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Betreuungsannahme an Betreuungsgericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsannahme an Betreuungsgericht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wenn ich zum Betreuer bestellt werde erhalte ich den Betreuerausweis. Muss ich immer nach Erhalt dem Betreuungsgericht mitteilen, dass ...


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Alt 12.05.2015, 12:01   #1
Someday
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Betreuungsannahme an Betreuungsgericht

Hallo, wenn ich zum Betreuer bestellt werde erhalte ich den Betreuerausweis. Muss ich immer nach Erhalt dem Betreuungsgericht mitteilen, dass ich mit meiner Bestellung einverstanden bin? Was ist die rechtliche Grundlage?

Ich verstehe dies nicht, wenn ich den Betreuerausweis erhalte, bin ich ja schon zum Betreuer bestellt, wozu dann noch die schriftliche Mitteilung an das Betreuungsgericht das ich mit der Betreuerbestellung einverstanden bin?
 
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Alt 12.05.2015, 12:34   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.05.2015
Beiträge: 24
Standard

wenn du den Betreuerausweis erhältst ist doch alles klar am Gericht, würde ich sagen (damit liegt dein Einverständnis schon vor) sonnst würde es erst gar nicht soweit kommen.
heide2015 ist offline  
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Alt 12.05.2015, 19:40   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,298
Standard

Moin Someday

Üblicherweise wird man vor der Bestellung gefragt, ob man die Betreuung übernehmen möchte bzw. kann - und dann wird erst der Beschluss gefaßt und der Betreuerausweis ausgestellt.
Sonst würde sich das Gericht ja unnötige Arbeit aufhalsen, wenn es Beschlüsse faßt, die dann gleich korrigiert werden müssen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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