Dies ist ein Beitrag zum Thema Fortführung der Betreuung bei Umzug im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage:
Eine Bekannte steht seit Januar unter Betreuung ( Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, und Behörden).
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.10.2014
Beiträge: 7
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Aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage:
Eine Bekannte steht seit Januar unter Betreuung ( Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, und Behörden). Nun möchte die Bekannte von Berlin zu Freunden nach Nord-Rhein-Westfahlen ziehen. Würde die Betreuung dann dort neu vergeben werden? Würde ein neues Gutachten erstellt werden ? (Das hiesige beruht auf einer Begutachtung, die die Einschätzung des Amtsarztes übernommen hat, und die Gewichtung der Diagnosen falsch darstellt bzw eine falsche Diagnose zugrunde legt.) Vielen Dank im Voraus friendlyhelp |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Nein. Das Verfahren wird mit dem IST- Stand an das Gericht in NRW abgegeben. Nicht mal der Betreuer muss zwingend wechseln.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Wenn die Betreute in NRW ne neue Unterkunft bekommt, selbst findet, kann beantragt werden, den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheit schon mal aufzuheben.
fwu |
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