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Betreuungsaufhebung wg. betreuungsunfähigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsaufhebung wg. betreuungsunfähigkeit im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo lb. Community. meine 30-jährige Tochter hatte seit Dez.13 eine Betreuung incl. EV, im Okt. 14 wurde diese aufgehoben mit ...


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Alt 21.03.2015, 12:34   #1
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Standard Betreuungsaufhebung wg. betreuungsunfähigkeit

Hallo lb. Community.

meine 30-jährige Tochter hatte seit Dez.13 eine Betreuung incl. EV, im Okt. 14 wurde diese aufgehoben mit der Begründung "betreuungsunfähig". Widerspruch wurde abgelehnt, da sich das Verhalten nicht ändern wird. (wie weiß das Gericht dies im Vorhinein?)Im Dez.erhielten wir von der ehemaligen Betreuerin ein Schreiben v. Versorgungsamt (Eingang b. Betreuerin im Sept.)dass ein GdB von 60% auf Persönlichkeitsstörungen vorliegt. Auch dies wurde dem Gericht nicht vorgelegt.
Meine Tochter und ich haben es geschafft eine sehr gute Psychologin zu bekommen, wo sie regelmäßig mit gutem Ergebis hingeht.
Leider muss meine Tochter nun in die Privat Insolvenz gehen.Es liegen keine Kontoauszüge vor, kein Beschluss vom AG bzgl. Betreuung + EV,keinerlei Sachstandslage, welche Forderungen vorhanden sind.Trotz EV wurden die abgeschlossenen Verträge nicht rückgängig gemacht, Post kommt ja nun wieder zu meiner Tochter.
Vor einigen Wochen stand die Polizei vor der Tür und drohte mit Erzwingungshaft, da ein Knüller nicht bezahlt wurde und auf die rausgeschickten Mahnungen niemand reagierte.
In dem Forum habe ich gelesen, dass es viel Kraft kostet gegen einen Betreuer vorzugehen.
Diese Kraft haben wir nicht mehr. Mein Geld habe ich in die Psychologin investiert, um die Ursachen zu bekämpfen, sodass ein Anwalt nicht in Frage kommt.
Trotzdem benötigen wir und auch die Schuldnerberatung alle Unterlagen. Es wäre schön, wenn man uns einen Rat geben könnte.

Lb. Gruß
Moni
moni1310 ist offline  
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Alt 21.03.2015, 13:02   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Moni

Deine Tochter ist 30 - und sollte so langsam auch mal auf den eigenen Füßen zum Stehen und Gehen kommen. Wenn Du schreibst, dass sie eine Persönlichkeitsstörung hat (borderline, dissozial, dissoziativ?), ist das natürlich nicht einfach.
Weder für Deine Tochter noch für Dich, denn Du mußt sie endlich los lassen.

Wenn du schreibst, dass Du schon Deine ganzen (körperlichen, nervlichen und finanziellen) Kräfte inzwischen aufgebraucht hast, dann solltest Du Dir jetzt als allerersten Mal Gedanken um Dich selber machen. Wie kann es DIR wieder besser gehen?!?

Deine Tochter ist mit Sicherheit in der Lage jede/n X-Beliebige/n anderen um die Finger zu wickeln, damit diese/r ihr alle Sorgen und Nöte abnimmt und sich selber fix und fertig macht - nur um sie zu retten. So wie Du Dich aufgeopfert hast, ohne dass Deine Tochter auch nur ein einziges mal die Verantwortung für sich selber tragen mußte.
Es ist nicht Dein Job all' die Prügel, die Deine Tochter für ihre Untaten verdient auf Dich zu nehmen und sie zu verschonen.
Laß sie endlich erwachsen werden und Eigenverantwortung übernehmen!


