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Aufgabenkreise - Rechte Pflichten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreise - Rechte Pflichten im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin seit dem 05. Mai diesen Jahres zur Betreuerin meines Vaters bestellt. Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise: ...


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Alt 10.05.2015, 21:04   #1
Ich bin neu hier
 
Benutzerbild von ismirschnuppe
 
Registriert seit: 10.03.2015
Beiträge: 8
Standard Aufgabenkreise - Rechte Pflichten

Hallo zusammen,

ich bin seit dem 05. Mai diesen Jahres zur Betreuerin meines Vaters bestellt. Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise:

Behördenangelegenheiten
Vermögensangelegenheiten mit Einwilligunsvorbehalt
Gesundheitsfürsorge
Widerruf von Vollmachten des Betroffenen

Die Entscheidung über die Entgegennahme und das Öffnen und Anhalten seiner Post ist nicht dabei.

Sachverhalt:

Mein Vater hat mir vor Monaten schon eine Vollmacht
gegeben aus der hervorgeht, dass seine Post mir im Nachsendeverfahren mir an meine Adresse zustellt wird und ich diese öffnen und bearbeiten darf.

Frage: Ist das ausreichend oder muß ich beim Amtsgericht den Aufgabenkreis erweitern lassen?

Sachverhalt:

Mein Vater hat im August 2013 einem angehörigen eine Vorsorgevollmacht erteilt. Diese möchte er nun widerrufen.

Frage:

Hat jemand schon mal eine Vollmacht für eine Betreute Person Widerrufen? Muss er / ich dafür den Notar nehmen der die Vollmacht ausgestellt hat, oder darf ich einen beliebigen Notar mit der Löschung der Vollmacht beauftragen.


Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.



Beitrag geändert, die Farbe rot bleibt den Abdmins als Schriftfarbe vorbehalten. Irgendwie müssen wir ja zu erkennen sein
ismirschnuppe ist offline  
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Alt 10.05.2015, 21:57   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,298
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von ismirschnuppe Beitrag anzeigen
Mein Vater hat mir vor Monaten schon eine Vollmacht
gegeben aus der hervorgeht, dass seine Post mir im Nachsendeverfahren mir an meine Adresse zustellt wird und ich diese öffnen und bearbeiten darf.

Frage: Ist das ausreichend oder muß ich beim Amtsgericht den Aufgabenkreis erweitern lassen?
Dein Vater hat Dir die Vollmacht schon erteilt, als die Betreuung nicht bestand. Das sollte reichen. Das Gericht hat möglicherweise auch deshalb auf die Erteilung dieses Aufgabenkreises verzichtet.

Zitat:
Zitat von ismirschnuppe Beitrag anzeigen
Mein Vater hat im August 2013 einem angehörigen eine Vorsorgevollmacht erteilt. Diese möchte er nun widerrufen.
Du hast ja schon den Aufgabenkreis "Widerruf von Vollmachten". Das reicht schon und Du kannst das stellvertretend für ihn tun.


Zitat:
Zitat von ismirschnuppe Beitrag anzeigen
Hat jemand schon mal eine Vollmacht für eine Betreute Person Widerrufen? Muss er / ich dafür den Notar nehmen der die Vollmacht ausgestellt hat, oder darf ich einen beliebigen Notar mit der Löschung der Vollmacht beauftragen.
Wenn die bisherige Vollmacht ohne Notar erteilt wurde, dann sollte ein Widerrunf durch Dich ausreichen.
Wurde sie aber über einen Notar erstellt, dann würde ich sie auch über einen Notar widerrufen lassen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.05.2015, 17:53   #3
Ich bin neu hier
 
Benutzerbild von ismirschnuppe
 
Registriert seit: 10.03.2015
Beiträge: 8
Standard Beschluss Betreuungsgericht

Hallo zusammen,

blöde Frage. Seit dem 08. Mai liegt mir der Beschluss des Betreuungsgerichtes vor. Kommt da noch ein gesondertes
Anschreiben mit den Rechten und Pflichten eines Betreuers
oder kann ich mit dem was ich mir angelesen habe bereits starten?

Fragen über Fragen
lg Schnuppe*~*
ismirschnuppe ist offline  
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Alt 13.05.2015, 18:45   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2014
Ort: Bayern
Beiträge: 140
Standard

Du kannst bereits starten, solltest jedoch eigentlich vom zuständigen Rechtspfleger(in) über diese aufgeklärt worden sein. Solltest du Fragen oder Probleme haben, helfen aber auch Betreuungsbehörde und Betreuungsverein meist weiter.
May-Britt ist offline  
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