ich erst wieder antworten werde, wenn die Erben bekannt sind. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 15.09.2012
Ort: Klettgau
Beiträge: 59
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Hallo Imre,
danke für die Tipps, so habe ich mir das schon gedacht. Grüße Karsten |
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