Ich kann gut nachvollziehen, dass Du überlegst, wie gegen den Betreuer vorgegangen werden kann. Schließlich fühlst Du dich mit den Sorgen um Deine Tochter alleingelassen. Ich gehe aber auch davon aus, dass sich der Betreuer an Deiner Tochter reichlich abgestrampelt hat, bevor er (ebenfalls völlig entnervt, aber wenigstens professionell) die Aufhebung der Betreuung beantragt hat.
Es gehört schon eine ganze Menge dazu, wenn eine Betreuung wg. Betreuungsunfähigkeit aufgehoben und sogar ein Widerspruch dagegen abgelehnt wird.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 21.03.2015, 14:21   #3
agw
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Beiträge: 4,958
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Hallo Moni,

Wenn die Betreuung bereits seit Oktober 14 aufgehoben wurde wird es aber langsam Zeit die Unterlagen bei der Betreuerin abzuholen.
Nach Ende der Betreuung muss der Betreuer eine Schlußrechnungslegung machen und die Unterlagen stehen natürlich komplett anschließend dem Betreuten zu.

Die müssen allerdings abgeholt werden, der Betreuer wird sie nicht hinterhertragen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 22.03.2015, 12:08   #4
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Moni,

Wenn die Betreuung bereits seit Oktober 14 aufgehoben wurde wird es aber langsam Zeit die Unterlagen bei der Betreuerin abzuholen.
Nach Ende der Betreuung muss der Betreuer eine Schlußrechnungslegung machen und die Unterlagen stehen natürlich komplett anschließend dem Betreuten zu.

Die müssen allerdings abgeholt werden, der Betreuer wird sie nicht hinterhertragen.

Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
lb. Dank für die schnelle Antwort.
Selbstverständlich haben wir probiert ALLE Unterlagen zu bekommen, aber außer Mahnungen, Rechnungen war nichts dabei.
Diese wurden sogar von einer Person unseres Vertrauens abgeholt.
Wie gesagt, es fehlen alle Auszüge, Bescheide, von einer Schlussrechnungslegung ganz zu schweigen. Es darf doch nicht sein, dass man die eigenen Unterlagen nicht erhält?

Gruß
Moni
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Alt 22.03.2015, 12:52   #5
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Bescheide über eine Schlussrechnungslegung? Sowas gibts m. W. nach nicht. (Profi korrigiert mich wenn ich falsch liege. Zumindest hab ich in 13 Jahren Ehrenamt nie sowas bekommen)
Welche Auszüge meinst du?
Boomer ist offline  
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Alt 22.03.2015, 16:28   #6
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Moin moin

Bzgl. der Rechnungslegungen gibt es vom REchtspfleger üblicherweise eine Mitteilung, dass diese in Ordnung ist Bzw sich keine Beanstandungen ergeben haben. Das ist weder ein Bescheid, noch ein Beschluss.

Allerdings gehört dieses Schreiben zur Gerichtspost, die ein Betreuer nicht herausgeben muss, da der Nachbetreuer oder der ehemalige Betreute es auch in der Gerichtsakte einsehen kann.
Eine Kopie davon lege ich allerdings gerne den jeweiligen unterlagen bei, damit nachvollzogen werden kann, dass die RL geprüft wurde.

Mfg

Imre
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Alt 22.03.2015, 19:48   #7
Routinier
 
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Imre kann es sein dass dies unterschiedlich gehandhabt wird oder nur bei berufsmäßiger Führung? Ich habe in 13 Jahren noch nie eine solche Mitteilung bekommen. Ich reiche das ein und wenn ich nix mehr höre war alles ok.
Boomer ist offline  
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Alt 23.03.2015, 19:11   #8
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Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Bescheide über eine Schlussrechnungslegung? Sowas gibts m. W. nach nicht. (Profi korrigiert mich wenn ich falsch liege. Zumindest hab ich in 13 Jahren Ehrenamt nie sowas bekommen)
Welche Auszüge meinst du?
Hallo,
Ich meine die persönlichen Kontoauszüge

Lb. Gruß

Moni
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Alt 23.03.2015, 20:02   #9
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Moin Boomer

Kann durchaus sein, dass es nur bei berufsmäßg geführten Betreuungen üblich ist, dass das Gericht mitteilt, wenn es nix zu beanstanden gab.

...und die Unterlagen (Kontotauszüge und Belege) bekomme ich natürlich auch zurück, sonst würden die Gerichtesakten ziemlich schnell richtig dick werden.

