Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsannahme an Betreuungsgericht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wenn ich zum Betreuer bestellt werde erhalte ich den Betreuerausweis. Muss ich immer nach Erhalt dem Betreuungsgericht mitteilen, dass ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo, wenn ich zum Betreuer bestellt werde erhalte ich den Betreuerausweis. Muss ich immer nach Erhalt dem Betreuungsgericht mitteilen, dass ich mit meiner Bestellung einverstanden bin? Was ist die rechtliche Grundlage?
Ich verstehe dies nicht, wenn ich den Betreuerausweis erhalte, bin ich ja schon zum Betreuer bestellt, wozu dann noch die schriftliche Mitteilung an das Betreuungsgericht das ich mit der Betreuerbestellung einverstanden bin? |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.05.2015
Beiträge: 24
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wenn du den Betreuerausweis erhältst ist doch alles klar am Gericht, würde ich sagen (damit liegt dein Einverständnis schon vor) sonnst würde es erst gar nicht soweit kommen.
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,298
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Moin Someday
Üblicherweise wird man vor der Bestellung gefragt, ob man die Betreuung übernehmen möchte bzw. kann - und dann wird erst der Beschluss gefaßt und der Betreuerausweis ausgestellt. Sonst würde sich das Gericht ja unnötige Arbeit aufhalsen, wenn es Beschlüsse faßt, die dann gleich korrigiert werden müssen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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