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Hinterlegung bei Tod des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hinterlegung bei Tod des Betreuten im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich brauch mal wieder Hilfe: Betreute ist gestorben. Tochter und Enkel, die wahrscheinlich Erben sind, haben noch keinen ...


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Alt 06.03.2015, 21:54   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard Hinterlegung bei Tod des Betreuten

Hallo zusammen,
ich brauch mal wieder Hilfe:

Betreute ist gestorben.
Tochter und Enkel, die wahrscheinlich Erben sind, haben noch keinen Erbschein und FORDERN das bei noch verwaltete Bargeld (€ 450).

Ich habe die Angehörigen darauf hingewiesen, das ich jetzt erstmal die Schlussrechnung fertig mache und nur gegen Vorlage eines Erbscheins irgendwar rausrücke.

Da ich mit den Angehörigen bislang nur Ärger hatte und ich auf eine persönliche Begegnung keinen Wert mehr lege, überlege ich das Bargeld beim AG zu hinterlegen. Dürfte wohl kein Problem sein.

Aber ich muss wahrscheinlich, wenn ich meine Unterlagen nach der REchnungslegung vom AG wiederbekomme, den Erben Einsicht gewähren oder kann ich diesen eine Kopie der Kontounterlagen mit Belegen zusenden?

Ich möchte auf jeden Fall ein nochmaliges Zusammentreffen vermeiden.

Wie handhabt ihr das?

Caro
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Alt 06.03.2015, 23:17   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Bea-Wesel
 
Registriert seit: 15.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
Standard

Bargeld aufs Girokonto einzahlen, dann hat´s die Bank in der Hand und die lässt sich eh erstmal den Erbschein vorzeigen.
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Bea-Wesel ist offline  
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Alt 06.03.2015, 23:36   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,298
Standard

Moin Caro

Bevor die Erben nicht nachgewiesen haben, dass sie auch die Erben sind, haben sie kein Recht auch nur irgendetwas zu fordern. Von daher kannst Du erst mal in aller Ruhe Deine Aufräumarbeiten machen (Rechnungslegung, Abschlussbericht, Akte sortieren und übergabefein machen, Barbetrag aufs Konto einzahlen etc.).

Irgendwann werden die Erben allerdings auch zu ihrem Recht kommen (wollen).
Wie sieht Dein Verhältnis zum Rechtspfleger aus?
Gut? Wäre schön.
Du könntest ihm mal die Sachlage mit den Erben und ihrer Gier schildern. Vielleicht ist er einverstanden, wenn die Übergabe an die Erben bei ihm als Zeugen stattfindet. Die mußt Du dann natürlich sauber vorbereitet haben, mit Übergabeprotokoll, dass nur noch unterschrieben werden muss. Damit kann das Ganze richtig schnell über die Bühne gehen.
(Nicht sauer sein, wenn der Rechtspfleger ablehnen sollte. Das gehört üblicherweise wirklich nicht zu seinen Aufgaben, aber manche sind durchaus in gut begründeten Ausnahmefällen dazu bereit.)

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.03.2015, 21:21   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard

Danke für eure Infos.
Das mit dem Bargeld ist ein guter Hinweis.

Ich habe aber auch noch Haustürschlüssel und andere Schlüssel der Betreuten. Soll ich diese Dinge hinterlegen ?

Und wenn ich es richtig verstanden habe, gebe ich an die Erben die Kontoauszüge, Rechnungen und sonstige Unterlagen heraus, die die verstorbene Betreute betreffen. Sonst nix.

Dann nehme sich die lieben Angehörigen den ganzen Kram mit nach Hause und können sich damit vergnügen.
Caro ist offline  
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Alt 07.03.2015, 23:32   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Hallo Caro,

bei chemischen Schwierigkeiten mit eventuellen Erben, ist es meist hilfreich, die Akte genauestens vorzubereiten. Hier ist z.B. das paginieren der vorhandenen Aktenseiten wichtig, denn so kann relativ gut nachgewiesen werden, welchen Umfang die Akte hatte. Das Übergabeprotokoll sollte dies genau abbilden…
Wer einmal Ärger macht, neigt auch dazu dies weiterhin zu tun…
Bleib wacker!
blindfisch
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"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"
der blindfisch ist offline  
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Alt 08.03.2015, 10:16   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,298
Standard

Moin Caro

Bei der Aktenübergabe an die Erben (oder ehemaligen betreuten oder Betreuungsnachfolger) müssen alle Sachen herausgegeben werden. Also auch die Schüssel etc.
Behalten kannst du Deine Korrespondenz mit dem Gericht und mit dem Betreuten bzw. den Angehörigen.

Warum sollte dir der alte Kram den Keller vollmachen?

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.03.2015, 15:38   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard

Danke nochmals für eure Hilfe:

ich werde das Geld auf die Bank bringen, Akte paginieren, eine Spiegelakte anlegen und die Akte (sowie Schlüssel) gegen Empfangsbestätigung unter Zeugen übergeben.

Das Leben könnte so schön sein.... ohne Angehörige.

Caro
Caro ist offline  
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