Mfg

Imre
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Alt 23.03.2015, 20:08   #10
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Moni

Deine Tochter ist 30 - und sollte so langsam auch mal auf den eigenen Füßen zum Stehen und Gehen kommen. Wenn Du schreibst, dass sie eine Persönlichkeitsstörung hat (borderline, dissozial, dissoziativ?), ist das natürlich nicht einfach.
Weder für Deine Tochter noch für Dich, denn Du mußt sie endlich los lassen.

Wenn du schreibst, dass Du schon Deine ganzen (körperlichen, nervlichen und finanziellen) Kräfte inzwischen aufgebraucht hast, dann solltest Du Dir jetzt als allerersten Mal Gedanken um Dich selber machen. Wie kann es DIR wieder besser gehen?!?

Deine Tochter ist mit Sicherheit in der Lage jede/n X-Beliebige/n anderen um die Finger zu wickeln, damit diese/r ihr alle Sorgen und Nöte abnimmt und sich selber fix und fertig macht - nur um sie zu retten. So wie Du Dich aufgeopfert hast, ohne dass Deine Tochter auch nur ein einziges mal die Verantwortung für sich selber tragen mußte.
Es ist nicht Dein Job all' die Prügel, die Deine Tochter für ihre Untaten verdient auf Dich zu nehmen und sie zu verschonen.
Laß sie endlich erwachsen werden und Eigenverantwortung übernehmen!


Ich kann gut nachvollziehen, dass Du überlegst, wie gegen den Betreuer vorgegangen werden kann. Schließlich fühlst Du dich mit den Sorgen um Deine Tochter alleingelassen. Ich gehe aber auch davon aus, dass sich der Betreuer an Deiner Tochter reichlich abgestrampelt hat, bevor er (ebenfalls völlig entnervt, aber wenigstens professionell) die Aufhebung der Betreuung beantragt hat.
Es gehört schon eine ganze Menge dazu, wenn eine Betreuung wg. Betreuungsunfähigkeit aufgehoben und sogar ein Widerspruch dagegen abgelehnt wird.

MfG

Imre
Hallo Imre,
ich habe wirklich lang über deine Antwort nachgedacht....
Ich habe zwei Kinder und glaube, dass ich loslassen kann. Wenn ich bemerke, dass eines meiner Kinder Unterstützung benötigt, bin ich da und versuche zu helfen.
Klarstellen möchte ich noch, dass es sich bei der letzten Betreuerin-die erste wurde wegen Umzug in eine andere Stadt nach 7 Mon.gewechselt-um eine Dame handelte, die bereits nach ca. 3 Wochen dem Gericht eine Mitteilung gab, dass meine Tochter nicht betreubar sei. M.E. sind Menschen, denen man eine Betreuung auferlegt, in irgendeiner Form erkrankt. Das größte Gut ist Vertrauen gegenüber allen Beteiligten und so etwas muss sich entwickeln. Wenn eine Betreuerin nach so kurzer Zusammenarbeit-sofern man von einer Zusammenarbeit reden konnte-der Meinung ist, jemand sei nicht betreubar, sollte man sich überlegen, warum man in diesem Bereich arbeitet.Nicht die Betreuerin war es,die den LWV eingeschaltet hat, deren Zusammenarbeit im Übrigen Gott sei Dank, seit fast einem Jahr gut funktioniert. Auch diese Dame hat diverse Dinge erledigt, gleichwohl es nicht ihre Aufgabe war, nur weil sie sicher sein wollte ( ich zitiere)"dass sie auch erledigt werden,da man sich nicht auf die Betreuerin verlassen kann".
Zudem war meine Frage ja auch, warum die Betreuerin nicht auf z.B.Bußgeldbescheide reagiert hat.
Oder warum man den Bescheid vom Versorgungsamt erst nach Monaten offizialisiert hat, um nur einige Beispiele zu nennen.
Auch wenn das Gericht die Meinung der Betreuerin rechtfertigt, so denke ich, dass man gerade betreuungsunfähigen Menschen helfen sollte einen neuen Weg zu finden und nicht davon ausgehen, dass sich der Betroffene so wie so nicht ändern wird.
Bis heute kann ich allen Betroffenen nur sagen, der Kampf und die Kraft, die ich investiert habe, hat sich gelohnt.
Dass es nun so schwierig ist, an das Eigentum meiner Tochter zu gelangen, ist mir nicht schlüssig.

Lb. Gruß
Moni
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