Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde bei Gericht durch Verwandte im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
hatte nun schon zwei mal den Fall, dass sich Verwandte schriftlich über meine Tätigkeit bei Gericht beschwert haben. Der ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
hatte nun schon zwei mal den Fall, dass sich Verwandte schriftlich über meine Tätigkeit bei Gericht beschwert haben. Der Tenor war, ich würde mich ja nicht kümmern und würde mich nicht oft genug bei den Betreuten blicken lassen. Musste dann Stellung nehmen, und darstellen, dass dem nicht so ist. Da ich das nervig finde, wollte ich mal in die Runde fragen, ob sowas öfter vorkommt. Viele sehen ja auch nicht die Arbeit, die im baground läuft...und bei 40 Betreuten steh ich auch nicht jeden Monat auf der Matte, sondern nur wenn Bedarf ist. Manche sehe ich eben öfter und andere, die in Heimen sind, eher selten. Geändert von azlem (05.03.2015 um 18:59 Uhr) |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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dem Abend loben, aber bisher bin ich von jeglicher Beschwerde verschont geblieben. Sehe allerdings bei einer ähnlichen Anzahl Klienten diese sehr wohl mindestens einmal, meist zweimal im Monat…
Mfg blindfisch
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"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen" |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
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Moin Azlem
Mach dir keinen Streß wg. der Beschwerden. Die sind ziemlich normal und kommen öfter vor. Natürlich mußt Du deshalb Stellungnahmen schreiben, was eine nervige Arbeit ist - und blöderweise mit der Pauschale abgedeckt... Als Betreuer hast Du auch gute Chancen mit Strafanzeigen eingedeckt zu werden, weil irgendjemand meint, Du hätest Mist gebaut - und sich in Wirklichkeit nicht bloß zu sagen traut, dass er eigentlich nur scharf auf das Geld der Betreuten ist. Das ist noch nerviger. Getoppt wird das Ganze mit Presse oder sonstigem Medienwirbel, der mit Vorliebe unter die Gürtellinie geht. So weit die schlechte Nachricht. Die gute Nachricht: Wenn Du ordentlich gearbeitet hast und die ganzen Beschwerden oder Strafanzeigen etc. den Bach runter gehen, dann ist das nicht zu Deinem Nachteil!!!! Eher genau anders herum: Das Gericht hat natürlich ein Auge auf Deine Arbeit, aber es erfährt dadurch auch, dass Du gute und korrekte Arbeit ablieferst - also dass Du dich wirklich für Deine Betreuten einsetzt, für sie stark machst und als BetreuerIn belastungsstark/-fähig bist. Und so jemand ist beim Gericht gerne gesehen. Den bzw. die will das Gericht nicht als BetreuerIn verlieren. Nimm es also lieber als gute Aquise für Dich. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
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Hallo,
den persönlichen Vorhalt das ich als Betreuer meine Arbeit nicht gut mache habe ich schon mal gehabt. Es gibt Verwandte, die den Betreuer als Besuchsdienst in der Pflicht sehen und denken, er müßte jeden 2. Tag Blumen bringen oder so. Wenn dann noch Sprachschwierigkeiten wegen Migrationshintergrund dazukommt, wird es fast unmöglich zu erklären, wozu ein rechtlicher Betreuer tatsächlich da ist. Aus dem gleichen Grund ist allerdings da noch keine schriftliche Beschwerde ans Gericht gegangen, dazu reichen die Sprachkenntnisse nicht. Drohungen mit Anwalt gab es auch schon, ich habe dann einfach gesagt, wenn Sie mir nicht glauben, dann können Sie diesen Weg wählen - es kam aber nie was. Und bei paranoider Schizophrenie oder Borderline sind ja auch die Klienten gerne mal mit hohen Erwartungen und Beleidigungen bei der Hand. Ich denke (hoffe), die Richter wissen, das unser Job nicht leicht ist und idR die Betreuer gut arbeiten und Ihr Bestes geben. Die müssen aber wohl jeder Beschwerde nachgehen und dich Anhören, um die Sache entscheiden zu können. Am besten bis 10 zählen und die Sache sachlich abarbeiten und den persönlichen Vorwurf ignorieren. Gruß Pino |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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im Schwerpunkt auf das "nicht kümmern"….
Anzeigen wegen "Verschwendung der Erbschaft" (war das Beste bisher; ich hatte dem Klienten einen hochwertigen Rasierer gekauft!!!) oder "Verschleierung von Diebstahl" (die Schwester des Anzeigenden hatte den Hausrat des mittlerweile Betreuten entsorgen lassen, ich hatte dagegen keine Anzeige erstattet) und Ähnliches flattert immer mal rein, aber meist finde ich so etwas mehr lustig als ärgerlich, da sich die Anzeigenden ja selber demontieren und ich dazu noch amüsante Stellungnahmen schreiben kann…
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"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen" |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.03.2015
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 9
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Leider muss ich den Vorrednern zustimmen, Beschwerden über die Betreuertätigkeit gibt es wohl häufiger.
Die meisten Verwandten drohen mit irgendwelchen Beschwerden, da man sich angeblich nicht kümmert. Aber schließlich ist ein Betreuer kein Taxiunternehmen oder Besuchsdienst. Es geht schließlich vorwiegend um die rechtlichen Belange. Bei einer ähnlichen Anzahl an Klienten besuche ich die meisten Betreuten 1 mal monatlich, die im Heim lebenden nur alle 3-6 Monate. Ich mache das immer vom Betreuungsbedarf abhängig. |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Danke für den baground. Die Frau, die sich beschwert hat, ist die Tochter einer im Heim lebenden Betreuten. Die ruft mich täglich an und fordert mich auf Dinge zu tun, für die ich nicht zuständig bin. Z.B. das sie vom Heim kaum Auskunft erhält oder das ihre Mutter jeden Tag einen Quark bekommen soll. Nervig. Sie schrie mich häufig an, um mir Aufgaben aufzudrücken. Oder schreit mir den AB voll. Jedenfalls hatte ich ihr gesagt, dass ich für diverse Dinge nicht zuständig bin, weil ich als rechtliche Vetretung fungiere u hiefür zwei Stunden im Monat Zeit habe. Genauso verhält sie sich dem Pflegepersonal gegebüber, die bei ihr gar nicht mehr ans Telefon gehen. Ich habe ihr gesagt, das mir ihr Tonfall mißfällt u legte auf. Danach kam die Beschwerde an das Gericht, wo ich mich rechtfertigen musste.
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#8 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
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Hallo azlem
Ist doch wundershön, wenn so jemand einem den AB vollbrüllt. Auf ein Diktiergerät überspielen, eine Akennotiz (oder wenn gewünscht: eine Stellungnahme) anfertigen, zum Gericht gehen und die Anrufe vorspielen. Danach wird kaum noch eine Anfrage kommen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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