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Betreuung aufheben?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung aufheben? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, folgende Situation: Betreuter meldet sich in keinster Weise und ist auch nicht erreichbar. Er reagiert auf keine Anrufe, SMS ...


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Alt 16.04.2015, 10:40   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.01.2015
Beiträge: 25
Standard Betreuung aufheben?

Hallo,

folgende Situation:
Betreuter meldet sich in keinster Weise und ist auch nicht erreichbar. Er reagiert auf keine Anrufe, SMS oder sonstiges. Ich weiss aber, dass er meine Nachrichten bekommen hat....
In seiner Wohnung ist er nicht mehr. Er ist wohl in einer Nacht und Nebel Aktion zu einem Bekannten aber auch dort ist niemand denn die Wohnung ist leer.
Er hat die Leistungen vom Arbeitsamt gestrichen bekommen und ist nun auch nicht mehr krankenversichert. KV konnte ich nochmal regeln da er noch Anspruch auf Familienversicherung hat. Aber sonst? Nun kam die Mitteilung der Bank, dass er sein Konto überzogen hat und dies sofort ausgeglichen werden soll....ok, denen werde ich zuerst mal die Frage stellen wieso sie ein Guthabenkonto in Minus stellen, aber was kann ich sonst machen?
Betreuung aufheben lassen? Und wenn ja, wie soll ich das beantragen?

Liebe Grüße
Gissi
Gissi ist offline  
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Alt 16.04.2015, 17:47   #2
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 468
Standard

Dem Gericht den Sachstand mitteilen.
Weiterhin versuchen, den Betreuten zu erreichen.

Ich hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall, bei dem der Betreute erst seine (psychotischen?) Ideen auslebte und alle Welt verklagen lassen wollte (von mir), sich als absolut nicht absprachefähig zeigte und dann plötzlich bei Nacht und Nebel verschwunden war. Ich habe ihn nochmal auf der anderen Seite Deutschlands ausfindig gemacht, weil er sich dort Tagessätze auszahlen ließ und das dem heimischen Amt gemeldet wurde. Danach kam nichts mehr.

Dem Gericht habe ich das mitgeteilt. Anzeichen für Fremd- oder Eigengefährdung sah ich nicht, schließlich war er erwiesenermaßen in der Lage, sich zu versorgen. Die Sitiation ohne festen Wohnsitz war ihm durchaus vertraut. Vermisstenanzeige machte auch keinen Sinn, da er sich ja frei in Deutschland bewegen darf.

Nach einem Monat erneut den Sachstand mitgeteilt mit dem Hinweis, dass die Betreuung mangels Erreichbarkeit nicht duchführbar war und die Aufhebung angeregt.

Die Betreuung wurde dann sang und klanglos aufgehoben. Rechnungslegung oder Entlastung war nicht möglich. Abrechnen konnte ich trotzdem.

Ist natürlich trotzdem besser, wenn man Du irgendwie wieder Kontakt kriegst.

Bank, Jobcenter, Vermieter etc. kann man auch nur den Sachstand mitteilen und vertrösten.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 21.04.2015, 09:48   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.01.2015
Beiträge: 25
Standard

Hallo,
lieben Dank für die Meldung....

Dem Gericht hatte ich den Sachverhalt schon mitgeteilt, war aber eben nicht sicher, ob ich die Aufhebung anregen muss oder nicht. Denn ich möchte da nichts versäumen oder gar falsch machen....
Der Bank werde ich den Sachverhalt auch mitteilen, bin mir aber nicht sicher was ich da evtl. noch veranlassen muss. Denn es ist ja nicht wirklich richtig seitens der Bank einem Betreuten der sein Konto auf Guthabenbasis führt weiter Geld auszuzahlen und das Konto ins Minus zu bringen, oder? Dann ist es doch so, dass ich als Betreuer das Konto nicht im Minus führen darf, das würde ja bedeuten, dass ich PI beantragen muss, oder?
So einen Fall hatte ich noch nicht, deshalb auch die Fragen, und danke für eure Tipps :-)
VLG
Gissi ist offline  
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Alt 21.04.2015, 11:12   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
Standard

Zitat:
Dann ist es doch so, dass ich als Betreuer das Konto nicht im Minus führen darf, das würde ja bedeuten, dass ich PI beantragen muss, oder?
Moin,

was ist denn PI???

Wenn der Betreute sein Konto in den Minus bringt dann benötigst du keine Genehmigung für irgendetwas.

Um wieviel Überziehung geht es denn überhaupt?


Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 21.04.2015, 11:28   #5
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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PI = PrivatInsolvenz?!
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 21.04.2015, 11:54   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
Standard

Zitat:
PI = PrivatInsolvenz?!
Das befürchte ich auch. Aber wegen eines überzogenen Kontos dürfte das etwas übertrieben sein.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 21.04.2015, 17:21   #7
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.01.2015
Beiträge: 25
Standard

Ja, PI ist Privatinsolvenz.
Ich bin auch der Meinung ,dass es für ein paar Hundert Euro nicht gerechtfertigt ist, aber hilft mir auch nicht wirklich weiter, denn irgendwas muss ich ja machen....Möchte aber auch nichts falsch machen. Deshalb ja auch meine Frage. Was macht ihr denn in solch einem Fall? Es kommt ja auch zZt kein Geld da er ja gesperrt ist und es keinen bekannten Aufenthaltsort gibt.
Gissi ist offline  
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Alt 21.04.2015, 19:59   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
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Moin Gissi

Zitat:
Zitat von Gissi Beitrag anzeigen
Was macht ihr denn in solch einem Fall?
Abwarten und Tee trinken.
Der Betreute lebt. Er weiß, dass er eine Betreuung hat und macht einfach, was er will.
Er ist ja wohl nicht völlig gaga und geschäftsunfähig. Und selbst dann hätte er immer noch selber die unmittelbare Verantwortung für sein tun zu tragen.

Du bist keine Zauberin sondern Betreuerin.
Du hast Deinen Bauchladen mit Hilfsangeboten und -möglichkeiten. Du hast (vermute ich mal) derzeit kenerlei Zwangsmittel, um eine große Fahnung auszurufen, um den Betreuten irgendwo eintüten zu lassen und dort zu beglücken.

Also:
Abwarten und Tee trinken.
Augen und Ohren offenhalten - und Gelegenheiten nutzen, wenn sie sich bieten.
Mehr nicht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.04.2015, 10:06   #9
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.01.2015
Beiträge: 25
Standard

Hallo Imre,

Danke! :-)

LG Gissi
Gissi ist offline  
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